Umwandlungssatz

Der Stiftungsrat von Profond hat die Umwandlungssätze für Alter 58 bis 70 für die Jahre 2019 bis 2021 beschlossen.

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Der Stiftungsrat von Profond hat folgende Umwandlungssätze für Alter 58 bis 70 für die Jahre 2019 bis 2021 beschlossen:

 
 
 
 
 
 
 
Frauen
Männer
 
 
 
 
 
Alter     
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70

2019

5.2% 5.4% 5.6% 5.8% 6.0% 6.2% 6.4% 6.6% 6.8% 7.0% 7.2% 7.4% 7.6%
2020 5.0% 5.2% 5.4% 5.6% 5.8% 6.0% 6.2% 6.4% 6.6% 6.8% 7.0% 7.2% 7.4%
2021 4.8% 5.0% 5.2% 5.4% 5.6% 5.8% 6.0% 6.2% 6.4% 6.6% 6.8% 7.0% 7.2%

Mit dem Umwandlungssatz wird Ihr Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslänglich garantierte, jährliche Altersrente umgewandelt.

Beispiel: Ein Altersguthaben im Alter 65 von 100’000 Franken im 2019 ergibt demnach eine jährliche Altersrente von 6600 Franken bei einem Umwandlungssatz von 6.6%. Die Altersleistung in Kapitalform ist von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen.

Haben Sie Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.