Technischer Satz sollte langfristigem Nettoertrag einer Pensionskasse und nicht dem risikolosen Zinssatz entsprechen.

Vorsorge ist über 100 Jahre lang mit vier Prozent gut gefahren

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der FuW vom 21. März 2007.

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) leistet einer sehr individuellen Betrachtung der Personalvorsorge Vorschub. Persönliche Alterskonten und individuell gerechnete Risikoprämien lassen vergessen, dass jede Vorsorgeeinrichtung letztlich eine kollektive Solidar- und Risikogemeinschaft ist und entsprechend behandelt werden muss.

Eine Vorsorgeeinrichtung repräsentiert das Vermögen ihrer Versicherten mit dem Auftrag adäquate Vorsorgeleistungen bereitzustellen. Sie sollten im Rahmen einer ganzheitlichen versicherungstechnischen Betrachtung beurteilt werden. Dabei ist das Altersguthaben nicht die zentrale Grösse für die Reserven. Es ist – zusammen mit Zinsen und Altersgutschriften – lediglich eine Bezugsgrösse für die Berechnung der Leistungen.

Ständiges Verteilungsproblem

Solidaritäten wegen unterschiedlicher Pensionierungszeitpunkte und Lebenserwartungen bescheren den Pensionskassen ein permanentes Verteilungsproblem, das über den technischen Zins gesteuert werden kann. Mit der Fixierung des technischen Zinssatzes wird der finanzielle Transfer von Beiträgen auf Renten geregelt, das heisst es wird entschieden, wie weit die Wertschöpfung einer Pensionskasse sofort in Leistung umgesetzt oder aufgeschoben wird. Eine Herabsetzung reduziert die versicherten Altersrenten und erhöht die Beiträge. Ein Prozent weniger technischer Zins ergibt beispielsweise rund 10 Prozent weniger Altersrente. Im Gegenzug werden die individuellen Ansprüche auf Freizügigkeitsleistungen erhöht.

Diese Umverteilungen im Versicherungskollektiv zwischen Alt und Jung führen zu einem Passiventausch von freien zu gebundenen Mitteln, was die versicherungstechnische Bilanz – die das gebundene dem verfügbaren Vermögen gegenüberstellt – verschlechtert. Dieser Bilanzvergleich gilt wohl zu Unrecht als gewichtigster Indikator für die Risikofähigkeit von Pensionskassen. Er verleitet sie dazu, nach Zinssatzsenkungen, trotz erhöhter Sicherheitspolster, die Anlagerisiken zurückzufahren.

Das gesamte Vorsorgepotenzial bleibt aber nach einer Senkung des technischen Zinssatzes grundsätzlich erhalten. Die damit verbundene Erhöhung der Freizügigkeitsansprüche kann hingegen zu Umverteilungen unter den Pensionskassen führen. Die abgebende Vorsorgeeinrichtung wird mit sinkendem Zins finanziell geschwächt. Der Pensionskasse entstehen ebenfalls Verluste, wenn das Vorsorgevermögen in Versicherungsverträge eingebracht wurde. In diesem Fall sinken die Leistungsansprüche, ohne dass im Gegenzug die eigenen Reserven anwachsen.

Statt innerhalb des Versichertenkollektivs geschieht die Umverteilung zugunsten der Versicherungsgesellschaften. Sie unterstehen den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Das veranlasst sie dazu, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zurückzunehmen und ihre eigenen Reserven sowie das eigene Gewinnpotenzial aufzubauen.

Auch öffentlichrechtliche Pensionskassen, die ihre Verpflichtungen mit Staatsgarantien abgesichert haben, sind von einer Senkung des technischen Zinssatzes negativ betroffen. Diese Garantien – im Volksmund irrtümlich als «Deckungslücken» oder «Löcher» bezeichnet – werden, wenn überhaupt, höchstens zum technischen Zinssatz verzinst.

Mit zunehmender Verschuldung der eigenen Pensionskassen steigt das Interesse des Gemeinwesens an niedrigen Zinsen. Allein wegen dieses Interessenkonflikts müsste dem Bundesrat die Kompetenz zur Steuerung der Zinssätze entzogen werden: Jeder Pensionskasse sollte ihre eigene langjährige Ertragserwartung als Leitgrösse für die Bestimmung des technischen Zinssatzes dienen. Er sollte ihre nachhaltige Wertschöpfung möglichst genau abbilden. Im Idealfall entspricht er dem tatsächlichen langfristigen Nettoertrag und würde damit auch die Effizienz und die Qualität einer Pensionskasse repräsentieren. Allgemein gilt: Je grösser die Abweichungen zwischen dem technischen Zins und dem effektiven Nettoertrag ausfällt, desto grösser ist die Umverteilung unter den Anspruchsgruppen.

