Vorsorgereglement 2024

Vorsorgereglement 2024 – Neuerungen für mehr Sicherheit

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Im Bestreben, die Leistungen für unsere Versicherten respektive ihre Hinterbliebenen stetig zu verbessern, führen wir mit dem Vorsorgereglement 2024 weitere Neuerungen ein, die uns vom Marktumfeld abheben. Die wichtigsten sind: 

Todesfallkapital Altersrentner
Neu erhalten die Hinterbliebenen eines in den ersten drei Jahren des Rentenbezugs verstorbenen Altersrentners ein Todesfallkapital. Hierbei werden bezogene Altersrenten und anwartschaftliche Ehegatten- und Lebenspartnerrenten angerechnet, jedoch nicht die Kinderrenten. Nach drei Jahren Rentenbezug entfällt dieses Kapital. Diese Neuerung hebt uns deutlich von anderen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ab. 

Todesfallkapital Invalidenrentner
In einer grundlegenden Änderung erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Invalidenrentners nunmehr ein Todesfallkapital sowie ein eventuelles zusätzliches Todesfallkapital. Bislang bestand hierfür kein Anspruch. 

Todesfallkapital bei aufgeschobener Pensionierung
Hinterbliebenen einer verstorbenen versicherten Person, die über das Referenzalter hinaus gearbeitet hat, wird neu zusätzlich ein Todesfallkapital abzüglich des Barwerts der anwartschaftlichen Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente ausbezahlt. 

Die Anpassungen treten automatisch mit dem neuen Vorsorgereglement in Kraft. Versicherte und Anschlüsse müssen nichts unternehmen, um davon zu profitieren. 

Wir sind überzeugt, mit diesen Neuerungen im Markt einen Mehrwert für unsere Versicherten zu schaffen.  

Unser neues Vorsorgereglement 2024 sowie die Erläuterungen zu den Änderungen gegenüber dem Vorjahr und den erklärenden Kommentaren sind zu finden unter:
www.profond.ch/vorsorge