Strapazierte Opfersymmetrie
Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen als Pressemitteilung, aus Anlass einer Sitzung des Ständerates, 4. Dezember 2003
Auf Betreiben von Bundespräsident Pascal Couchepin bittet der Ständerat die Rentenbezüger zur Kasse. Sie sollen finanziell angeschlagenen Pensionskassen wieder auf die Beine helfen. Zur Begründung war im Rat von Opfersymmetrie und Doppelbelastungen der aktiven Generation die Rede. Beide Argumente für den staatlich verordneten Rentenklau halten einer genaueren Betrachtung nicht stand.
Die Doppelbelastung der aktiven Generation wird aus der Verantwortung der Steuerzahler zur Ausfinanzierung von maroden öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen abgeleitet. Sie wurden seit jeher bewusst und systematisch unterfinanziert und können nicht Ursprung der staatlichen Sanierungseuphorie sein. Abgesehen davon werden Renteneinkommen auch besteuert. Die Alten tragen darum diese Altlasten solidarisch mit.
Die verlangte Opfersymmetrie setzt eine vorangehende Leistungssymmetrie voraus. Es wäre darum zu prüfen, wie weit in der Vergangenheit Aktive und Rentner gleich behandelt worden sind. Nur wenige Pensionskassen können sich, speziell in Boomzeiten, darauf berufen. Beispielsweise wurden Beitragspausen selten mit gleichwertigen Rentenerhöhungen aufgewogen. Die Aktiven haben somit einseitig von diesen Massnahmen profitiert. Gleiches gilt bezüglich der Ausschüttung von Überschüssen. Die Rentenerhöhungen blieben in der Regel weit hinter den Zusatzzinsen zurück, die den Aktiven gutgeschrieben wurden.
Im besten Fall wurden im Umfang der Gutschriften gleichwertige Rückstellungen für künftige Rentenerhöhungen gemacht. Diese Reserve wurden dann bei drohender Unterdeckung zuerst wieder aufgelöst. Zahlreiche Rentner haben damit ihren Beitrag an die Kassensanierung längst geleistet. top ↑
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