Herausforderungen für autonome Vorsorgeeinrichtungen

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, wurde als Vortrag vor der Handelskammer beider Basel gehalten, 2. November 2003

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Jeder Arbeitgeber kann, wenn er will, für seine Mitarbeiter eine eigene, autonome Pensionskasse errichten oder er kann sich einer dritten Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Vorerst muss er darum wissen: Was bedeutet autonom?

George Bernhard Shaw meinte, «autonom» sei ein bürgerliches Vorurteil.

Im Duden steht unter «autonom»: selbständig, unabhängig, eigengesetzlich, und da stellt sich natürlich die Frage, wie weit Vorsorgeinrichtungen mit diesen Eigenschaften in der Schweiz überhaupt noch existieren.

System der betrieblichen Vorsorge

Die betriebliche Vorsorge, die zweiten Säule, baut auf dem Kapitaldeckungsverfahren auf. Ihm kommt im sozialen Netz eine wachsende Bedeutung zu. Das Umlageverfahren der AHV verliert angesichts der demographischen Verschiebungen immer mehr an Attraktivität. Heute ist das Verhältnis zwischen Arbeitstätigen und Pensionierten noch 4:1. In 60 Jahren wird es voraussichtlich nur noch 2:1 sein. Nur mit einer simplen Erhöhung des Rentenalters wird man den Problemen, die sich aus diesen Verschiebungen ergeben, wohl kaum gerecht.

Beitrag, AGH, Leistung

Während ihrer Aktivzeit zahlen Versicherte 40 Jahre lang Beiträge, um später rund 20 Jahre lang Renten zu beziehen. Das nicht gerade vorteilhafte Verhältnis zwischen Investition und Desinvestition wird mit dem sogenannten dritten Beitragszahler, den erwirtschafteten Zinsen, verbessert. Pensionskassen müssen darum die eingehenden Beiträge anlegen.

Die Versicherten wollen sicher sein, dass ihre Gelder langfristig möglichst ertragreich, nach den besten Standards verwaltet werden. Sie wollen wissen, wie hoch die erwirtschafteten Erträge sind und wie ihre Gelder verwendet werden.

Ertrag, AGH, Kosten

Pensionskassen verursachen Kosten. Erwirtschaftete Erträge werden mit Administration und Verwaltung, der Absicherung gegen Verluste sowie durch Aufsicht und Kontrolle gschmälert. Erträge und Kosten bestimmen mithin die Leistungsfähigkeit einer Pensionskasse. Damit die Wahl zwischen einer eigenen Vorsorgeeinrichtung und dem Anschluss an eine Gemeinschafts- oder Sammelstiftung getroffen werden kann, muss Transparenz herrschen. Mit einem Anschluss büsst der Arbeitgeber an Selbständigkeit ein, hofft aber auf der anderen Seite, dass die Effizienz seiner Vorsorge verbessert wird. Je mehr Eigenverantwortung dem Einzelnen übertragen wird, umso mehr muss er über das Verhältnis von Kosten und Erträgen wissen. top ↑

Leistungen

Die Leistungen der Pensionskassen ersetzen den Arbeitstätigen entgangenes Einkommen nach Schadenfällen oder nach der Pensionierung. Das Leistungsangebot ist ausserordentlich vielfältig. Es umfasst Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten in verschiedenen Höhen und wird oft mit Überbrückungsleistungen sowie Zahlungen in Notsituationen ergänzt.

Vorsorge in der Schweiz

Vorsorge Schweiz

Schweizer Pensionskassen bestimmen ihre Rentenleistungen entweder in Prozent des Lohnes oder anhand von Gutschriften, Zinsen und dem sogenannten Umwandlungssatz. Die Höhe der Renten variiert von Kasse zu Kasse stark. Seit 1985 haben sich aber alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, jedem Versicherten Minimalleistungen zu versichern. Statt dieser Mindestleistungen gelten neustens Wischi-Waschi-Leistungen, die vom Sozialminister und seinem Umfeld je nach Kassenlage neu festgelegt werden. Zum Glück bietet die Mehrzahl der Kassen freiwillig höhere Leistungen an.

