Wenn Deckungsgrade aus dem Gleichgewicht geraten
Impressum: Artikel in der Online-Finanzplattform von «Stocks», Kolumne von Herbert Brändli, B+B Vorsorge AG, 8800 Thalwil, 27. März 2009. Link zu «Stocks»
Der Deckungsgrad sagt, wie weit die Vermögen die laufenden und versprochenen Renten von Pensionskassen abdecken. Zu Unrecht gilt diese Kennzahl als Gradmesser für die Qualität einer Pensionskasse und ihrer Risikofähigkeit. Das schlechte Anlagejahr 2008 liess die Vermögen schrumpfen und viele Pensionskassen in eine Unterdeckung abgleiten. Diese sollen jetzt einer Sanierung zugeführt werden. Werden aber bei sinkender Realwirtschaft von Firmen und Versicherten Sanierungsbeiträge einverlangt, ist deren Existenz und damit auch die gesamte berufliche Vorsorge gefährdet.
Zähler und Nenner des Deckungsgrads berechnen sich aufgrund von Annahmen. Diese beiden Bestimmungsgrössen sind gleichzeitig eng miteinander verknüpft. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass mit den getroffenen Annahmen ein versicherungstechnisches Gleichgewicht zwischen Beiträgen, Erträgen, Kosten und Leistungen erreicht ist. Ein überschiessender Deckungsgrad bedeutet, dass den Versicherten und Anteilseignern Leistungen vorenthalten werden. Bei einer Unterdeckung könnten hingegen nicht sämtliche Leistungen sofort erbracht werden. Übersehen wird regelmässig, dass die vorenthaltenen Leistungen sehr real, die sofortige Erbringung sämtlicher Leistungen dagegen eine reine, kostspielige Hypothese ist.
Vermeidung von Abwärtsspiralen
Ein Deckungsgrad von 100 Prozent kann mit unterschiedlichen Annahmen auf sehr verschiedenen Leistungsniveaus hergestellt werden. Generell gilt: Je umfangreicher die Leistungen, umso niedriger die Reserven. Je niedriger aber die Reserven, umso geringer ist die Risikofähigkeit, lautet eine gängige Formel der etablierten Vorsorge- und Anlageberater. Sie verlangen darum bei sinkendem Deckungsgrad weniger Aktien im Anlageportfolio. Eine entsprechende Anpassung der Anlagestrategie lässt das langfristige Ertragspotential und in der Folge die Leistungen sinken. Die Spur auf ein tieferes Leistungsniveau ist damit vorgezeichnet.
Wird von Pensionskassen wegen einer angeblich eingeschränkten Risikofähigkeit die Anpassung der Anlagestrategie verlangt, geraten sie in eine strukturell bedingte Abwärtsspirale. Unterdeckungen können in solchen Fällen ertragsseitig kaum je mehr wett gemacht werden. Wenn heute, nach dem ungewöhnlich heftigen Börseneinbruch, festgestellt wird, dass diejenigen Kassen am besten rentierten, welche ihre Aktienquote im Jahr 2002 reduziert haben, so mag dies aus kurzfristiger Warte sogar zutreffen – tatsächlich wurde aber mit der Strategieänderung das langfristige Erfolgspotenzial massgeblich reduziert.
Dem Einbruch ging ein Höhenflug der Börse voran. Wurde er verpasst, können die Betroffenen nicht mehr an der langfristig überdurchschnittlichen Rendite der Aktien partizipieren. An der weltweiten realen Wertschöpfung haben nur Investitionen in Sachwerte teil. Gefragt sind nicht risikoreiche, exotische Engagements, sondern Investitionen in die Motoren der Wirtschaft mittels Aktien.
Daseinsberechtigung von Pensionskassen gefährdet
Der fast vollständige Verzicht der grossen Sammelstiftungen auf den Einsatz von Aktien hat in der Schweiz dazu geführt, dass die Erträge in der beruflichen Vorsorge geschrumpft sind, die technischen Zinssätze nach unten angepasst und die Rentenversprechen (Umwandlungssätze) stark zurückgenommen wurden. Seit Einführung des BVG im Jahr 1985 wurden, trotz fortschreitender Wirtschaft, die obligatorischen Leistungen um über 30 Prozent nach unten korrigiert. Das Leistungsniveau der zweiten Säule ist auf ein Mass gesunken, welches die Versicherten heute ohne Pensionskassen, beispielsweise mit persönlichen Anlagen in Staatspapieren, einfacher und besser erreichen könnten. Pensionskassen verlieren damit ihre Daseinsberechtigung immer mehr. Diese gründet auf dem langfristigen Ausgleich von demographischen Risiken und Kapitalmarktrisiken sowie dem ertragsmässigen Nachvollzug der Wirtschaftsentwicklung. Zunehmende Verwaltungskosten, Honorar- und Gewinnmitnahmen von Dienstleistern schmälern die mittlerweile sehr bescheidenen Erträge zusätzlich. Die 2. Säule entwickelt sich derart für betriebliche Zwangssparer immer mehr zu einem schwarzen Finanzloch, das einen überhöhten Finanzeinsatz für vermeintlich sichere und dafür äusserst bescheidene Leistungen verlangt.
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