Was ist das Todesfallkapital? Wann wird dieses ausgerichtet und wer profitiert davon? Hier erfahren Sie mehr dazu und wie Sie selber bestimmte Personengruppen begünstigen können.

Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug einer Rente und vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, wird das vorhandene Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt. Sieht der Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital vor, wird dieses zusätzlich und unabhängig von anderen Todesfallleistungen ausgerichtet.

Anspruchsberechtigt für das Todesfallkapital und das zusätzliche Todesfallkapital sind die Hinterlassenen der versicherten Person nach einer bestimmten Rangordnung. Die Rangordnung ist im Vorsorgereglement von Profond festgehalten und im Merkblatt «Todesfallkapital» ersichtlich.

Als versicherte Person können Sie die Rangordnung bestimmter Anspruchsberechtigten ändern oder einzelne Personen innerhalb einer Anspruchsberechtigtengruppe mit unterschiedlichen Anteilen begünstigen. Dafür benötigen wir eine schriftliche Meldung, am einfachsten mit dem Formular «Begünstigtenordnung Todesfallkapital». Denken Sie daran, Ihre Begünstigtenordnung neu einzureichen, wenn sich Ihre Lebenssituation – zum Beispiel durch die Geburt von Kindern – ändert und Sie andere Personen begünstigen wollen.

Ihre Möglichkeiten

Ich bin alleinstehend ohne Kinder

Ohne Anpassung:
Wenn Sie keine Kinder, keine Ehegattin/keinen Ehegatten und keine gemeldete Lebenspartnerin/keinen gemeldeten Lebenspartner haben, kommen zuerst Ihre Eltern und danach Ihre Geschwister in Betracht. Die Eltern gehören zur Gruppe 4, Geschwister zur Gruppe 5.

  • Die Eltern erhalten je 50% des Todesfallkapital, Geschwister erhalten nichts
  • Lebt nur noch ein Elternteil, erhält diese Person 100% des Todesfallkapitals
  • Leben keine Eltern mehr, erhalten die Geschwister das Todesfalkapital anteilsmässig

Ihre Möglichkeiten:
Sie können mit dem Formular festlegen, ob Ihre Eltern oder Ihre Geschwister zuerst berücksichtigt werden sollen. Sie können auch bestimmen, wie das Todesfallkapital innerhalb der gewählten Gruppe aufgeteilt wird, zum Beispiel je 50% an zwei Geschwister.

  1. Sollen statt den Eltern die Geschwister berücksichtigt werden? 
    Wenn ja, tauschen Sie die Reihenfolge der Gruppen 4 und 5.
  2. Soll das Todesfallkapital nicht anteilsmässig verteilt werden, teilen Sie es prozentual auf Ihre Elternteile bzw. Geschwister auf (z. B. 15%. 15% und 35%, 35%). 
Ich bin alleinstehend mit Kindern

Ohne Anpassung:
Ihre waisenrentenberechtigten Kinder gehören zur Gruppe 1. Nicht waisenrentenberechtigte Kinder, zum Beispiel erwachsene Kinder über 25, gehören zur Gruppe 3. Das Kapital wird der Gruppe 1 zugesprochen.

  • waisenrentenberechtigte Kinder (jünger als 18 Jahre oder jünger als 25 Jahre und in Erstausbildung) erhalten das Todesfallkapital anteilig
  • Ist bei mehreren Kindern eines über 25 Jahre alt und die anderen jünger, erhält das Kind über 25 Jahre nichts
  • Sind alle Kinder nicht mehr waisenrentenberechtigt, wird das Todesfallkapital anteilsmässig aufgeteilt

Ihre Möglichkeiten:
Sie können festlegen, welche Kinder mit welcher Quote berücksichtigt werden sollen und Gruppe 1 und 3 kombinieren oder die Reihenfolge ändern (so, dass die Gruppe 3 das gesamte Altersguthaben erhält).

  1. Sollen alle Kinder unabhängig von ihrem Alter berücksichtig werden? 
    Wenn ja, dann kombinieren Sie Gruppen 1 und 3.
  2. Soll das Todesfallkapital nicht anteilsmässig verteilt werden, dann teilen Sie es prozentual auf Ihre Kinder auf (z. B. 30% und 70%). 
Ich bin verheiratet und habe keine Kinder

Ohne Anpassung:
Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte gehört zur Gruppe 1 und ist damit vorrangig anspruchsberechtigt. Ehegattinnen und Ehegatten erhalten im Todesfall zudem automatisch eine Rente; das Todesfallkapital ist eine zusätzliche Leistung, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte erhält das gesamte Todesfallkapital

Ihre Möglichkeiten:
Wenn Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte das Todesfallkapital erhalten soll, müssen Sie nichts anpassen. Wenn Sie zusätzlich oder stattdessen Ihre Eltern oder Geschwister berücksichtigen möchten, können Sie Gruppe 1 mit einer anderen Gruppen kombinieren oder nach hinten stellen. Die gewünschte Aufteilung können Sie im Formular mit klaren Prozentquoten festhalten.

