Niedrige Rendite gleich hohes Risiko
Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch, 25. November 2011.
Berufliche Zwangssparer erhalten auf ihre Altersguthaben nur noch 1,5 Prozent Zins. Zudem sollen Umwandlungssätze bei angehender BVG-Rente weiter gesenkt werden, womit sie dann nicht einmal mehr halb so hoch sind wie 1985. Was läuft da falsch?
Bis zum BVG waren Pensionskassen freiwillig und ergiebig. Dann wurde mit Rentenversprechen die Zustimmung des Volkes für das Obligatorium erkauft. Die Leistungen würden mindestens die Kaufkraft der Beiträge erhalten. Die nach dieser «goldenen Regel» berechneten Renten waren 1985 mehr als doppelt so hoch als 26 Jahre später mit allgemeiner Wohlstandssteigerung und regelmässiger Teuerung.
Den unbegründeten Rentenabbau haben die politisch verordnete Zinsreduktion von 4,0 Prozent auf 1,5 Prozent und die Herabsetzung der Umwandlungssätze von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent bewirkt. Damit werden bekanntlich die Renten berechnet, die mit einem Altersguthaben erworben und finanziert worden sind. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, sollen die Umwandlungssätze noch weiter herabgesetzt und so dem eingeschränkten Leistungsvermögen der Lebensversicherer angepasst werden.
Seit das Zwangssparen eingeführt worden ist, geniesst der angebliche Schutz der Versicherten in der Politik einen dominanten Stellenwert. Illusorische Sicherheiten bestimmen mittlerweile das berufliche Altersvorsorgesystem. Darauf basieren Anlagevorschriften und Schwankungsreserven (Deckungsgrad) sowie Führungskennzahlen wie technischer Zins, BVG-Zins und Umwandlungssatz, mit denen Politiker die 2. Säule beliebig gestalten und Pensionskassen auf ihre fraglichen Eigeninteressen einengen.
Sie verkünden mit Experten, «Sichere» Obligationen haben sich in der Krise als hohe, ertraglose Risiken entpuppt. Branchen- und Interessenvertretern unisono, dass die Gelder mündelsicher angelegt werden müssen, weil es um die Existenzsicherung der Versicherten gehe. Als sicher gelten vor allem Versicherungen und Obligationen, insbesondere Staatsanleihen der Eidgenossenschaft. Lohnt es sich, dafür den dritten Beitragszahler, die Erträge, zu opfern?
Für Versicherungsnehmer sind Lebensversicherungen per Definition Verlustgeschäfte. Sie erhalten gegen Prämien bedingte Zahlungsversprechen, sogenannte Garantien in weiter Ferne. In der Zwischenzeit machen die Versicherer Gewinne mit den Versicherten, nicht für die Versicherten. Unter anderen hat Warren Buffett damit die Basis für seine Erfolgsgeschichte gelegt. Auf der anderen Seite können die machbaren und ausgeschütteten Erträge den Ansprüchen an den dritten Beitragszahler nie genügen. Dennoch verteidigt die Politik das Geschäft der Versicherer konsequent, statt die Sparkapitalien der KMU-Arbeitnehmer wirklich zu sichern. Auch wenn viele Parlamentarier in Verwaltungsräten der Versicherer sitzen oder auf einen Sitz hoffen, muss man sich fragen, ob es ihre Aufgabe ist, deren Gewinne mit Vorsorgegeldern zu festigen.
Staatsobligationen versprechen wenigstens Renditen, wenn auch minimal. Für die nächsten zehn Jahre können Anleger knapp 1,0 Prozent erwarten. Zieht man davon noch die Kosten der Macher, die von Vorsorgeeinrichtungen mit der Anlage betraut werden (müssen), ab und jene für ihre Instrumente und Produkte, bleibt unter dem Strich nichts. Dieses Nichts an Wertschöpfung mit Staatsanleihen und Versicherungen wird zusätzlich durch die Inflation verdünnt. Wird bei so wenig Ertrag wenigstens der Sicherheit gebührend Rechnung getragen?
Das Beispiel Griechenland illustriert, wie schnell vermeintlich risikolose Staatsanleihen zu hohen Verlusten führen. 2009 hatte die griechische Obligation Helenic Republic einen Kurs von annähernd 100 mit einem Zinssatz von 4,7 Prozent. Heute notiert die Anleihe bei 33,8, was einem Zinssatz von rund 18,8 Prozent entspricht. Der Zinsanstieg hat Investoren herbe Verluste von 66 Prozent beschert. Für Schweizer Pensionskassen ist die Schuldenproblematik anderer Länder weniger von Bedeutung, da ihre Fremdwährungsobligationen-Quote im Normalfall nur um die zehn Prozent beträgt.
Die Zinsen der Schweizer Obligation befinden sich allerdings auf einem sehr tiefen Niveau. Unter der realistischen Annahme, dass Kapitalmärkte zum langfristigen Durchschnitt tendieren, müssen sie unabhängig von Inflationserwartungen oder Bonitätsängsten irgendwann ansteigen. Bei einem Anstieg der zehnjährigen Rendite der Schweizer Eidgenossen auf den Mittelwert von 2,9 Prozent würden die Obligationenkurse um 15 Prozent einbrechen. Sollte die Inflation ein historisch hohes Niveau von 5,5 Prozent erreichen, müssten die langfristigen Zinsen auf 6,1 Prozent steigen. Dies würde Kursverluste von knapp 35 Prozent bedeuten.
Risikolose Erträge sind eine grosse Illusion. Im Gegenteil: «Sichere» Obligationen haben sich in der Krise als extrem hohe, ertragslose Risiken entpuppt. Auch Schweizer Staatsanleihen beinhalten ein erhebliches Kursrisiko. Da immer mehr Pensionskassen passive Mandate vergeben oder Versicherungen kaufen, berauben sie sich auch noch der Möglichkeit, ihr Vermögen aktiv dagegen zu schützen. Bei diesem Sicherheits- und Risikoverständnis und dem möglichen Risikomanagement im bestehenden Regulierungsgeflecht müssen wir uns auf noch tiefere Pensionskassenleistungen einstellen.
Pensionskassen nützen mit der verordneten Allokation ihrer Vermögen weder volkswirtschaftlich noch bringen sie ihren Eignern einen vernünftigen Ertrag. Die ursprünglich gesetzten Minimalziele der 2. Säule werden weit verfehlt. Nur das Lösen von politischen Fesseln kann Pensionskassen wieder zur einst tragenden Rolle im Sozialsystem verhelfen.
Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und VR Präsident der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten.
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