Gute Erfahrungen mit Anlagereglement

Impressum: Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG

Anlagepolitik der Profond Vorsorgeeinrichtung

Optimierung der Vermögenserträge mit kalkuliertem Risiko – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Versicherten – heisst die Devise der Profond Vorsorgeeinrichtung, 8800 Thalwil.

Optimierung der Vermögenserträge mit kalkuliertem Risiko, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Versicherten, heisst die Devise der Profond Vorsorgeeinrichtung. Im Jahre 1995 wurden die Anlageprozesse reglementiert nachdem mit einem externen Berater über Monate Konzept und Instrumentarium für eine professionelle Vermögensverwaltung entwickelt wurden. Seither wurde über fünf Jahre im Durchschnitt eine Performance von 10,6 % erwirtschaftet. Die jährliche Verzinsung der Altersguthaben betrug im selben Zeitraum durchschnittlich 6,8 % und die laufenden Renten konnten im Mittel jährlich um 2,8 % erhöht werden. Gleichzeitig konnten die Beiträge an die Risiko- und Verwaltungskosten, trotz gegenteiliger Marktentwicklung, regelmässig gesenkt werden. Mit den einbehaltenen Überschüssen mussten ein wachstumsbedingter zusätzliche Bedarf an Reserven und erhöhte Anlagerisiken abgedeckt werden.

Das nachstehend skizzierte Anlagekonzept wurde bei der Einführung von vielen als überrissen taxiert, weil das Wertschriftenportfolio der Profond dannzumal lediglich etwa 25 Mio. Franken betrug. Dank dessen wurden aber nicht nur die Anlageprozesse unter Kontrolle gebracht, sondern auch die Verwaltungskosten konnten unmittelbar und namhaft gesenkt werden. Die Profond präsentiert sich darum heute für KMU als sicherer, transparenter und sowohl kosten- als auch ertragsmässig attraktiver Vorsorgeträger.

Im Leitbild des Anlagereglements bekannte sich der Stiftungsrat zu einer Anlagepolitik, die sich am Bedarf der Destinatäre orientiert und mittels Instrumenten der modernen Portfoliotheorie umgesetzt wird. Mit der mittel- bis langfristigen Anlagestrategie (asset allocation) wollte er nachstehende Aspekte berücksichtig haben.

Risikorahmen Anlagerichtlinien BVV2 und aufsichtsrechtliche Vorgaben
Risikofähigkeit Reservesituation hinsichtlich anlage- und versicherungstechnischer Risiken
Risikobereitschaft Renditeziele und Risikovorgaben des Stiftungsrates
Verpflichtungsstruktur Kongruenz der Fristigkeiten von Verpflichtungen und Anlagen sowie Liquiditätsvorgaben
Entwicklungen Mittel- und langfristige Absichten der Anschlüsse (Restrukturierungen, Kündigungen, Neuanschlüsse)

Die der Profond angeschlossenen Unternehmen wählen die Mitglieder des Anlageausschusses und haben in der Generalversammlung ein Mitspracherecht bei der Ertragsverwendung. Die Mitglieder sind damit direkt und indirekt an der Strategieentwicklung und damit auch an der Vorgabe des Ertragspotentials beteiligt. Über die website www.profond.ch können sie sich u.a. jederzeit über den aktuellen Stand der Anlagen informieren.

Weitere Grundsätze betreffen im Leitbild zum Anlagereglement die Ertragsverwendung, das Anlageuniversum, u.a. dürfen keine Darlehen an angeschlossene Arbeitgeber gewährt werden, sowie die Organisation und Kontrolle der Vermögensverwaltung. Verlangt wird auch, dass Zielentwicklung, Überwachung und Kontrolle unabhängig vom Portfoliomanagement erfolgen müssen. Somit waren die Weichen für den Einsatz eines externen Beraters und eines global custodian gestellt. Verantwortung und Kompetenzen wurden wie folgt gegliedert:

