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Adressänderung

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect: im Menü unter «Mutation – Adressänderung». 

Sie haben sich noch nicht in ProfondConnect registriert? Hier finden Sie die Anleitung für die Registrierung. 

Sollten Sie keinen Zugang zu ProfondConnect haben, melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Arbeitgeber. 

Login ProfondConnect

Austritt

Ich wechsle zu einem neuen Arbeitgeber. Was muss ich tun?

Sie wechseln zu einem neuen Arbeitgeber und sind dadurch nicht mehr länger bei Profond versichert? Das ist zu tun:

  • Informieren Sie Profond über Ihren neuen Arbeitgeber und die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
  • Falls vorhanden, fügen Sie den Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung bei
Ich wandere aus in einen EU/EFTA-Staat. Wie kann ich meine Vorsorgegelder beziehen?

Wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat auswandern, besteht die Möglichkeit, Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen.

Überobligatorischer Teil
Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung kann bar ausbezahlt werden. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:

  • Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
  • Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular

Gesetzlicher Teil der Austrittsleistung 
Der gesetzliche Teil der Austrittsleistung (Altersguthaben gemäss BVG) verbleibt in der Schweiz. Bitte geben Sie uns auf dem Formular eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl an.

Sonderregelung
Falls Sie im neuen Wohnsitzstaat nicht der obligatorischen Sozialversicherungspflicht unterstehen, können Sie die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung verlangen. Das erforderliche Formular finden Sie auf der Internetseite der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG. 

Website Sicherheitsfond BVG
Ich wandere in einen Drittstaat aus. Wie kann ich meine Vorsorgegelder beziehen?

Wenn Sie sich ausserhalb der EU/EFTA niederlassen und nicht innerhalb der EU/EFTA obligatorisch versichert sind, können Sie die gesamte Austrittsleistung bar beziehen. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:

  • Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
  • Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Ich war vor einiger Zeit bei Profond versichert. Wie komme ich an meine Vorsorgegelder?

Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen:

Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge:

Website Sicherheitsfond BVG

Allgemeine Fragen

Wie kann ich meine Lebenspartnerin, meinen Lebenspartner bei Profond eintragen lassen?

Melden Sie uns Ihre Lebenspartnerschaft, indem Sie das Formular «Mitteilung Lebensgemeinschaft» ausfüllen und uns mittels Kontaktformular in ProfondConnect zustellen.

Alle Informationen rund um die Anerkennung Ihrer Lebenspartnerschaft finden Sie unter: 

Heirat und Partnerschaft
Ich habe Fragen zur Pensionskasse. Können Sie mich beraten?

Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte. 

Zur Website des Vereins BVG Auskünfte
Ich möchte einen aktuellen Vorsorgeausweis bestellen.

Sie können den Vorsorgeausweis (auch per Stichtag) auf ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:

Vorsorgeausweis beziehen
Ich habe freiwillige Beiträge/Einkäufe getätigt. Wo und wie bekomme ich die Bestätigung für die Steuererklärung?

Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, erhalten Sie in Ihren Mitteilungen in ProfondConnect eine Bestätigung mit dem Namen «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge». 

Kann ich das Formular, dass ich noch am Leben bin, zukünftig auch digital erhalten/zurückschicken?

Nein, der Versand des Formulars «Lebens- und Zivilstandnachweis» erfolgt ausschliesslich per Post, da das Original wegen der amtlichen Bestätigung notwendig ist. 

Welche Auswirkungen hat eine berufliche Auszeit auf meine berufliche Vorsorge?

Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.

Neu bei Profond

Was muss ich tun, damit meine Vorsorgegelder an Profond überwiesen werden?

Erstellen Sie direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect den entsprechenden QR-Einzahlungsschein und senden Sie diesen Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung. Sie finden die Funktion unter «Übersicht – Einzahlungsschein Freizügigkeitsleistung». Den Zugangscode für ProfondConnect erhalten Sie per Post. 

Login ProfondConnect
Mein Zugangscode für ProfondConnect ist abgelaufen. Wo kann ich einen neuen bestellen?

Sie können hier einen neuen Aktivierungscode bestellen: 

Login anfordern

Vorsorgeausweis

Ich möchte einen aktuellen Vorsorgeausweis bestellen.

Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

Informationen zum Vorsorgeausweis
Wie erhalte ich einen Vorsorgeausweis per einem bestimmten Datum?

Zu Beginn des Jahres erhalten alle berufstätigen, bei Profond versicherten Personen ihren Vorsorgeausweis in ProfondConnect. Benötigen Sie einen früheren Vorsorgeausweis oder gab es Änderungen bei Ihren Einzahlungen/Daten, können Sie jederzeit einen Vorsorgeausweis per Stichtag anfordern. Diesen können Sie in ProfondConnect generieren oder kostenpflichtig per Post bestellen. Weitere Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

So erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis
Ich besitze für eine versicherte Person eine Vollmacht. Wie muss ich vorgehen, um deren Vorsorgeausweis zu erhalten?