Sie haben zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wert. Er berechnet sich (1.) aus dem jeweils angebotenen Leistungspaket, (2.) der Lebenserwartung der Leistungsberechtigten und (3.) den Zinsen, mit denen die Restguthaben verzinst werden. Mit diesen Grundlagen kann die Höhe der Altersrente berechnet werden, wenn Altersguthaben oder Deckungskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung bekannt sind.

Hiezu wird das Altersguthaben oder Deckungskapital durch den Wert der angebotenen Leistungen dividiert. Das Verhältnis zwischen Rentenhöhe und Guthaben wird als Umwandlungssatz bezeichnet, wobei …

Berechnung der Altersrente

  • sie unterschiedliche Leistungen in verschiedener Höhe anbieten (anwartschaftliche Witwen- und/oder Witwerrenten, zwischen 0 und 100 Prozent; Kinderrenten zwischen 0 und 40 Prozent)
  • die Zusammensetzung der Bestände nach Risiken und Geschlecht variiert, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Lebenserwartung (Bauunternehmen, Warenhaus, Dienstleistungsbetrieb, Kloster etc.)
  • die Kassen unterschiedlich effizient arbeiten und somit stark abweichende Erträge erwirtschaften.

Die drei wichtigsten Einflussfaktoren

Einflussfaktoren

Die drei hauptsächlichen Einflussfaktoren sind zum Teil exogen und zum Teil endogen bestimmt. Sie können sich gegenseitig kompensieren oder kumulieren. Mit den Vorgaben von Zins- und Umwandlungssätzen greifen Bundesrat, Aufsichtsbehörden und kantonale Steuerbehörden in die operativen Abläufe der Pensionskassen ein. Sie machen einschränkende Vorschriften zur Leistungsgestaltung und Vermögensverwaltung. Das Bundesgericht verfügt über Höhe und Dauer von Leistungen und stellt damit, sollten einzelne betrübliche Urteile bestätigt werden, die Pensionskassen nachträglich und unerwartet vor gigantische Finanzierungsprobleme. Die zunehmende Fremdbestimmung durch den Staat wird für Pensionskassen zur fast unlösbaren Knacknuss.

Neuerdings will Bunserat Couchepin künftig sogar rückwirkende Leistungskürzungen zulassen, um angeschlagenen Kassen, v.a. aber den Versicherungsgesellschaften aus Finanzlöchern zu helfen. Im Winterthurer-Modell werden von heute auf morgen Renten rückwirkend gekürzt. Mit dem Segen der Aufsichtsbehörden wird damit die systemtragende Rechts- und Vertragssicherheit untergraben. Bis dato mussten Pensionskassen nach jeder Reglementsrevision ihre vormals gültigen Leistungszusagen wahren und individuell erworbene Besitzstände garantieren. Kürzungen entfalteten nur für die Zukunft Wirkung. Diese Sicherheit geht den Arbeitstätigen verloren. top ↑

Beiträge

Pensionskassen müssen ihre Finanzierung so regeln, dass sie die versprochenen Leistungen jederzeit erbringen können. Das Primat liegt bei den Leistungen, auch wenn immer wieder Gegenteilges behauptet wird. Die Beiträge müssen auf die Leistungen abgestimmt werden. Mit ihnen werden Altersgutschriften oder Deckungskapitalerhöhungen alimentiert und soweit nicht durch Erträge gedeckt, die Verwaltungs- und Sichrheitskosten finanziert.

Die externe Finanzierung der Pensionskassen erfolgt mit individuellen oder Durchschnittsbeiträgen. Letztere werden an einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund einer gegebenen Situation festgelegt. Sie müssten theoretisch nach jeder Änderung der Ausgangslage wieder aktualisiert werden. Die notwendigen Anpassungen konnten mit stillen Reserven überbrückt werden.

Mit der heute geforderten Transparenz wird dieses Verfahren zunehmend schwieriger. Weil Durchschnittsbeiträge junge Versicherte stark benachteiligen und infolge der zunehmenden Mobilität und allgemein festellbaren Individualisierung entsteht ein Trend zur individuellen Finanzierungen. Mit ihm fallen Mutationsgewinne dahin, die bis anhin verbreitet als willkommene Finanzierungsquelle dienten.