Anlageprozesse bei Profond


Der externe Berater koordiniert die verschiedenen Ebenen und verdichtet die Informationen auf den Bedarf der jeweiligen Entscheidungsträger. Ursprünglich war die Meinung, dass er sich selbst innerhalb von zwei bis drei Jahren wegrationalisiert, indem Stiftungsrat und Anlageausschuss sich an den laufenden Aufgaben weiterbilden und zunehmend fachliche Kompetenz aneignen, welche, dank dem global custodian, eine selbständige Führung und Überwachung der Anlageprozesse ermöglichen sollte. Mittlerweile erlaubt die Fachkompetenz des Stiftungsrats, der sich aus lauter Laien in Anlagefragen zusammensetzte, eine professionelle Führung. Hingegen ist das zeitlich mögliche Engagement der Verantwortlichen derart limitiert, dass die Aufgaben des Beraters sogar erweitert werden mussten. Die notwendigen Anpassungen an die veränderten BVV2 Richtlinien waren zwar marginal, dennoch war eine laufende Verfeinerung des Reportingsystems geboten und eher unerwartet viel Energie muss für die Überwachung von Transaktionen und zugehöriger Berichterstattung aufgewendet werden.

Für die verschiedenen Führungs- und Kompetenzeben wurden Pflichtenhefte in das Anlagereglement (vergl. Kasten) aufgenommen. Der Stiftungsrat ist gehalten, die Anlagestrategie unbeeinflusst von kurzfristigen Marktbewegungen und situativ motivierten Markteinschätzungen festzulegen. Er muss lediglich prüfen, ob wichtige Veränderungen der Pensionskassenverpflichtungen oder im Anlagemarkt Anpassungen der Anlagestrategie erfordern. Diese ist auf einen durchschnittlichen Gesamtertrag von mindestens 6,5 % p.a. auszurichten, damit die gesteckten Leistungsziele der Profond erreicht werden können. Des weitern ist der Anlagehorizont auf die Verpflichtungsstruktur und Liquiditätsbedürfnisse der Stiftung abzustimmen. Für die Definition und Optimierung der Anlagestrategie wird von der Passivseite ein minimaler Deckungsgrad von 108 % vorgegeben.

Auf genannten Grundlagen hat der externe Berater anhand einer Asset-liability-Studie nachstehende Anlagestrategie empfohlen, die vom Stiftungsrat per 1.1.2000 festgelegt wurde. Die Ertragserwartung beträgt 7,0–7,5 % bei einem Risiko von 6,6 % .

  Untere
Bandbreite
Strategie Obere
Bandbreite
Liquidität 0 % 5 % 10 %
Obligationen Schweiz 30 % 40 % 50 %
Obligationen Ausland 5 % 15 % 20 %
Aktien Schweiz 15 % 25 % 30 %
Aktien Ausland 5 % 10 % 15 %
Immobilien 0 % 5 % 15 %

Für die praktische Umsetzung der Strategie macht das Anlagereglement ebenfalls Vorschriften. So werden Direktanlagen nur in Anlagekategorien getätigt, bei denen objektiv Aussicht auf eine Mehrperformance gegenüber dem Referenzindex besteht. Dies betrifft vor allem die Kategorien Obligationen Schweiz und Aktien Schweiz. Die Portfoliomanager werden entsprechend ausgewiesener Stärken ausgesucht und mit Spezialmandaten beauftragt. Bei genügender Grösse der Kategorie können auch passive Anlagen getätigt werden. Falls eine Mehrperformance gegenüber dem Markt schwierig erreichbar ist und/oder solange die Grösse der Kategorien mit Direktanlagen keine zweckmässige und kostengünstige Diversifikation zulässt, werden Kollektivanlagen (Anlagestiftungen, Fonds) getätigt.

Aktuell werden die Kategorien Obligationen Schweiz und Aktien Schweiz direkt verwaltet. Die zugehörigen Anlagerichtlinien sind ebenfalls Bestandteil des Anlageregelements. Beispielhaft werden nebenstehend für die Kategorie Aktien Schweiz die Vorgaben an den Portfoliomanager angeführt.


Pflichtenhefte

Stiftungsrat

Allgemeines

Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des Vermögens. Er überwacht die Anlagetätigkeit mittels eines zweckmässigen Reportings. Die Geschäfte des Stiftungsrates werden vom Anlageausschuss/Geschäftsführer vorbereitet.

