
Profond überzeugt mit überdurchschnittlichem Vermögensaufbau und grosszügigen Leistungen im Todesfall. So profitieren Sie und Ihre Mitarbeitenden.
Überdurchschnittliche Verzinsung
Profond verzinst die Altersguthaben seit Jahren mit einem überdurchschnittlichen Zinssatz. Dank des langen Anlagehorizonts (ein ganzes Arbeitsleben) ist der Zinseszinseffekt beachtlich.
Der Zinssatz hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vermögensbildung und damit auf Ihren Lebensstandard im Alter.
Einzigartig in der Schweiz: Unsere grosszügigen Leistungen im Todesfall
Stirbt eine bei Profond versicherte Person vor der Pensionierung, erhalten die begünstigten Hinterlassenen neben den üblichen Leistungen auch das gesamte angesparte Altersguthaben als Todesfallkapital. Dazu gehören alle Einzahlungen, die bei Profond oder früheren Kassen getätigt wurden. Zusätzlich kann der Vorsorgeplan ein weiteres Todesfallkapital vorsehen.
Todesfallkapital für Begünstigte von Personen in Rente
In den ersten drei Jahren nach Rentenbeginn erhalten Hinterbliebene einer versicherten Person ein abnehmendes Todesfallkapital in der Höhe von drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezahlen Rentenleistungen und abzüglich des für die Ehegatten- resp. Lebenspartnerrente genutzten Guthabens.
Todesfallkapital für Begünstigte von Personen mit Invalidenrente
Hinterbliebene von Personen, die länger als das Referenzalter arbeiten, erhalten das angesparte Altersguthaben abzüglich des für die Ehegatten- resp. Lebenspartnerrente genutzten Guthabens.
Zusätzliches Todesfallkapital für Begünstigte bei aufgeschobener Pensionierung
Hinterbliebene von Rentnerinnen und Rentnern, die später als gesetzlich vorgeschrieben in Pension gingen, erhalten zusätzlich ein Todesfallkapital. Damit werden die längere Beitragszahlung und der spätere Rentenbezug belohnt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Profond Vorsorgereglement.