Unterdeckung in Vorsorgeeinrichtungen sanieren

Impressum: Autor: Herbert Brändli; erschienen in der AWP – Soziale Sicherheit Nr. 21/2002, Seiten 3–5, 30. November 2002

Seiteninhalt

Grafiken und Tabellen

Dokumentation

Unser Artikel kann als pdf heruntergeladen werden; die nichtkommerzielle Weiterverwendung ist gestattet, mit Quellenangaben.

Einführung

Gleichgewicht in einer Vorsorgeeinrichtung herrscht, wenn sich Zu- und Abgänge die Waage halten, das Kapital erhalten bleibt und ausreichend Reserven vorhanden sind oder gebildet werden können.

Leistungsveränderung

Unsicherheit besteht bezüglich Erträgen und Leistungen. Beginn, Dauer und Höhe schwanken und sind im Voraus nicht bekannt. Die Stiftungen müssen in ihren Planungsrechnungen auf Erfahrungswerte abstellen und mit mehr oder weniger grossen Schwankungen rechnen. Sie können sie mit Reserven zeitlich ausgleichen oder mit Versicherungen kostenwirksam die Abweichungsrisiken reduzieren.

Die drei Stiftungen im nachstehenden Beispiel sind finanziell im Gleichgewicht und haben das gleiche Leistungsprogramm. Im Berichtsjahr wurden die Leistungen je um Altersgutschriften von 10 und Zinsgutschriften von 4 erhöht. Die Stiftungen haben aber verschiedene Anlagestrategien mit abweichenden Ertragserwartungen. Sie arbeiten zudem verschieden effizient und haben unterschiedliche Verwaltungs- und Sicherheitskosten. Zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts müssen sie darum unterschiedlich hohe Beiträge erheben.

Unterdeckung sanieren

Der Deckungsgrad sei bei allen Stiftungen 100 Prozent. Er zeigt das Verhältnis vom vorhandenen Vermögen zum Wert der laufenden und erwarteten Leistungen. Ein negativer Deckungsgrad, zeigt an, wann und wie stark das finanzielle Gleichgewicht gestört ist. Die Stiftung hat dann eine Unterdeckung. Ihre Ursachen müssen von Fall zu Fall ermittelt und untersucht werden.

Verschiedene Ursachen verlangen verschiedene Sanierungsmassnahmen. Unterdeckungen müssen normalerweise nicht sofort ausgeglichen werden. Die Sanierung kann über die Leistungs- oder Finanzierungsseite und/oder die Verbesserung der Effizienz (Ertrag, Kosten und Verteilung) erfolgen. top ↑

Wahl und Wirkung von Sanierungsmassnahmen

Die Wahl von Sanierungsmassnahmen ist zeitkritisch und zeitigt qualitativ und quantitativ unterschiedliche Folgen. Technische Beschönungen der versicherungstechnischen Bilanz haben keine Wirkung und verleiten zu falschen Sicherheiten.

Stiftungen müssen vor allem ihre laufenden Liquiditätsbedürfnisse abdecken. Das finanzielle Gleichgewicht kann sofort (a) oder mittelfristig (b) angestrebt werden (vgl. Abbildung).

Deckungsgrad

a) Einmaleinlagen, einmalige Leistungszusagen und -kürzungen oder Vermögensschwankungen verändern den Deckungsgrad unmittelbar.

b) Veränderte Kosten oder Ertragserwartungen sowie reglementarische Leistungs- und Beitragsveränderungen beeinflussen die mittel- bis langfristige Entwicklung.

Die Hoffnung auf Börsengewinne ist ein schlechter Ratgeber und keine Sanierungsmassnahme. Die Aussicht auf Kursgewinne darf hingegen durchaus Bestandteil eines Sanierungskonzepts sein, indem Umsetzung und Terminierung der beschlossenen Massnahmen von ausserordentlichen Erträgen und Gewinnen abhängig gemacht werden. top ↑

Beitragserhöhungen

Eine Erhöhung von Beiträgen wirkt mittel- bis langfristig, kann sich aber auch unmittelbar in der versicherungstechnischen Bilanz auswirken:

  • Spezielle Sanierungsbeiträge, die auf unbestimmte Zeit erhoben werden und nur zur Sanierung bestimmt sind, lösen keine reglementarischen Ansprüche wie z.B. Freizügigkeitsleistungen aus. In einer geschlossenen Kasse darf darum der Barwert der Sanierungsbeiträge in der versicherungstechnischen Bilanz aktiviert werden. Neben einer Entlastung der laufenden Rechnung wird damit auch der Deckungsgrad unmittelbar verbessert.
  • Eine Erhöhungen der reglementarischen Risikobeiträge führt mittel- bis langfristig zu einer finanziellen Gesundung. Die Aktivierung der Barwerte von überhöhten Risikobeiträgen in der versicherungstechnischen Bilanz könnte sinnvoll sein, ist aber nicht üblich. Sie entlasten daher die laufende Rechnung, haben hingegen keinen unmittelbaren Einfluss auf den Deckungsgrad.
  • Sanierungsbeiträge können zur Äufnung von individuellen Schwankungsreserven erhoben werden und mit der Option auf eine spätere Umwandlung in Altersleistungen verbunden sein. Sie haben keine Freizügigkeitsansprüche im Sinne von Art. 23 FZG zur Folge und ihr Wert kann sich mit den erzielten Anlageergebnissen verändern. Die Höhe des Zuschlags zum persönlichen Altersguthaben ist darum ungewiss und erfolgt erst beim Austritt oder falls und wenn keine Unterdeckung mehr ausgewiesen wird. Eine Aktivierung der Beitragsbarwerte in der versicherungstechnischen Bilanz ist wegen der Option nicht möglich.

