2. Säule: Wieder Vertrauen schaffen

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Podium im St. Galler Tagblatt vom 9. März 2011. Dieser Artikel ist auch in französischer Sprache unter "Pour rétablir la confiance dans le deuxième pilier" in L'AGEFI erschienen - Download Artikel

Seit 1972 die berufliche Vorsorge juristisch und wirtschaftlich von den Unternehmen getrennt wurde, führen Arbeitnehmer unabhängige Pensionskassen, die sie mit Vertretern der Arbeitgeber selber verwalten. Dieses freiheitlich organisierte, weltweit gelobte System wurde mit dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) umfunktioniert und fortan immer intensiver vom Staat geregelt.

Alles wird reglementiert

Die aktuell laufende Strukturreform bildet den (vorläufigen) Abschluss einer Regulierungswut, welche 1985 mit Einführung des BVG eingesetzt hat. Damals wurden den Vorsorgeeinrichtungen minimale Leistungen und ein paar Rahmenbedingungen diktiert. Mittlerweile wird der gesamte Bereich bis in operationelle Details reguliert. Den Pensionskassen werden Organisation, Finanzierung, Anlagen, Sicherheitsbarrieren und -massnahmen sowie die Verteilung der erwirtschafteten Erträge vorgeschrieben. Neu sollen Revisoren und Aufsichtsstellen auch noch Rechtschaffenheit, Wohlverhalten, Unabhängigkeit und Loyalität der von den Versicherten berufenen Führungsorgane, Berater und Zulieferer kontrollieren.

Die kollektive Desavouierung aller Vorsorgeakteure führt zu erheblichem Mehraufwand. Schätzungen von Experten bewegen sich zwischen 100 und 200 Franken pro Versicherten und Jahr, je nach Grösse der Pensionskasse. Das trifft vor allem KMU mit kleinen Pensionskassen zwischen 100 und 300 Versicherten. Rund 680'000 Personen sind davon betroffen. Für sie belaufen sich die veranschlagten Mehrkosten auf rund 140 Franken. Der neue Kostenschub lässt eine weitere Auflösungswelle befürchten. Von 17'900 Vorsorgeeinrichtungen, die 1985 gezählt wurden, sind viele verschwunden oder wurden fusioniert. 2010 wurden nur noch 2'300 registrierte Pensionskassen erfasst.

Die 2. Säule beruhte bis 1985 auf einem einzigen Artikel in der Bundesverfassung und zwei, drei Artikeln im Obligationenrecht (OR) und Zivilgesetzbuch (ZGB). Damit wurden Pensionskassen von ihren Unternehmen juristisch und wirtschaftlich getrennt. Diese Unabhängigkeit war der entscheidende Vorteil im internationalen Vergleich. Sicherheitshalber durften auch keine Darlehen mehr an den eigenen Arbeitgeber gewährt werden. Diese grundlegende Abschottung der Versichertenvermögen vom wirtschaftlichen Wohl der Arbeitgeber wurde mit dem BVG und neuen Rechnungslegungs- und Sanierungsvorschriften faktisch wieder rückgängig gemacht. Parallel zu diesem Angriff auf das Fundament wurden tragende Strukturen der 2. Säule abgebaut. Jetzt ist der Regulator drauf und dran, diese ganz zu zerstören. Die skandalösen Verordnungen spannen die berufliche Vorsorge in einen engen Schraubstock, dass Verluste bei Führung und Verwaltung unvermeidbar sind. Vertrauen schaffen war das Ziel. Mit der Schwächung der Eigenverantwortung und neu geschaffenen Rechtsunsicherheiten wird das Gegenteil erreicht. Das Reparaturdienstverhalten – noch mehr Regelungen in einer bereits überregulierten Überwachungsorganisation – ist ein lehrbuchkundiger Klassiker unter den Fehlern bei der Steuerung komplexer Systeme. Die Komplexität des Systems nimmt zu und es bleibt schleierhaft, wie sich Milizorgane in diesem Regelungsdickicht noch zurechtfinden sollen. Mittlerweile übertreffen die Sorgen um die Einhaltung des komplexen Regelwerks die Sorgen um die Vorsorge bei weitem.

Fehlende Transparenz

Vertrauensbildung setzt ein mit dem Wissen über die Entwicklung der Guthaben und die Verwendung der Beiträge. Dieser Informationspflicht kommen unabhängige Pensionskassen schon lange nach und bis 1998 war auch das Vertrauen intakt. Diese Transparenz fehlt hingegen in vorgeschobenen Sammelstiftungen für KMU mit Lebensversicherungen im Hintergrund. Von daher kommen die Klagen. Sie waren Auslöser der Rentenklaudiskussion und führten zur Abstimmungsschlappe des Regulators im März 2010. Sobald auch die Versicherer zur Transparenz finden, die ihnen verbietet, mit Reserven der Versicherten zu spekulieren und ihre Gelder für Bonuszahlungen und Dividenden abzuzweigen, wird das (Selbst-)Vertrauen der Arbeitnehmer zurückkehren.

 

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Er ist Gründer und Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG und schreibt regelmässig für finews.ch. Zurück

 

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