PK-Renten auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Kolumne in L'AGEFI, November 2009. Dokument herunterladen in Französisch.

Trotz von der OECD unterstellten Wachstumsdefiziten ist in der Schweiz das Bruttoinlandprodukt (BPI) pro Einwohner seit 1985 angewachsen. Gleichzeitig haben die minimalen Altersrenten der Pensionskassen abgenommen. Der konträre Aderlass der 2. Säule hat System seit der Staat mit der Einführung des BVG die berufliche Vorsorge als Sozialversicherung deklariert und den Versicherungsgesellschaften eine geschützte Werkstatt eingerichtet hat.

Die berufliche Altersvorsorge wurde in der Schweiz im Jahr 1985 zur Sozialversicherung deklariert. Seiher verlangt der Staat von den Pensionskassen Minimalleistungen. Er hat individuelle, jährliche Altersgutschriften festgeschrieben und gibt Zins- und Umwandlungssätze vor, mit denen die Höhe der Renten zu berechnen ist. In diesem staatlich verpassten Korsett, das mit Anlagevorschriften zugeschnürt ist, müssen Pensionskassen für ihr finanzielles Gleichgewicht sorgen.

Die regulatorische Begrenzung der Freiheitsgrade führte trotz wirtschaftlichem Wachstum zu einem stetigen Niedergang der beruflichen Vorsorge. Seit Einführung des BVG ist das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Einwohner um 50 Prozent angewachsen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die minimalen Rentenerwartungen gegenüber Pensionskassen um 30 Prozent reduziert. Ein Grund für diese Misere ist die Senkung der gesetzlichen Ertragserwartungen auf einen risikolosen(?) Zinssatz. Der sogenannte dritte Beitragszahler, der die Renten früher bis zur Hälfte mitfinanzierte, wurde damit praktisch eliminiert. Die (zunehmende) Lebenserwartung bestimmt somit die Berechnung der Umwandlungssätze, was ein weiteres Abgleiten der Altersrenten befürchten lässt.

Das berufliche Vorsorgevermögen ist in der Schweiz auf über 8'000 Stiftungen verteilt. Diese vereinigen, grösstenteils stellenbedingt, unterschiedliche Gruppen von Arbeitstätigen zu Solidargemeinschaften. Ihre Risiken unterscheiden sich stark nach der Anzahl der Versicherten, deren Beruf, Geschlecht, sozialer Schicht, Arbeitsbedingungen und Lebensgewohnheiten. Die berufsspezifischen Differenzen der Lebenserwartung betragen bis zu zehn Jahre. Das Sterberisiko von Strassenbauern und Bodenlegern beispielsweise ist 2,5 mal höher als das von Ärzten und Geistlichen. Auch Coiffeure und Mechaniker haben ein erhöhtes Sterberisiko während Lehrer um einiges länger leben als der Durchschnittsmensch.

Die bunte Variation der Vorsorgeeinrichtungen verbietet grundsätzlich eine einheitliche Definition der Leistungen. Um ihr versicherungstechnisches Gleichgewicht zu halten, müssten Solidargemeinschaften von Lehrern und Geistlichen viel tiefere Renten zahlen als solche von Coiffeuren oder Baufirmen. Damit die gesetzlichen Vorgaben dennoch von allen Pensionskassen erfüllt werden können, orientieren sich die Regulatoren gezwungenermassen an denjenigen mit den niedrigsten Leistungen. Diese finden sich aber nicht bei den Pensionskassen sondern bei den Versicherungsgesellschaften, denen sie ihre Langleberisiken übertragen.

Die Versicherer verwenden Generationentafeln und stellen heute schon künftige Erhöhungen der Lebenserwartung in Rechnung. Eine weitere Zunahme wird zwar allgemein erwartet, doch zeigen anthropologische Studien, dass sich die biologische Lebensspanne des Menschen seit der Steinzeit kaum verändert hat. Somit unterstellen die Versicherer mit ihren Tarifen, dass die biologisch angelegte Lebensspanne dank Verbesserungen der lokalen Lebensumstände künftig von ihren Versicherten immer häufiger realisiert werden kann.

Sie verwenden Statistiken, die auf ihren eigenen Versichertenbeständen, d.h. tendenziösen Kohorten beruhen. Für die Schätzung der Lebenserwartung werden nur diejenigen Personen betrachtet, die mit der Wahl einer Rente noch ein langes Leben erwarten. Versicherte, die den nahen Tod befürchten und demzufolge eine Kapitalversicherung abschliessen, fliessen nicht in die Berechnungen ein. Der natürliche Ausgleich zwischen kürzeren und längeren Rentenlaufzeiten wird damit bewusst ausgeklammert, was zu höheren statistischen Lebenserwartungen und in der Folge zur Forderung nach tieferen Umwandlungssätzen führt. Damit werden via BVG zulasten der Versicherten Existenz und risikolose Gewinne der Versicherungsgesellschaften gesichert. 

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück

 

Bot-Test (leave blank):