Arbeitgeber können nicht gegen ihren Willen zu höheren Beiträgen verpflichtet werden (Art. 66 BVG). Falls keine Erhöhung von Beiträgen erwünscht ist, können Versicherte, zumindest im überobligatorischen Bereich, einen temporären Forderungsverzicht auf reglementarische Altersgutschriften eingehen. An Stelle von Altersguthaben wird beispielsweise eine individuelle Schwankungsreserve aufgebaut, die beim Austritt oder bei positivem Deckungsgrad als Altersguthaben gutgeschrieben wird. Werden statt dessen Beitragsreserven geäufnet, können sie später den Versicherten als Altersguthaben oder zur Beitragsentlastung nutzbar gemacht werden. top ↑

Einlagen und Beitragsreserven des Arbeitgebers

Mit (steuerwirksamen) Einmaleinlagen des Arbeitgebers wird der Deckungsgrad unmittelbar verbessert.

Bestehende oder neu eingebrachte Beitragsreserven können mit einem bedingten Verwendungsverzicht zur Abdeckung von Deckungslücken freigegeben werden, bis die notwendigen Reserven wieder vorhanden sind. Die Beitragsreserve wird so zu einer temporären Schwankungsreserve. top ↑

Einlagen und Garantie von patronalen Stiftungen

Patronale Fonds und Finanzierungsstiftungen haben in der Regel disponierbare, freie Mittel. Sie können innerhalb des gleichen Destinatärskreises mittels Übertrag oder Garantieverpflichtung zum Ausgleich von Unterdeckungen verwendet werden, falls die statutarischen Voraussetzungen gegeben sind. Umgekehrt können zur Entlastung von sanierungsbedürftigen Vorsorgeeinrichtungen Leistungen auf den Wohlfahrtsfonds übertragen werden. Der Deckungsgrad wird damit unmittelbar verbessert. top ↑

Kürzung von anwartschaftlichen Leistungen

Änderungen von reglementarischen Leistungsversprechen setzen in der Regel eine Anpassung von Verträgen voraus, die mit allen erforderlichen Formvorschriften durchzuführen ist. Im Vordergrund stehen Fragen der Verteilung und Besitzstandswahrung.

Nach Reduktionen von reglementarischen Risikoleistungen können Rückstellungen für Tod und Invalidität in der versicherungstechnischen Bilanz aufgelöst werden. Leider müssen heute zahlreiche Pensionskassen infolge von gehäuften, skandalösen Urteilen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts eine Reduktion ihrer Risikoleistungen prüfen.

Teuerungsausgleich, Überbrückungs- und Todesfallleistungen werden häufig nicht mit Beiträgen, sondern mittels Überschüssen und/oder Mutationsgewinnen finanziert. Eine Reduktion dieser Zusatzleistungen hat keinen direkten Einfluss auf die laufende Rechnung und versicherungstechnische Bilanz. Sie wirkt erst bei der Ausübung dieser Leistungsoptionen.

Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen versprechen mit ihren Umwandlungssätzen überhöhte Altersleistungen. Der BVG-Umwandlungssatz von zur Zeit 7,2 % ist nur im obligatorischen Bereich, das heisst in der Schattenrechnung, vorgeschrieben. Der reglementarische Umwandlungssatz sollte hingegen auf tatsächliche versicherungstechnische Gegebenheiten ausgerichtet, das heisst in den meisten Fällen tiefer angesetzt werden. Mit der Umstellung auf versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssätze können in den meisten versicherungstechnischen Bilanzen sofort Reserven freigesetzt werden. Der Deckungsgrad wird damit unmittelbar verbessert.

