Profond verzinst die Altersguthaben mit 2.5 Prozent

Profond verzinst die Altersguthaben ihrer Versicherten 2023 mit 2.5 Prozent und liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Zudem beschliesst der Stiftungsrat, die Wertschwankungsreserve aufzubauen und den Umwandlungssatz konstant zu halten.

Artikel teilen

Ermöglicht wird die überdurchschnittliche Verzinsung durch die bewährte Realwertstrategie, mit der Profond 2023 trotz hoher Volatilität an den Finanzmärkten eine Gesamtrendite von rund 4.6 Prozent und einen provisorischen Deckungsgrad von 107 Prozent erreicht.  

Langfristige Stabilität und Sicherung der Leistungen

Profond legt Wert darauf, ihre finanziellen Verpflichtungen langfristig erfüllen zu können. Deshalb hat der Stiftungsrat von Profond entschieden, einen Teil der Rendite in den Aufbau der Wertschwankungsreserve zu investieren und den grösseren Teil an die Versicherten weiterzugeben mit der Verzinsung der Altersguthaben in der Höhe von 2.5 Prozent. Die Stabilität von Profond zeigt sich auch in weiteren Bereichen: Die Zahl der Versicherten ist auf rund 63 000 gestiegen und das verwaltete Vermögen per Ende 2023 beträgt rund 10.8 Milliarden Franken.  

Gegen den Trend: Der Umwandlungssatz bleibt konstant 

Der Stiftungsrat von Profond hat zudem beschlossen, den Umwandlungssatz für die Jahre 2025 und 2026 nicht weiter zu senken. Damit schafft er klare und verlässliche Bedingungen für Kunden und Partner – auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.  

Neuerungen für mehr Sicherheit 

Mit dem Vorsorgereglement 2024 führt Profond wiederum Neuerungen ein, um die Leistungen für ihre Versicherten und deren Hinterbliebene zu verbessern. Die wichtigsten Änderungen sind: 

  1. Todesfallkapital Altersrentner: Neu erhalten die Hinterbliebenen eines in den ersten drei Jahren des Rentenbezugs verstorbenen Altersrentners ein Todesfallkapital. Nach drei Jahren Rentenbezug entfällt dieses Kapital. 
  2. Todesfallkapital Invalidenrentner: Als wesentliche Änderung erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Invalidenrentners neu ein Todesfallkapital sowie ein eventuelles zusätzliches Todesfallkapital. 
  3. Todesfallkapital bei aufgeschobener Pensionierung: Die Hinterbliebenen einer versicherten Person, die über das Referenzalter hinaus gearbeitet hat, erhalten ein Todesfallkapital ausbezahlt. 

Lesen Sie hier die gesamte Medienmitteilung.