Svenja Schmidt Profond

«Der versicherte Lohn kann je nach Bemessungsgrundlage anders ausfallen. Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, sich nach dem BVG zu richten, selbst wenn dadurch der GAV verletzt wird.»

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Lesen Sie den Artikel von Svenja Schmidt, ehemalige stv. Geschäftsführerin von Profond, in der Schweizer Personalvorsorge.