Bei Profond haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pensionierung individuell zu gestalten. Ob Sie sich frühzeitig pensionieren lassen, bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten oder Ihre Pensionierung hinauszögern möchten: Sie können Ihre Vorsorge auf Ihre persönliche Lebenssituation abstimmen.
Der richtige Zeitpunkt für Ihre Pensionierung
Ordentliche Pensionierung
Das reglementarische Referenzalter ist gleich wie das AHV-Referenzalter 65. Die Höhe der Altersrente entspricht dem erworbenen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Rücktrittsalter.
Bei einer ordentlichen Pensionierung brauchen Ihr Arbeitgeber und Sie nichts zu unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, melden wir uns 4 bis 6 Monate vorher und stellen Ihnen in ProfondConnect folgende Dokumente zu:
«Angaben zu Ihrer Pensionierung»
«Gesuch Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform»
«Merkblatt Pensionierung»
Sollten Sie kein Konto bei ProfondConnect haben, erhalten Sie die Dokumente per Post.
Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird die Altersrente gekürzt. Massgebend für die Berechnung der Altersrente sind das vorhandene Altersguthaben sowie der Umwandlungssatz, der dem vorgezogenen Rücktrittsalter entspricht. Die Kürzung der Altersrente kann durch einen Einkauf ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Ihre vorzeitige Pensionierung wird uns durch Ihren Arbeitgeber gemeldet – idealerweise 4 bis 6 Monate vor der Pensionierung.
Sind Sie an einer vorzeitigen Pensionierung interessiert, können Sie verschiedene Szenarien und deren Auswirkung auf Ihre Rente in ProfondConnect simulieren. Sie finden die entsprechende Funktion unter «Simulationen – Verschiedene Simulationen», hier gelangen Sie zur Anleitung.
Nachdem wir die Meldung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, stellen wir Ihnen alle notwendigen Dokumente zu. Dies sind:
«Angaben zu Ihrer Pensionierung»
«Gesuch Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform»
«Merkblatt Pensionierung»
Bitte füllen Sie das Formular «Antwortschreiben zur Pensionierung» aus und senden Sie es an uns zurück. Bei einem Kapitalbezug reichen Sie uns zusätzlich das Formular «Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform» ein zusammen mit einer amtlichen Beglaubigung des Ehepartners oder Ihrem Zivilistandsnachweis (bei Zivilstand ledig, geschieden, verwitwet).
Aufschub der Pensionierung
In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Pensionierung bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Die Auszahlung der Altersrente erfolgt in diesem Fall zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe, jedoch spätestens mit 70 Jahren.
Die Höhe der Altersrente entspricht dem erworbenen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Rücktrittsalter. Ein Aufschub der Pensionierung wird uns vom Arbeitgeber gemeldet. Bei der Weiterversicherung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter werden keine Risikobeiträge mehr erhoben, es werden nur noch die Sparbeiträge und Verwaltungskosten weitergeführt.
Teilpensionierung
Die Pensionierung kann auch schrittweise erfolgen. Bei einer Teilpensionierung entspricht die Höhe des vorbezogenen Altersguthabens der jeweiligen prozentualen Reduktion des Beschäftigungsgrades.
So beziehen Sie Ihre Altersleistungen
Bei Profond stehen Ihnen verschiedene Bezugsformen offen: die klassische Altersrente, eine Rente mit Kapitalschutz, ein einmaliger Kapitalbezug oder eine Kombination dieser Möglichkeiten.
Rente
Entscheiden Sie sich für eine Rente, erhalten Sie eine monatliche Auszahlung jeweils am Ende des Monats, beginnend ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung. Die Höhe der Rente richtet sich nach Ihrem angesparten Altersguthaben und dem sogenannten Umwandlungssatz, der vom Alter abhängt.
Beispiel: Bei einem Altersguthaben von CHF 300'000 und einem Umwandlungssatz von 5.6 % (im Alter 65) beträgt Ihre jährliche Rente CHF 16'800, also CHF 1'400 pro Monat.
Ihr Plus bei Profond
- In den ersten drei Jahren nach Rentenbeginn erhalten Hinterbliebene einer versicherten Person ein Todesfallkapital in der Höhe von drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezahlten Rentenleistungen und abzüglich des für die Ehegatten- resp. Lebenspartnerrente benötigten Guthabens.
 - Dieses Todesfallkapital wird gemäss der Begünstigtenordnung ausbezahlt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt «Todesfallkapital».
 
Wichtig! 
Wenn eine Rente weniger als 10 Prozent der minimalen AHV-Rente beträgt, wird die Altersleistung in jedem Fall als Kapital ausbezahlt.
Rente mit Kapitalschutz
Es besteht die Möglichkeit, eine Rente mit zeitlich begrenztem Kapitalschutz zu wählen. Mit diesem ist das Altersguthaben im Todesfall der pensionierten Person geschützt. Dieser Kapitalschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Pensionierung für 10 Jahre, maximal jedoch bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Zur Finanzierung des Kapitalschutzes wird der Umwandlungssatz lebenslang um 0.2 Prozentpunkte gesenkt.
