Verkehrte BVG-Spiesse

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen am 15. September 2004 in der AWP Nr. 17

«Eins zu null für die Versicherer» titelte die «NZZ am Sonntag». Gemeint ist das Spiel, das die Lebensversicherer mit Pflichtversicherten und der betrieblichen Vorsorge treiben. Im Kampf um die Vorsorgegelder wird zur Zeit auf dem parlamentarischen Parkett mit aller Macht lobbyiert.        top ↑

Das war nicht immer so. Noch vor Jahresfrist haben die Lebensversicherer mit dem Rückzug aus dem BVG-Geschäft gedroht. Wegen Börsenschwankungen und der Misswirtschaft ihrer Manager haben sie davor massenhaft Vorsorgegelder in den Sand gesetzt. Trotz gesicherter Prämieneinnahmen mussten sie namhafte Verluste schreiben.

Mittlerweile haben sie die Leistungen stark nach unten korrigiert und die Preise kräftig nach oben angepasst. Zulasten der Vorsorgenehmer und zur Freude ihrer Aktionäre können sie darum wieder schöne Gewinne schreiben.
Jetzt soll die sprudelnde Quelle aus dem Vorsorgegeschäft über den Umweg einer Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gesichert werden.

Durch die Hintertür des VAG sollen Sammelstiftungen gezwungen werden, alle Risiken mit Versicherungen abzudecken. So wollen sich die Versicherer Wettbewerbsvorteile verschaffen, indem sie künftig auch den unabhängigen Pensionskassen die Preise für Vorsorgeleistungen diktieren und damit eklatante Kosten- und Ertragsunterschiede zum eigenen Geschäft kaschieren.

Die Versicherer können auf die Unterstützung von Parlamentariern und Regierungsmitgliedern zählen, denen die eigenen Pfründen am nächsten liegen. Der Ständerat hat mit Stichentscheid des angeblich KMU-freundlichen Schwyzers Bruno Frick eine Unterstellung der autonomen Stiftungen unter das VAG beschlossen. Und im Nationalrat hat darauf Hans Kaufmann (SVP) aufkeimende Strömungen zugunsten der Versicherten erfolgreich abgewendet.

Franz Schnewlin von der Basler Versicherungsgruppe bringt es auf den Punkt, wenn er zur Anhebung des Mindestzinssatzes meint, es gebe halt mehr BVG-Versicherte als Aktionäre, so als wäre die betriebliche Vorsorge für Versicherungsgesellschaften installiert worden. Gehorsam reklamieren die Politiker für ihre Lieblingskinder anständige Gewinnmargen und gleich lange Spiesse gegenüber Pensionskassen. Sie vergessen, dass entgegen der landläufigen Meinung Versicherungsgesellschaften keine Pensionskassen sind.        top ↑

Das BVG stipuliert …

Nur Stiftungen und öffentlichrechtliche Institutionen sind befugt, das betriebliche Vorsorgegeschäft zu betreiben.

Die Versicherer müssten eigentlich vor allem für ihre Sicherheit sorgen. Seit dem Einzug der Allfinanzidee widmen sie sich aber lieber der Anlage von Vorsorgevermögen. Zur Sicherung des lukrativen Anlagegeschäfts haben sie eigene Sammelstiftungen gegründet, die ihnen als Zulieferer dienen. Die verantwortlichen Organe sind mit eigenen Mitarbeitern besetzt. Sie schliessen Verträge mit sich selber ab und niemand kontrolliert und überwacht diese Beziehungen.

Weder das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) noch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) fühlt sich für die Aufsicht zuständig.

Die Versicherten von Versicherungssammelstiftungen müssen darum gezwungenermassen viel schlechtere Bedingungen in Kauf nehmen, als Versicherte in unabhängigen Pensionskassen.

Das ist ein unhaltbarer Zustand im Rahmen einer Pflichtversicherung. Es läge an der Politik und den Aufsichtsbehörden, den betroffenen Vorsorgenehmern gleich lange Spiesse zu verschaffen, statt die Versicherungsgesellschaften weiter mit Vorsorgegeldern zu alimentieren.       top ↑

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