Wird der Satz zu konservativ gewählt, werden übermässig Reserven gebildet. Ist er zu progressiv, besteht die Gefahr der Unterdeckung. Zum Ausgleich mussten bisher v.a. die aktiven Versicherten mit Sanierungsbeiträgen einspringen. Neuerdings können zur Verbesserung einer negativen Bilanz auch von Rentenbezügern Beiträge einverlangt werden. Somit können Vorsorgeeinrichtungen auch nach negativen Abweichungen für eine gerechte Verteilung unter den Generationen sorgen.

Lange Anlagedauer ist günstig

Unter den Pensionskassen bestehen grosse Unterschiede in Bezug auf die materielle Basis, die eigene Wertschöpfung und die Verteilungsmodalitäten. Diese massgebenden Komponenten des Leistungspotenzials und der individuellen Nutzen werden in Vergleichen gern vermischt und kaum je differenziert gewürdigt.

Die finanzielle Basis bilden Einlagen und Beiträge sowie allfällige Finanzierungsgarantien der öffentlichen Hand. Sie wird zwischen den Sozialpartnern arbeitsvertraglich festgelegt und muss im Rahmen der Gesamtentschädigungspolitik beurteilt werden. Arbeitnehmer und -geber (bzw. der Stiftungsrat als paritätisches Organ) bestimmen, ob ihre Pensionskasse grundsätzlich mehr oder weniger Leistungen erbringen soll. Einzelne Arbeitgeber legen Wert auf eine gut ausgebaute betriebliche Vorsorge und leiten entsprechend viele Kompensationszahlungen an die Vorsorgeeinrichtung. Andere betonen die Eigenverantwortlichkeit, überlassen die Altersvorsorge möglichst den Mitarbeitern und zahlen entsprechend mehr Löhne aus.

Die Wertschöpfung umfasst im Wesentlichen den Vermögensertrag nach Abzug der Verwaltungs-, Administrations- und Sicherheitskosten. Sie wird im Volksmund auch als «dritter Beitragszahler» bezeichnet und beeinflusst die Leistungsfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung enorm. Mit einer langfristigen Steigerung der Nettoerträge um ein Prozent können die Altersleistungen um rund 25 Prozent angehoben werden!

Pensionskassen haben wegen der systembedingten zeitlichen Dimensionen hervorragende Voraussetzungen für die Anlage des Vermögens. Für einen einzigen Versicherten erreicht die Spar- und Bezugsphase sechzig bis achtzig Jahre. Dank der Streuung der Eintrittsalter können die Anlagen theoretisch uneingeschränkt an der langfristigen Entwicklung der Wirtschaften teilhaben und müssen sich nicht an kurzfristigen Anomalitäten regionaler Märkte orientieren.

Einschränkungen ergeben sich wegen der unbefriedigenden Koordination zwischen Vorsorgeeinrichtungen (Freizügigkeit) und gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Auflagen. Dadurch kann der Anlagehorizont dramatisch verkürzt werden, was ein entsprechend konservativeres Investitionsverhalten provoziert.

Über die letzten hundert Jahre haben Schweizer Pensionskassen mit dem technischen Zins von vier Prozent durchaus gute Resultate erzielt. Die Zukunftsängste infolge der Börsenbaisse in den Jahren 2001 und 2002 sind unangebracht, weil typischerweise das über eine längere Anlagedauer ausgewiesene Ertragspotenzial massgebend ist und nicht die einjährige Volatilität. In den vergangenen achtzig Jahren war langfristig mit steigender Tendenz immer eine Performance zwischen 4,5 und 5,5 Prozent möglich.

Ein definitiver Strukturbruch, wie er vonseiten der Finanz- und Pensionskassenexperten weisgemacht wird, käme dem Schluss gleich, dass die Unternehmen, in die man investiert, keinen Gewinn mehr erzielen. Deshalb zeichnet der als Allheilmittel propagierte risikolose Zins ein irreales Bild und taugt nicht als Kalkulationsgrösse für Pensionskassen.       top ↑

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