Neben vielen öffentlichrechtlich organisierten Kassen wird vor allem das Hotel- und Gastgewerbe in Bedrängnis kommen. Dort entrichten 25–34jährige Versicherte Durchschnittsbeiträge von 14 Prozent und erhalten auf der Einnahmenseite Altersgutschriften von nur 7 Prozent. Aktuell beträgt das Durchschittsalter in der Branche weniger als 35 Jahre, d.h. die Pensionkassen profitieren dank der Durchschnittsfinanzierung von erklecklichen Mutationsgewinnen. Fallen sie weg, folgt ein allgemeiner Anstieg der Beiträge, es sei denn die Effizienz kann beträchtlich erhöht werden. top ↑

Kosten

Pensionskassen entstehen Kosten durch die Bereitstellung von Sicherheit, die Verwaltung und Administration sowie die Revision und Kontrolle. Zunehmend fällt auch der Verkehr mit den Behörden ins Gewicht, sei es die Aufsicht oder das Steueramt. Seit 1985 steigen dieVerwaltungs- und Administrationskosten ungebremst an. Die Pensionskassen sind in behördlich diktierten Auflagen und Vorschriften gefangen. Sie benötigen Vorsorgeexperten, Anlageexperten, Juristen und Revisionsstellen um sich darin zu Recht zu finden. Bürokratismus und Formalismus werden nach der BVG-Revision nochmals ansteigen. Gleichzeitig werden Anwalts- und Gerichtskosten, einerseits wegen zunehmenden, staatlich geförderten Begierlichkeiten und anderseits wegen der komplexen, teils widersprüchlichen Artikelflut, weiter zunehmen. Die Kostensteigerung wird sich zulasten der Information und Ausbildung der Versicherten und ihrer Organe auswirken. top ↑

Erträge

Die Höhe der Altersguthaben hängt zu einem grossen Teil von den erzielten Renditen ab. Sie bestimmt die Altersguthaben bzw. Deckungskapitalien und die Umwandlungssätze. Mit anderen Worten: die Nettorendite der Pensionskassen bestimmt die Höhe der Altersleistungen. Mit zusätzlichen Erträgen kann auch die zunehmende Laufzeit von Renten abgesichert werden.

Entwicklung der Altersguthaben

Entwicklung des AGH

Entwicklung der Umwandlungssätze und Altersrenten mit verschiedenen Zinssätzen

Basis: EVK2000, Delta Lohn 2 %:

EVK 2000

Legende: Altersguthaben in Prozent vom zuletzt versicherten Jahreslohn.
(*) bezogen auf den Jahreslohn bzw. Monatslohn (Rente) bei Pensionierung mit 65 Jahren; (**) Umwandlungssatz top ↑

Pensionskassen heben mit einer ausgewogenen Anlagestrategie seit 1925 durchschnittlich eine Performance zwischen 6 und 7 Prozent erzielt. Klagen nach dem letzten Einbruch, dass alles nicht mehr so sei, wie früher, greifen zu kurz. Der Vergleich bezieht sich zumeist auf die letzten 5 bis 10 Jahre und berücksichtigt nicht, das ähnliche Verwerfungen und Einbrüche schon wiederholt aufgetreten sind.

Früher konnten Pensionskassen Börseneinbrüche mit ihren stillen Reserven abfangen. Heute, im Zeitalter der gläsernen Bilanzen, sind sie exponiert. Sie werden durch externe Einflüsse und Vorschriften zur Geldverschleuderung verleitet. Kurzfristig übertriebene Reaktionen mit Panikverkäufen entgegen der langfristigen Anlagestrategie sind für Pensionskassen problematisch und ruinös. Sie realisieren Buchverluste und ersetzen sie durch noch schlechtere Alternativen, wie es die Versicherungsgesellschaften Ende 2002, Anfang 2003 demonstriert haben.

Die Oekonomen sind sich zwar einig, dass die Überalterung der Gesellschaft die Realzinsen nach unten drücken wird. Diese Schwarzmalerei und der Wachstumspessimismus sind aber vornehmlich lokal abgestützt und müssen aus globaler Sicht relativier werden. Statt gesetzlich aufgezwungene Investitionen in grosse Schweizer Gesellschaften wären nachhaltige Anlagen in wachsende Volkswirtschaften der Prosperität unserer Vorsorgeeinrichtungen eher förderlich. top ↑

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