Einschränkung von Vorbezügen zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen während der Unterdeckung
Impressum: von Profond, 18. Mai 2009
Gemäss Art. 49 Abs. 12 des Vorsorgereglements kann die Stiftung bei einer Unterdeckung die Auszahlung eines Vorbezuges zeitlich und betragsmässig einschränken, sofern der Vorbezug der Rückzahlung von Hypothekardarlehen dient. Da die Profond Vorsorgeeinrichtung per 1. Januar 2009 einen Deckungsgrad in der Höhe von 84,1 Prozent ausweist, hat der Stiftungsrat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Anlässlich seiner Sitzung vom 26. März 2009 hat der Stiftungsrat deshalb beschlossen, die Auszahlung von Vorbezügen zwecks Rückzahlung von Hypothekardarlehen auszuschliessen, solange eine Unterdeckung besteht. Diese Regelung ist gültig ab 26. März 2009.
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