  1. Sollen nur Eltern oder Geschwister berücksichtigt werden? 
    Wenn ja, dann tauschen Sie die Reihenfolge der Gruppen 1, 4 und 5
  2. Sollen Eltern oder Geschwister in Kombination Ihrer Ehegattin/Ihrem Ehegatten berücksichtigt werden?
    Wenn ja, dann kombinieren Sie Gruppe 1 mit den Gruppen 4 oder 5.
  3. Soll das Todesfallkapital nicht anteilsmässig verteilt werden, dann teilen Sie es prozentual auf Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten und Ihre Elternteile bzw. Geschwister auf (z. B. 15%. 15% und 35%, 35%)
Ich bin verheiratet und habe Kinder

Ohne Anpassung:
Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte und Ihre waisenrentenberechtigten Kinder gehören zur Gruppe 1. Erwachsene Kinder, die keine Waisenrente mehr erhalten würden, gehören zur Gruppe 3 und werden durch eine vorrangige Gruppe ausgeschlossen, solange die Rangordnung nicht angepasst wird.

  • Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte und Ihre waisenrentenberechtigten Kinder (jünger als 18 oder jünger als 25 und in Erstausbildung) erhalten das Todesfallkapital anteilsmässig

Ihre Möglichkeiten:
Sie können die Quoten zwischen Ehegattin/Ehegatte und Kindern festlegen. Wenn auch erwachsene oder später nicht mehr waisenrentenberechtigte Kinder berücksichtigt werden sollen, kann Gruppe 1 mit Gruppe 3 kombiniert werden. Das Formular enthält dafür ausdrücklich die Option, dass verheiratete Personen alle Kinder unabhängig vom Waisenrentenstatus mit einer festgelegten Quote begünstigen können.

  1. Soll Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte das gesamte Todesfallkapital erhalten?
    Wenn ja, dann halten Sie fest, dass diese Person 100% bekommen soll.
  2. Sollen Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte und die Kinder erhalten? 
    Dann teilen Sie es prozentual auf Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten und Ihre Kinder auf (z. B. 80% und 10%, 10%). 
  3. Sollen Kinder unabhängig von ihrem Alter berücksichtigt werden? 
    Wenn ja, dann kombinieren Sie die Gruppen und 1 und 3. Soll das Todesfallkapital nicht anteilsmässig verteilt werden, dann teilen Sie es prozentual auf.
Ich bin in einer Lebenspartnerschaft und habe keine Kinder

Ohne Anpassung:
Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie Ihre Lebenspartnerin/Ihren Lebenspartner bei Profond melden. Die Lebenspartnerin/der Lebenspartner gehört beim Todesfallkapital zur Gruppe 2.

  • Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner erhält das gesamte Todesfallkapital

Ihre Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerin/Ihren Lebenspartner bei Profond gemeldet haben, können Sie das Todesfallkapital weder Ihren Eltern noch Geschwistern zuweisen. Denn laut Gesetz kann die Gruppe 2 nicht mit anderen Gruppen kombiniert oder depriorisiert werden.

Ich bin in einer Lebenspartnerschaft und habe Kinder

Ohne Anpassung:
Waisenrentenberechtigte Kinder gehören zur Gruppe 1, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner gehört zur Gruppe 2. Weil die höhere Gruppe die nachfolgende Gruppe ausschliesst, werden waisenrentenberechtigte Kinder grundsätzlich vor Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner berücksichtigt.

  • Waisenrentenberechtigte Kinder (jünger als 18 oder jünger als 25 und in Erstausbildung) erhalten das Todesfallkapital anteilsmässig
  • Sind Ihre Kinder nicht mehr waisenrentenberechtigt gehören sie zur Gruppe 3. In diesem Fall erhält Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner das gesamte Todesfallkapital. Die Kombination von Lebenspartnern mit nicht-waisenrentenberechtigten Kindern ist gesetzlich leider nicht möglich.

Ihre Möglichkeiten:
Wenn sowohl Ihre waisenrentenberechtigten Kinder als auch Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner berücksichtigt werden sollen, können Sie die Gruppe 1 und die Gruppe 2 kombinieren und die Quoten festlegen.

  1. Sollen sowohl waisenrentenberechtigte Kinder als auch Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner berücksichtig werden?
    Kombinieren Sie die Gruppen 1 und 2. Soll das Todesfallkapital nicht anteilsmässig verteilt werden, teilen Sie es prozentual auf (z. B. 15%. 15% und 70%).
  2. Sollen nur Ihr Lebenspartner, Ihre Lebenspartnerin berücksichtig werden?
    Dann stellen Sie Gruppe 1 hinter Gruppe 2.

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