Historische, modellmässige und reale Umwandlungssätze

Risiken müssen geglättet werden.

Impressum: «Schweizer Personalvorsorge» 07/2009. Beitrag von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG. Diesen Artikel als PDF herunterladen.

Herbert Brändli  Mit dem Hinweis auf die zunehmende Lebenserwartung und die tiefen Kapitalrenditen wird heute eine Senkung des Umwandlungssatzes postuliert. Die Forderung nach einer Veränderung eines Zustandes verlangt eingehende Kenntnis der Ausgangslage und ihrer Bestimmungsgrössen. Ein Blick zurück zeigt ein überraschendes Bild.

Pensionskassen bauen für ihre Versicherten während der aktiven Phase Deckungskapitalien auf, welche später der Finanzierung von Renten dienen, die zumeist bis zum Ableben der Destinatäre geschuldet sind. Bei der Pensionierung vorhandene Deckungskapitalien werden mit dem Umwandlungssatz in Renten umgerechnet. Massgebend für die Festlegung der Umwandlungssätze sind die Lebenserwartung der Rentenbezüger sowie die Erträge, die langfristig mit grosser Wahrscheinlichkeit erzielt werden können. Die Höhe der Rente ist schliesslich das Produkt von Umwandlungssatz und Deckungskapital.

BVG-Modell

Im BVG-Modell entspricht das Deckungskapital dem Altersguthaben. Es wird modellmässig mit Gutschriften und Zins entwickelt. Mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz wird daraus bei der Pensionierung die Altersrente berechnet. Der Umwandlungssatz und die Zinssätze, die während der Sparphase zur Anwendung kommen, werden politisch hergeleitet.

Die modellmässigen Rentenleistungen wurden seit 1985 trotz wachsender Wirtschaft wegen abnehmender Zinsvorgaben und Umwandlungssätze um rund 30 Prozent reduziert. Anlass genug für einen Blick zurück. Anhand der tatsächlichen Lebenserwartungen haben wir retrospektiv die Umwandlungssätze berechnet, die mit verschiedenen Anlagestrategien möglich gewesen wären, und mit den versicherungstechnischen Werten verglichen (siehe Grafik). Die versicherungstechnische Berechnung erfolgte mit einem technischen Zins von 4 Prozent.

Biometrisch und ökonomisch richtiger Umwandlungssatz

Die Betrachtung der Umwandlungssätze, die mit jährlich neuem Rentenbeginn möglich gewesen wären, erstreckt sich über die Periode von 1925 bis 1988. Spätere Vergleiche konnten nicht angestellt werden, weil die Rentenbezüger statistisch noch am Leben sind. Die Umwandlungssätze, die nachträglich «richtig» gewesen wären, sind von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich. Das Auf und Ab widerspiegelt vor allem die demografischen Risiken und Kapitalmarktrisiken der Pensionskassen. Sie haben die soziale Aufgabe, diese Schwankungen langfristig zu glätten. Der Ausgleich sollte dabei auf einem möglichst hohen ökonomischen Niveau erfolgen. Drei mögliche Ebenen der Nivellierung werden in der Grafik durch die linearen Mittel der Kurvenverläufe dargestellt. Sie stehen für den modellmässigen Verlauf mit einem technischen Zins von 4 Prozent sowie für die beiden Anlagestrategien mit 25 beziehungsweise 60 Prozent Aktienanteil.

Sätze sinken

Erwartungsgemäss sinken sowohl die aktuariell berechneten, als auch die historisch beobachteten und geglätteten Umwandlungssätze. Mit Rentenbeginn 1925 lagen die versicherungstechnisch und die mit verschiedenen Anlagestrategien ermittelten Umwandlungssätze nahe beieinander, zwischen 11 und 12 Prozent, das heisst mit einem Altersguthaben von 100 000 Franken durfte eine Jahresrente von 11500 Franken erwartet werden, die dann auch ertragsmässig erwirtschaftet wurde. Der aktuariell ermittelte Umwandlungssatz hat sich bis 1988 auf 7,6 Prozent verringert und liegt mittlerweile bei 6,8 Prozent. Wenn die Anlagestrategie 25 Prozent Aktien umfasste, dann haben der Umwandlungssatz 1988 noch 9 Prozent und die zugehörige Jahresrente 9000 Franken betragen. Mit einem Aktienanteil von 60 Prozent haben sich Umwandlungssatz und Rente bis zu diesem Zeitpunkt auf 10,5 Prozent beziehungsweise 10500 Franken reduziert. Die Renteneinbussen, die wegen zunehmender Laufzeiten der Renten in Kauf genommen werden mussten, konnten dank Produktivitätssteigerungen und damit verbundenen höheren Erträgen aus der Anlagetätigkeit teilweise kompensiert werden. Der Umfang der Kompensation zeigt sich in den verschiedenen Steigungen der linearen Mittel, die mit zunehmendem Aktienanteil ebenfalls zugenommen haben, beziehungsweise weniger negativ waren.