Bei Bedarf zieht der Stiftungsrat externe Anlagespezialisten zur Beratung bei.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Stiftungsrat

  • erlässt das Anlagereglement (Leitbild, Organisation)
  • genehmigt die Strategie
  • entscheidet über Kauf, Belehnung und Verkauf von Immobilien
  • überwacht die Anlagetätigkeit anhand einer quartalsweisen Berichterstattung

Anlageausschuss/Geschäftsführer

Allgemeines

Bei Bedarf zieht der Geschäftsführer im Einverständnis mit dem Stiftungsrat externe Anlagespezialisten zur Beratung bei.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Geschäftsführer

  • erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für den Stiftungsrat
  • erarbeitet Pflichtenhefte und Anlagerichtlinien
  • erstattet dem Stiftungsrat Bericht über die Anlagetätigkeit
  • überwacht die Anlagetätigkeit laufend anhand direkter Information von Portfoliomanager und Global custodian
  • erstattet dem Stiftungsrat bei Überschreitungen der Strategie- und Risikovorgaben unmittelbar Bericht
  • vergibt Verwaltungsaufträge für Wertschriften und Immobilien
  • erstellt einen Mittelfluss- und Anlageplan
  • entscheidet, zusammen mit den Portfoliomanagern innerhalb der strategischen Bandbreiten über taktische Massnahmen
  • koordiniert die Tätigkeiten von Global custodian, Portfoliomanagern und Liegenschaftenverwaltung
  • disponiert liquide Mittel
  • betreut indirekte Anlagen
  • informiert den Stiftungsrat über veränderte Rahmenbedingungen (Gesetz, Anlage- und Bewertungsvorschriften)

Portfoliomanager

Allgemeines

Alle Vermögenswerte werden auf den Namen der Vorsorgeeinrichtung plaziert und bleiben in deren Eigentum.

Portfoliomanager sind nicht befugt, Wertpapiere oder Guthaben zurückzuziehen oder für sich oder Dritte zu verpfänden bzw. Vergütungen vorzunehmen, soweit diese nicht dem Kauf von Vermögenswerten in Erfüllung des Auftrages dienen.

Aufgaben und Kompetenzen
  • Optimierung des Anlageerfolges unter Einhaltung der Anlagerichtlinien
  • Freie Wahl von Anlageinstrumenten und Anlagezeitpunkt im Rahmen der Richtlinien Berichterstattung
  • Zusammenarbeit mit Global custodian

Global Custodian

Allgemeines

Die Auswahl des custodian erfolgt nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen aufgrund der ausgewiesenen Bedürfnissse.

Aufgaben und Kompetenzen

Der Global custodian

  • verwahrt und verwaltet die Wertschriften standesgemäss, wickelt Transaktionen ab
  • fordert Verrechnungsteuern zurück und führt die notwendigen Konti
  • erbringt Zusatzdienstleistungen, wie Securities lending und borrowing
  • stellt eine angemessene Kommunikationsplattform zur Verfügung
  • liefert allen Vertragspartnern die notwendigen Informationen
  • liefert die notwendigen Buchungsunterlagen
  • berichtet periodisch über die
    • Anlagestruktur (Abweichungen von Zielen, Richtlinien und Rahmenbedingungen
    • Performance (Berechnung, Vergleich und Analyse von Abweichungen)
    • eingegangenen Risiken anhand vorgegebener Kennzahlen
    • eingesetzten Derivate
  • erstellt Liquiditätsprojektionen (Zinsen, Dividenden, Rückzahlungen etc.)

Anlagerichtlinien «Aktien Schweiz»

Anlagerichtlinien Aktien Schweiz
Anlageziel Annäherung an pssive Abbildung des SBC
Referenzindex SBC 100
Anlageuniversum Kotierte Schweizer Aktien
Geldmarktanlagen
Anlagephilosophie Vorgabe und Beschrieb durch PM; Genehmigung SR
Anlagerestriktionen Nachstehende Restriktionen werden periodisch aktualisiert
  • Investitionsgrad 95–100 %
  • Geldmarktanlagen max. 5 %
  • Portfolioumschlag max. 10 % p.a. (nach Aufbauphase, ohne Mittelzuflüsse)
  • Keine Leerverkäufe
  • Tracking-Error max. +/– 3 %
  • Soweit praktisch und sinnvoll abgrenzbar keine Anlagen bei Firmen, die vornehmlich in der Waffen und Kriegsindustrie tätig sind oder offensichtlich gegen Humanität, Natur-, Tier- und Umweltschutz verstossen.
Derivative Schreiben von gedeckten Call- und Put-Optionen, gemäss speziellen Vorgaben
Berichterstattung Vierteljährlich mit Analyse der Zielabweichung
Besonderheiten Depotverwaltung, Transaktionsabwicklung und generelles Reporting erfolgen durch Custodian
Bot-Test (leave blank):

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