Freiwillige Weiterversicherung beim flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)

Profond bietet neu  ihren Versicherten, welche im Bauhauptgewerbe tätig sind und ihre Berufstätigkeit aufgeben und eine Rente der Stiftung FAR beziehen, die Möglichkeit an, die Altersvorsorge bei Profond weiterführen. Die Stiftung FAR übernimmt dabei die Sparbeiträge gemäss deren aktuellen Reglement (derzeit 12 Prozent; nähere Informationen dazu siehe www.far-suisse.ch). Das Beitragsinkasso läuft über die Stiftung FAR. Auf Wunsch und auf Kosten der versicherten Person kann auch die Risikovorsorge (im bisherigen Umfang) weitergeführt werden. Das Profond Vorsorgereglement wurde mit Inkrafttreten per 1. Januar 2009 entsprechend ergänzt.

Wenn Sie Antragsformulare oder nähere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: E-Mail: Profond Vorsorgeeinrichtung – Telefon 058 589 89 81

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