Bitte melden Sie uns Eintritte von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innert​ ​30 Tagen.

So melden Sie einen Neueintritt

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Neueintritte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeginn der beruflichen Vorsorge über unser Online-Portal ProfondConnect zu melden.

Personen, die bis und mit dem 15. eines Monats in Ihre Firma eintreten, werden zu Monatsbeginn desselben Monats in die Personalvorsorge aufgenommen. Bei Eintritten ab dem 16. eines Monats wird die zu versichernde Person auf den ersten Tag des darauf folgenden Monats in die Personalvorsorge aufgenommen.

Nach Erhalt der Anmeldung werden wir Ihnen die neuen Beiträge schriftlich bestätigen.

Provisorische Beitragsberechnung

Möchten Sie schon vorher wissen, wie hoch die Beiträge für die berufliche Vorsorge sind? ProfondConnect bietet Ihnen eine einfache Simulation. Mit dieser berechnen Sie den versicherten Lohn, die provisorischen monatlichen Beiträge sowie den Verwaltungsaufwand für Ihre Mitarbeitenden und Sie als Arbeitgeber. Eine Anleitung für die Beitragsberechnung finden Sie hier.

Eintritt Lernende

Der Versicherungsschutz in der beruflichen Vorsorge beginnt in zwei Schritten: 

  • Ab dem 1. Januar nach Erreichen des 17. Altersjahres besteht ein Versicherungsschutz gegen die Risiken Tod und Invalidität. 
  • Ab dem 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres beginnt zusätzlich das Alterssparen. 

Eine Anmeldung bei der Pensionskasse ist grundsätzlich erst erforderlich, wenn die BVG-Eintrittsschwelle erreicht wird (aktuell 22'680 Franken pro Jahr). Da Lernende dieses Einkommen in der Regel nicht erreichen, müssen sie normalerweise nicht bei der Pensionskasse angemeldet werden. 

Hat ihr Unternehmen im Vorsorgeplan eine tiefere Eintrittsschwelle vereinbart, müssen abhängig von deren Höhe auch Lernende bei der Pensionskasse angemeldet werden. 

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden

Ein Wechsel der Pensionskasse ist für Mitarbeitende oft kompliziert und mit Fragen verbunden. Unterstützen Sie sie mithilfe unserer Merkblätter: 

 

 

Oder verweisen Sie auf den entsprechenden Webinhalt: 
profond.ch/neu-bei-profond-versichert