Jetzt braucht es stärkere Pensionskassen
Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Statement in finews.ch, 8. März 2010.
Die hintersten und letzten Gemeinden haben den Pensionskassen die rote Karte gezeigt, kommentiert Vorsorgeexperte Herbert Brändli. Doch was nun?
Gefordert wird nichts anderes als eine Verbesserung der Performance durch Kostensenkung und Ertragserhöhungen.
Umso mehr erstaunt, dass die Verlierer immer noch von Beitragserhöhungen, Renten- und Laufzeitkürzungen fabulieren und nicht einsehen wollen, dass der rechtliche Rahmen für Pensionskassen dringend wieder zurecht gerückt werden muss, damit sie die erwarteten Leistungen erbringen können. Für eine nachhaltige Stärkung müssen Pensionskassen ihre Kosten senken und die Erträge erhöhen.
Dazu bedarf es eines Rückbaus der Regulierung und die Möglichkeit einer zeit- und zielgerechten Anlage der Vorsorgevermögen. Die aktuelle Überregulierung verursacht immense Kosten, indem den Pensionskassen immer mehr unsinnige Aufgaben aufgezwungen werden.
Auf der anderen Seite lassen hemmende Anlagevorschriften, beruhend auf einem falschen Risikoverständnis, die Erträge schwinden. Altersvorsorge ist definitiv kein Versicherungsfall. Die Laufzeit der Renten ist lange voraus abseh- und planbar.
Mit risikolosen Anlagen wie Obligationen und Versicherungen können sie nicht abgesichert werden, das müsste auch die tonangebende Versicherungslobby in Bern endlich einsehen.
Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Er ist Gründer und Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG und schreibt regelmässig für finews.ch. Zurück
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2 Kommentare
10.03.2010 12:40
Vielen Dank Herr Brändli für Ihre Stellungsnahme. Wenn Sie mit gleichgesinnten Vorsorgeeinrichtungen eine Unterschriftensammlung für Ihre/unsere Anliegen anstreben: Wir sind dabei.Wir würden jeden Kunden/in für die Unterschrift bearbeiten. Ich denke, dass die Zeit langsam reif ist, um wieder zu geordneten Verhältnissen zurückzukehren.Die Renditenerwartungen von Dougan und Grübel liegen ja wieder bei 20% Eigen-kapitalrendite ( Bei welchem Hebel?)
Mit besten Grüssen J. Künzle
10.03.2010 01:00
Die Pensionskasse Swisslife/Rentenanstalt unterschreitet den gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz von 6.8% massiv.
Bei 6.8% für den obligatorischen- und 5.835% für den überobligatorischer Teil, ergibt das einen Umwandlungssatz von 6.22% bei 40% im obligatorischen Teil.
Das Swisslife/Rentenanstalt Reglements beinhaltet folgende Artikel:
"Durch den Bezug eines einmaligen Kapitalbetrages werden der obligatorische und der überobligatorische Teil des vorhandenen Altersguthabens nach ihrem prozentualen Anteil am gesamten Altersguthaben gekürzt.
Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dieser beiden Artikel erklären?
Meine Überlegungen sind; wenn nur der obligatorische Teil des vorhandenen Altersguthabens dem vom BVG vorgeschriebenen Umwandlungssatz unterliegt, sollte der überobligatorische Teil entweder ausbezahlt werden, oder auch mit dem vom BVG vorgeschriebenen Umwandlungssatz in eine Rente gewandelt werden.
MfG Walter Guidon Männedorf