Im Todesfall wird das verrentete Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung, abzüglich der bereits ausgezahlten Altersrenten, ausbezahlt (Todesfallkapital). Das Todesfallkapital wird dabei nicht verzinst.
Wird eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente fällig, reduziert sich das Todesfallkapital auf 40 Prozent. Die übrigen 60 Prozent des Todesfallkapitals werden genutzt, um die Hinterlassenenrente zu finanzieren.
Beispiel: Bei CHF 300'000 angespartem Kapital und einem Umwandlungssatz von 5.4 % beträgt die Rente CHF 16'200 jährlich bzw. CHF 1'350 monatlich. Stirbt die pensionierte Person vier Jahre nach Rentenbeginn, wird eine Ehegattenrente sowie ein Todesfallkapital von CHF 94'080 ausbezahlt, sofern der Partner oder die Partnerin maximal zehn Jahre jünger ist.
Ihr Plus bei Profond
Das berechnete, übrige Altersguthaben wird gemäss der Begünstigtenordnung ausbezahlt. Dadurch kann dieses bei einem frühen Todesfall teilweise weitergegeben werden.
Wichtig!
- Dieser 10-jährige, maximal jedoch bis zum vollendeten 75. Lebensjahr währende Schutz «kostet» lebenslang 0.2 Prozentpunkte des Umwandlungssatzes.
 - Das zur Auszahlung kommende Altersguthaben reduziert sich um die ausbezahlten Renten (Todesfallkapital).
 - Im Falle einer Partnerente reduziert sich das Todesfallkapital auf 40 Prozent.
 - Die Rente mit Kapitalschutz ist für Versicherte mit BVG-Minimalrente nicht verfügbar.
 - Das Todesfallkapital für Altersrentner in Höhe von drei Jahresrenten gemäss Art. 17 Abs. 2 des Vorsorgereglements entfällt, da eine Kumulation dieser Leistungen nicht möglich ist.
 
Kapital
Sie können Ihr gesamtes Altersguthaben auch in einer einmaligen Zahlung beziehen. Die Auszahlung erfolgt an dem Tag, an dem Ihre erste Rentenzahlung fällig wäre. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für den Kapitalbezug spätestens am letzten Arbeitstag bei Profond eingereicht werden muss. Bei dieser Variante entfällt der Anspruch auf Rentenzahlungen sowie auf Hinterlassenenleistungen.
Kombination von Rente und Kapital
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Altersleistungen aufzuteilen – beispielsweise die Hälfte als Kapital und die andere Hälfte als Rente. Bei CHF 300'000 Guthaben würden somit CHF 150'000 als Kapital bezogen und CHF 150'000 verrentet. Bei einem Umwandlungssatz von 5.6% ergibt dies somit eine jährliche Rente von CHF 8'400 (CHF 150'000 × 5.6% = CHF 8'400) also eine monatliche Rente von CHF 700 (CHF 8'400 ÷ 12 Monate = CHF 700).
Ruhestand planen
Schritt 1:
Wählen der Bezugsoption 4 bis 6 Monate vor der Pensionierung
Melden Sie sich bei ProfondConnect an, um Ihren Vorsorgeausweis für die Rentenplanung herunterzuladen. Simulieren Sie auf ProfondConnect verschiedene Pensionierungsoptionen und finden Sie die für Sie passende Lösung.
Wenn Sie eine Beratung hierzu brauchen, melden Sie sich bei einem Finanzberater, einer Finanzberaterin oder beim Verein BVG Auskünfte. Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren und nicht beraten.
Schritt 2:
Vorbereitung 4 bis 6 Monate vor der Pensionierung
- Bei ordentlicher Pensionierung: Profond wird 4 bis 6 Monate vor dem Ruhestand mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die notwendigen Dokumente für Sie bereitstellen.
 - Bei vorzeitiger Pensionierung: Simulieren Sie Ihre Rente in ProfondConnect und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Im Normalfall meldet uns der Arbeitgeber die Pensionierung 4 bis 6 Monate vor dem Pensionierungsdatum.
 - Bei Teilpensionierung: Planen Sie die Reduzierung Ihres Arbeitspensums, simulieren Sie die Auswirkungen auf ProfondConnect und informieren Sie danach Ihren Arbeitgeber.
 - Bei aufgeschobener Pensionierung: Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob Sie weiterhin versichert sind. Der Arbeitgeber meldet uns dies entsprechend.
 
Schritt 3:
AHV-Altersrente
Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt, Sie müssen sich dafür anmelden. Damit die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschaffen und die Höhe der Rente berechnen kann, sollten Sie die Anmeldung etwa drei bis sechs Monate vor Ihrer Pensionierung einreichen. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Schritt 4:
Einreichen der Unterlagen
Reichen Sie das erforderliche Formular «Angaben zu Ihrer Pensionierung» und die im Formular verlangten Unterlagen rechtzeitig und vollständig ein.
