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«Die persönliche Vorsorge kann mit einem Einkauf in die 2. Säule verbessert werden.» Andrea Peterhans, Mitarbeiterin Vorsorgebetreuung

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Liebe Andrea, viele Menschen kümmern sich bei der Vorsorge aktiv um die 3. Säule, sind aber passiv hinsichtlich der 2. Säule. Kannst du kurz erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, die Altersvorsorge auch hier aktiv mitzugestalten?  

Ein Weg, das Alterskapital und somit die Vorsorge zu verbessern, ist der freiwillige Einkauf in die zweite Säule. Dies kann man machen, wenn man Einkaufspotenzial hat. Dieses Einkaufspotenzial wird umgangssprachlich oft als «Vorsorgelücke» bezeichnet. 

Bei einem Einkauf in die 2. Säule kann man die Einkaufssumme vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem wird das Geld in der 2. Säule nicht zum Vermögen gerechnet, es fallen also auch keine Vermögenssteuern an. 

Ob ein Einkauf primär aus Gründen der Steueroptimierung oder tatsächlich mit dem Motiv einer verbesserten Vorsorge geschieht, ist individuell. Klar ist, dass es hier für die meisten Handlungsoptionen gibt.  

Du hast gesagt, ein Einkauf macht Sinn bei einer Vorsorgelücke. Gibt es Lebenswege, die häufiger zu solchen Lücken führen? 

Für Vorsorgelücken gibt es zahlreiche Gründe, hier aber die wichtigsten: Eine längere Arbeitspause, sei es aufgrund einer Ausbildung, eines Sabbaticals oder weil man sich auf familiäre Verpflichtungen konzentriert hat. Auch Gehalts- und Pensumerhöhungen führen zu einer Vorsorgelücke, ebenso ein verbesserter Vorsorgeplan. 

Wenn ich nun einen Einkauf tätigen möchte, wie soll ich vorgehen?  

Auf der zweiten Seite des Vorsorgeausweises ist unter «Zusatzinformationen» das theoretische Einkaufspotenzial ersichtlich. Wichtig: Erst die Selbstdeklaration auf ProfondConnect zeigt das tatsächliche Einkaufspotenzial. Ist das tatsächliche Einkaufspotenzial ermittelt, folgt der Prozess auf ProfondConnect. Dieser wird im Video detailliert erklärt.   

Gehen wir vom schlimmsten aus: Jemand zahlt heute ein und verstirbt ein Jahr später – ist das Geld dann einfach weg? 

Nein, keine Sorge. Die freiwilligen Einkäufe werden dem Altersguthaben gutgeschrieben und gehören daher den Hinterbliebenen. Stirbt eine versicherte Person vor Erreichen des Referenzalters, erhalten die Hinterbliebenen neben den üblichen Risikoleistungen (Rente, Kapital oder Kombination) zusätzlich das aktuelle Altersguthaben als Todesfallkapital ausgezahlt. So gehen keine Einkäufe verloren.  

Du bist Vorsorgeprofi, hast du noch weitere Tipps für Laien? 

Ganz wichtig ist, dass das eingekaufte Kapital drei Jahre lang nicht in Kapitalform bezogen werden kann, ohne dass die eingesparten Steuern an die Behörden zurückbezahlt werden müssen.

Entschliesst man sich zu einem Einkauf, kann es sich ausserdem lohnen, den Einkauf über mehrere Jahre zu verteilen, weil man so in der Regel am meisten von den steuerlichen Vorteilen profitieren kann. Im Detail kann hierzu eine Finanzberaterin oder ein Finanzberater informieren.