Verzugszinsen auf Austrittsleistungen
Impressum: Autor ist unser Geschäftsführer, Herbert Brändli; 20. Januar 2000
Ab dem 1. Januar 2000 beträgt der gesetzlich vorgegebene Verzugszins auf Austrittsleistungen 4,25 Prozent. Reglemente, welche die Höhe des Verzugszinssatzes explizit bestimmen, sollten entsprechend angepasst werden.
Freizügigkeitsleistungen, die über den Jahreswechsel hinweg noch nicht überwiesen wurden, müssen pro rata zum bisherigen (bis 31. Dezember 1999) und ab 1. Januar 2000 mit dem neuen Verzugszins berechnet werden.
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