Wem gehören eigentlich die Pensionskassengelder?

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch (Experten-Kolumne), 27. Januar 2011. Link stocks.

Der Bundesrat schwächt mit neuen Verordnungen zur Strukturreform die Pensionskassen und das Vertrauen in die 2. Säule.

Zur Rechtfertigung seiner Verordnungen über Aufsicht, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeit der Führungsorgane sowie die Vermögensverwaltung schützt der Bundesrat die Wahrung der Interessen der zwangssparenden Versicherten vor (Schutz vor wem?). Die aktuelle Regulierungsoffensive lässt sich aber nur mit dem unreflektierten Willen erklären, im Zeichen der Finanzkrise die Schrauben in der zweiten Säule anzuziehen. Sie passt nahtlos in die weltweiten Bemühungen von Staaten, der privaten Sparguthaben ihrer Bürger habhaft zu werden, um die miesen Bilanzen aufzupeppen. In der Schweiz stehen rund 800 Milliarden Franken zur Disposition.

Davon sind schätzungsweise 150 Milliarden im Eigentum von noch zehn Versicherungsgesellschaften. Eine elfte hat vor ein paar Tagen ihr BVG-Portfolio verkauft, der Preis blieb geheim, die Versicherten wurden nicht gefragt. Den Lebensversicherern wurde mit dem BVG eine geschützte Werkstatt eingerichtet, die zudem privatrechtlich abgesichert ist. Sie verdienen mit den Vorsorgevermögen gutes Geld und haben bereits 1985 und später immer wieder glaubhaft dargelegt, dass für die Gewährleistung der BVG-Minimalleistungen nicht genug übrig bleibt. Die Versicherten haben keinen Einfluss auf ihre Vermögensanlage und können somit die eigene Situation nicht verbessern. Ihnen bleibt die (kleine) Hoffnung, dass die Gegenpartei wenigstens die jährlich sinkenden Garantieversprechen einhalten wird. Heute dürfen sie vorerst zur Kenntnis nehmen, dass für die nächsten Jahre äusserst mickrige Zinsen festgeschrieben sind.

190 Milliarden Franken von öffentlich rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen „gehören“ bereits der staatlichen Obrigkeit. Bund, Kantone und Gemeinden hantieren gerne mit Garantien an Stelle von Rückstellungen und halten so ihre Pensionskassen ständig in Unterdeckung. Nach eigener Logik müssten diese darum voll in „sicheren“ Anlagen, sprich Staatsanleihen, investiert sein. Damit unterhält der Staat auf Kosten der Steuerzahler ein perfektes finanzielles Perpetuum mobile.

Rund 460 Milliarden Franken liegen bei gut 2000 privaten Vorsorgeeinrichtungen. Auch sie sollen jetzt unter die staatliche Kontrolle verordnet werden. Nicht mitgezählt sind die Vermögen von noch nicht wegregulierten rund 2900 Wohlfahrtsfonds, Finanzierungsstiftungen und stillgelegten Vorsorgeeinrichtungen. Dabei handelt es sich um ein Überbleibsel der ursprünglichen, patronal finanzierten betrieblichen Altersfürsorge, welche mit Einführung des Dreisäulensystems durch die gemeinschaftlich finanzierte berufliche Altersvorsorge abgelöst wurde.

Die Vorsorgegelder der Arbeitnehmer liegen mit wenigen Ausnahmen in Stiftungen. Das sind zweckgebundene Vermögen, die rechtlich und finanziell von den Arbeitgebern abgekoppelt sind. Inklusive der freien Mittel gehören sie gesamthaft der Gemeinschaften der Versicherten. Bis anhin organisierten sie sich selbst, legten gemeinsam die Vermögen an und verteilten diese unter sich. Die individuellen Anteile ergeben sich aufgrund von bewerteten Leistungszusagen, häufig in Form von Altersguthaben und Deckungskapitalien. Diese zeigen zu bestimmten Zeitpunkten die erworbenen, bzw. notwendigen, aber nicht die gesamten Ansprüche der Versicherten, was bei Ein- und Austritten und im Vorsorgefall regelmässig gröbere Abgrenzungsprobleme beschert.

Das Auseinanderklaffen der realen und erworbenen Vermögen bestimmt den Deckungsgrad. Er ist die hauptsächliche Quelle für inadaequates Anlageverhalten, seit er vom Gesetzgeber zur massgebenden Kennzahl der Risikofähigkeit erhoben wurde. Damit wurden Pensionskassen praktisch zu prozyklischen, dem Börsenverlauf folgenden Anlagen verknurrt. Man darf darum nicht annehmen, dass der Regulator besser auf Marktbewegungen reagiert als die Pensionskassen. Diese haben trotz kontraproduktiver Anlagevorschriften die Auswirkungen der letzten Finanzkrisen zumeist problemlos überstanden und die Reputation der 2. Säule hoch gehalten. Jetzt dürfte es für viele Kassen aber schwierig werden, der Ertragsfalle zu entkommen, in die sie hinein reguliert werden. Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen sind mit Staatsanleihen vollgepackt und haben wie die Versicherungen auf Jahre hinaus mickrige und unsichere Erträge festgeschrieben.

Schlimmer noch: Zur Umsetzung der vorsorgeschädigenden Anlagevorschriften soll jetzt der Wettbewerb unter den Vermögensverwaltern begrenzt werden. Sie sollen abtreten, wenn sie sich nicht unter die Fuchtel der Finma begeben, einem bürokratischen Trauerspiel, das «Kick-Backs», den grössten Feind einer effizienten Vermögensverwaltung, unter dem Deckel geradezu kultiviert hatte. Der Bundesrat hält es offenbar mit der genialen Comic-Figur Düsentrieb: Sein bestes Werkzeug ist der Tand in eines tumben Toren Hand.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück

 

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