Richtiger Trend geht von falschem Niveau aus

Im BVG-Modell entspricht das Deckungskapital dem Altersguthaben. 1985 wurde zur Verrentung bei der Pensionierung ein Umwandlungssatz von 7,2 Prozent vorgegeben. Nach einer biometrisch begründeten Reduktion auf 6,8 Prozent soll er nun wegen gesunkener Ertragserwartungen allmählich auf 6,4 Prozent gesenkt werden. Einzelne Vorsorgeanbieter beschränken sich im überobligatorischen Bereich bereits heute auf einen Umwandlungssatz von 5,4 Prozent. Zum Vergleich: Ohne Zins berechnet sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren ein Umwandlungssatz von 5 Prozent.

Der Blick in die Vergangenheit bestätigt, dass die Umwandlungssätze tendenziell abnehmen, weil die Lebenserwartung zunimmt. Hingegen liegt das versicherungstechnisch ausgewiesene absolute Niveau unter den historisch gezeigten Möglichkeiten bei einer ökonomischen Bewirtschaftung der Vorsorgevermögen. Zudem erfolgte die Abnahme nicht so rasch, wie dies der Gesetzgeber vorgesehen hat. Seine Umwandlungssätze basieren auf «risikolosen» Zinssätzen, die langfristig kaum die Teuerung auszugleichen vermögen. Mit solchen Vorgaben wird eine wirtschaftsgerechte Entwicklung der Pensionskassen verhindert und ständig Kaufkraft vernichtet. Die wirtschaftliche Daseinsberechtigung von Pensionskassen wird dadurch grundsätzlich in Frage gestellt, weil die zum Zwangssparen verdonnerten Arbeitstätigen individuell zu tieferen Kosten langfristig bessere Renditen erzielen könnten.

Praxis ausserhalb der Modellwelt

Die oben erwähnten Vorgaben basieren auf der grassierenden Modellgläubigkeit der Schweizer. Glücklicherweise bewegen sich die meisten Pensionskassen nicht in diesem engen BVG-Korsett. Mit der Äufnung einer zusätzlichen Reserve kann man sogar den ursprünglichen BVG-Umwandlungssatz und damit auch das Leistungsziel beibehalten. In diesem Modell setzt sich das Deckungskapital bei der Pensionierung aus dem individuellen Altersguthaben und einer zusätzlichen Reserve zusammen. Davon wird die mögliche Rente mit dem versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz von aktuell 6,8 Prozent berechnet. Beispiel [CHF]:

Altersguthaben 100 000 + Reserve 6000 = Deckungskapital 106 000 x 6,8 % = Rente 7208.

Dank der zusätzlich geäufneten Reserve kann der effektive Umwandlungssatz über dem aktuariell richtigen behalten werden. Damit ist sichergestellt, dass keine Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern erfolgt. Die zunehmende Lebenserwartung der Rentner und allfällige Rentenerhöhungen werden aus den Erträgen abgedeckt, welche die Rentendeckungskapitalien abwerfen.

Ausgleich der Schwankungsrisiken

Wie bereits erwähnt, kann ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent nicht risikolos erwirtschaftet werden. Das künftige Anlagerisiko mit Schwankungsreserven abzudecken, wäre allerdings auch eine problematische Folgerung. Mit Schwankungsreserven kann zwar verhindert werden, dass ein gewisses Niveau des Deckungsgrads unterschritten wird, hingegen können damit Schwankungen der Vermögen nicht geglättet werden. Zudem behindern Reserven einen gerechten sozialen Ausgleich der biometrischen Risiken. Je höher die Reserven, umso mehr Mittel werden den Destinatären vorenthalten.

Externe Mitgliedschaft

Von Schwankungen des Deckungsgrads betroffen sind in erster Linie Versicherte, die eine Kasse im Falle einer Teilliquidation verlassen. Eine Übervorteilung kann verhindert werden, indem die in einer Kasse erworbenen Mittel nach einem Stellenwechsel dort verbleiben. Damit sichern sich Pensionskassen die Möglichkeit, ihre zentralen Risiken über die Zeit zu glätten, ohne dass sie gleichzeitig ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschränken müssen. 

In Kürze

  • Der effektive Umwandlungssatz hätte im Laufe der Jahre sehr grosse Schwankungen aufgewiesen.
  • Wer bei seiner Berechnung auf den dritten Beitragszahler verzichtet, stellt das Kapitaldeckungsverfahren in Frage.

UWS

(Zurück zur Textstelle)

Bot-Test (leave blank):

Kommentar schreiben








  Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Wir behalten uns vor, einen Kommentar nicht zu veröffentlichen, wenn er ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder themenfremd ist. Beiträge unter Phantasie- oder offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich an die Sprache des Artikels – keine Mundart. Ihr Beitrag wird von uns nicht redaktionell bearbeitet. Über Entscheide wird nicht korrespondiert.



0 Kommentare