Schritt 5:
Auszahlung der Leistungen
Die Rentenzahlungen beginnen am Ende des Monats, der dem Monat Ihrer Pensionierung folgt. Das heisst, werden Sie beispielsweise per Ende Mai 2026 pensioniert, erhalten Sie Ihre erste Rentenzahlung Ende Juni 2026. Kapitalleistungen werden zum gleichen Zeitpunkt fällig. Wenn Sie eine Rente beziehen, erhalten Sie den Rentenausweis für Ihre Steuererklärung automatisch per Post.
Weitere Leistungen im Überblick
AHV-Überbrückungsrente
Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und keine AHV-Altersrente oder ganze IV-Rente erhalten, können Sie eine AHV-Überbrückungsrente von Profond beantragen. Diese Rente entspricht höchstens der aktuellen maximalen AHV-Rente und wird nur bis zum Erreichen des Referenzalters (65 Jahre für Männer, Frauen beachten dazu bitte die Ausführungen auf Seite 1 unter «Zeitpunkt der Pensionierung») ausgezahlt.
Sie entscheiden vor der ersten Zahlung, wie lange die Überbrückungsrente ausbezahlt werden soll. Ausserdem müssen Sie Ihren Arbeitgeber konsultieren, falls dieser sich an den Kosten beteiligt.
Die Überbrückungsrente führt zu einer Kürzung des Altersguthabens und somit der Rente oder des Kapitals, ausser die Überbrückungsrente wurde vorgängig vollständig durch den Arbeitgeber finanziert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Merkblatt «AHV-Überbrückungsrente».
Kinderrente für Pensionierte
Wenn Sie eine Altersrente beziehen und Kinder haben, die noch nicht volljährig oder sich in Ausbildung befinden, haben Sie Anspruch auf eine Kinderrente.
Diese beträgt 20 Prozent Ihrer Altersrente pro Kind. Die Zahlung erfolgt bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Invalidität (mind. 70 %) bis maximal zum 25. Geburtstag. Um die Kinderrente nach dem 18. Geburtstag des Kindes zu erhalten, muss eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsplatzes vorgelegt werden.
Gut zu wissen
Planung Einkauf
- Einkauf vor der Pensionierung mit Kapitalbezug
Wenn Sie einen Kapital- oder Teilkapitalbezug planen, muss der Einkauf spätestens drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen. Erfolgt der Einkauf später, kann dieser Betrag nicht als Kapital ausgezahlt werden und müssen die dadurch gesparten Steuern unter Umständen zurückbezahlt werden. Dies ist abhängig vom geltenden Steuerrecht. - Einkauf bei vorzeitiger Pensionierung
Wenn Sie sich vor dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lassen, fällt Ihre Altersrente tiefer aus. Diese Kürzung können Sie ganz oder teilweise ausgleichen – durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Damit kaufen Sie sich die fehlenden Beiträge bis zum ordentlichen Rentenalter ein. Voraussetzung: Ihre regulären Einkaufsmöglichkeiten müssen bereits ausgeschöpft sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt: «Berechnung Einkauf Altersrentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung (Art. 18 Vorsorgereglement)» 
Nutzen Sie dazu die Berechnungsfunktion in ProfondConnect oder wir beraten Sie auch gerne persönlich.
Besonderheiten der beruflichen Vorsorge für über 58-jährige Versicherte
Wenn Sie älter als 58 Jahre sind und sich Ihre berufliche Situation verändert, sei es durch Kündigung, Arbeitslosigkeit oder eine Reduktion des Arbeitspensums, gelten besondere Regelungen in der beruflichen Vorsorge.
Welche Optionen Sie haben und was Sie unbedingt beachten sollten, erfahren Sie im Merkblatt: «Besonderheiten der beruflichen Vorsorge für über 58-jährige Versicherte»
Information zur AHV-Altersrente
Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt, Sie müssen sich dafür anmelden. Damit die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschaffen und die Höhe der Rente berechnen kann, sollten Sie die Anmeldung etwa drei bis sechs Monate vor Ihrer Pensionierung einreichen. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Pensionierung geniessen
Wir gratulieren zu Ihrer Pensionierung und wünschen Ihnen alles Gute für diesen neuen Lebensabschnitt. Bitte beachten Sie, dass ab dem Pensionierungsdatum kein Zugang mehr zu ProfondConnect besteht. Änderungen wie den Abschluss einer Ausbildung von Kindern, des Wohnsitzes, Zivilstands oder der Kontoangaben, müssen Sie künftig per Post oder per E-Mail an @email mitteilen.
Vollmachten erteilen
Bei länger andauernder Krankheit kann es notwendig werden, einer Vertrauensperson eine Vollmacht zu erteilen, damit diese in Ihrem Namen handeln kann. Diese Vollmacht sollten Sie schriftlich verfassen und unterschreiben, solange Sie dazu in der Lage sind. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Sie im Ernstfall gut vertreten sind.
Suchen Sie Unterstützung bei der Finanz- oder Pensionierungsplanung?
Der Verein BVG Auskünfte mit seinen 160 Expertinnen und Experten aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge hilft Ihnen kostenlos weiter. Mehr Informationen zum Angebot finden Sie hier.