In Sparplänen müssen die Schattenrechnung zur Ermittlung der gesetzlichen Minimalleistung (Art. 17 FZG) geführt und die Altersguthaben mit dem BVG-Zinssatz erhöht werden. Auf vor- und überobligatorischen Altersguthaben kann hingegen die Verzinsung ergebnisorientiert angepasst und temporär ganz ausgesetzt werden. Allenfalls sind reglementarisch garantierte Zinsverpflichtungen zu beachten. Mit der Verzinsung wird in Sparkassen die laufende Rechnung und in Leistungsprimaten zusätzlich die versicherungstechnische Bilanz beeinflusst. top ↑

Kürzungen von erworbenen Leistungen

Falls Notmassnahmen geplant werden, beispielsweise Kürzungen von wohl erworbenen Leistungen, ist es ratsam, vorgängig die Aufsichtsbehörde zu konsultieren. Mit einer Kürzung von erworbenen Altersguthaben oder laufenden Renten wird das Deckungskapital reduziert und mithin der Deckungsgrad unmittelbar erhöht. top ↑

Effizienz und Risikomanagement

Verbesserungen der Effizienz und Optimierungen des Risikomanagements sind eigentlich permanente Aufgaben des Stiftungsrats und keine Sanierungsmassnahmen. Sie zielen auf eine Reduktion der Verwaltungs- und Risikokosten und zeichnen sich vor allem durch ihre nachhaltige Wirkung aus. Beispielsweise können mit einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft oder dem Einsatz von alternativen Versicherungsprodukten unter Umständen beträchtlich Kosten eingespart werden. Kleinere Vorsorgeeinrichtungen schaffen allenfalls bereits mit einem Wechsel des Vorsorgeträgers markante Besserungen.

Dank aktivem Risikomanagement kann der Deckungsgrad unmittelbar beeinflusst werden. Mit dem Übergang von Eigenversicherungen auf Versicherungslösungen oder umgekehrt, werden nicht nur die Kosten der Rückdeckung verändert, sondern in der Bilanz auch versicherungstechnische Reserven freigesetzt bzw. gebunden. top ↑

Erträge

Die Erträge des Vorsorgevermögens gelten gemeinhin als dritter Beitragszahler von Vorsorgeeinrichtungen. Sie werden mit der Anlagestrategie langfristig definiert. Eine Änderung der Anlagestrategie beeinflusst die Einnahmen nachhaltig. Gleichzeitig mit Strategieanpassungen muss daher auch das Beitragssystem überarbeitet werden.

Strategiebedingte Schwankungen des Deckungsgrads sind Teil des Geschäfts. Nachstehende Abbildung zeigt seine Entwicklung mit einer Anlagestrategie mit 25 % Aktien und 75 % Obligationen gemäss Pictet. Seit 1985 wurden vom Ertrag 4,0 % für die Verzinsung der Altersguthaben und 1,5 % zur Deckung von Kosten, das heisst jährlich insgesamt 5,5 % verwendet. Der Rest diente dem Aufbau von Schwankungsreserven, bzw. der Erhöhung des Deckungsgrads. Mit dieser konservativen Strategie unter den genannten Voraussetzungen musste 1992 eine Unterdeckung in Kauf genommen werden. Danach hat sich der Deckungsgrad wieder stark verbessert, falls die Strategie beibehalten wurde. Seit dem Jahr 2000 ist er wieder rückläufig.

Pictet

Übermässige strategische Risiken dürfen auch in guten Zeiten nicht eingegangen werden (vgl. Art. 50 BVV2). Eine Anpassungen der Anlagestrategie wird daher nur in Ausnahmefällen die richtige Sanierungsmassnahme sein. Kursverluste an der Börse stellen Anlagestrategien grundsätzlich nicht in Frage. Im Gegenteil, die Realisierung von Kursverlusten wird eine Vorsorgeeinrichtung mangels Anlagealternativen normalerweise für immer entscheidend schwächen. Zur Zeit kann beispielsweise mit einer Übergewichtung von «risikoarmen» Anlagevehikeln die langfristige interne Verzinsung nicht gewährleistet werden.

Statt einer Anpassung der Strategie führt eine rigorose Kontrolle und Beschränkung von aktiven Risiken in den einzelnen Anlagekategorien in der Regel schnell und wirksam zu Aufwertungen der Aktivseite. Gleiches gilt bezüglich der Plazierung und Absicherung von Anlagen beim Arbeitgeber. Allerdings sind auch diese Prozesse keine Sanierungsmassnahme, sondern sollten in jeder Vorsorgeeinrichtung selbstverständlich sein. top ↑

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Gerät eine Vorsorgeeinrichtung in eine Unterdeckung, muss kassenindividuell untersucht werden, aufgrund welcher Ursachen der ungenügende Deckungsgrad erreicht wurde. Dabei darf nicht nur die Aktivseite der Bilanz unter die Lupe genommen werden. Ein zweckmässiges Asset/Liability Management betrachtet stets die Aktiven und Passiven vergangenheits- und zukunftsorientiert sowie die Kosten und Erträge.

 

Bot-Test (leave blank):

Kommentar schreiben








  Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Wir behalten uns vor, einen Kommentar nicht zu veröffentlichen, wenn er ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder themenfremd ist. Beiträge unter Phantasie- oder offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich an die Sprache des Artikels – keine Mundart. Ihr Beitrag wird von uns nicht redaktionell bearbeitet. Über Entscheide wird nicht korrespondiert.



0 Kommentare