Vorsorgeausweise werden nur den versicherten Personen zur Verfügung gestellt. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

Mehr Informationen

ProfondConnect

Mein Zugangscode ist abgelaufen.

Sie können hier einen neuen Zugangscode bestellen:

Login anfordern
Ich habe meine Telefonnummer gewechselt und kann mich nicht mehr einloggen. Was muss ich tun?

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Login mit E-Mail und Passwort wie gewohnt
  • Dann Klick auf «Verlust/Wechsel meines Gerätes melden»
  • Auswahl «Sämtliche Multi-Faktor-Authentisierungen vollständig entfernen» anwählen und bestätigen

Danach erhalten Sie per Post ein neues Aktivierungsscheiben und können eine neue Telefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentisierung hinterlegen. 

Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Was muss ich tun?

Sie können sich wie gewohnt mit der alten E-Mail-Adresse einloggen und diese anschliessend in Ihrem Benutzerprofil in ProfondConnect ändern. 

Zur Anleitung

Rente

Ich werde demnächst pensioniert. Wo finde ich die Höhe meiner Rente?

Diese finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

So erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis

In ProfondConnect können Sie ebenfalls verschiedene Szenarien für Ihre Pensionierung simulieren. Sie finden die Funktion im Versichertenportal von ProfondConnect unter «Simulationen – Pensionierung».

Ich beziehe eine Altersrente: wie erhalte ich den Vorsorgeausweis?

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, erhalten Sie keinen Vorsorgeausweis mehr, sondern einen Rentenausweis (für Ihre Steuern). Diesen erhalten Sie jeweils Anfang Jahr per Post zugestellt. Nachbestellen können Sie den Rentenausweis per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch.

Meine Pensionierung steht bevor – können Sie mich beraten?

Informationen zur Pensionierung finden Sie hier:

Pensionierung

Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.

Zur Website von BVG Auskünfte
Wie ändere ich das Konto, auf das meine Rente ausbezahlt wird?

Bei einer Kontoänderung benötigen wir eine schriftliche Mitteilung der neuen Bankverbindung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch senden. 

Eine angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Muss ich eine Todesbestätigung schicken?

Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen. 

Eine angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Wie erhalte ich die Rentenbescheinigung für die Steuererklärung?

Der Rentenausweis wird beim Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie können Sie per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellen.

Scheidung

Wie erhalte ich die Durchführbarkeitserklärung?

Füllen Sie dafür das Formular «Fragebogen Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» aus und stellen Sie dieses der für Sie zuständigen Person der Vorsorgebetreuung zu.

Wo finde ich die Höhe meines Altersguthaben am Datum der Heirat?

Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis auf der zweiten Seite unter «Zusatzinformationen / Austrittsleistung bei Eheschliessung».

Ihren aktuellen Vorsorgeausweis können Sie in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:

Ihren Vorsorgeausweis beziehen

Todesfall

Eine angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Muss ich eine Todesbestätigung schicken?

Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.  

Ein angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Wie erhalte ich die Rentenbescheinigung (Rentenausweis) für die Steuererklärung?

Der Rentenausweis wird in einem Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie kann per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellt werden.

Ich beziehe eine Altersrente. Besteht ein Anspruch auf ein Todesfallkapital, wenn ich sterbe?

Im Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Rentenantritt wird ein abnehmendes Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Alle Details hierzu finden Sie im Vorsorgereglement Art. 17 Abs. 2

Wohneigentum

Wo sehe ich, wie viel Kapital ich in der 2. Säule habe, das ich für selbstbewohntes Wohneigentum nutzen könnte?

Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis unter Zusatzinformationen – Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum.

Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:

So erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis
Kann ich das Kapital für Wohneigentum im Ausland nutzen?

Ja, sofern Sie das Wohnobjekt selbst nutzen und dieses Ihr Hauptwohnort ist. 

Wie muss ich vorgehen, um den Vorbezug für Wohneigentum zurückzuzahlen?

Sie können den Betrag mit dem Vermerk «Rückzahlung WEF» einzahlen. Die Angaben zur Bankverbindung finden Sie in ProfondConnect.

Wechsel der Pensionskasse

Was muss ich beim Wechsel der Pensionskasse beachten?

Allgemeine Informationen

Der PK-Wechsel muss gut vorbereitet und organisiert werden. Dazu gehören eine rechtzeitige und transparente Information der Arbeitnehmenden sowie deren aktive Beteiligung am Entscheidungsprozess.

Bevor ein Wechsel angestrebt wird, sollten Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken machen:

  • Gute Vorsorgelösung: Eine gute Lösung deckt idealerweise die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers ab. Allerdings gibt es keine für alle perfekte Lösung, sondern verschiedene Optionen, die immer Kompromisse beinhalten.
  • Einsatz eines Brokers: Ein Broker kann bei der Auswahl helfen. Eine Übersicht über die Vertriebspartner, mit denen Profond zusammenarbeitet, finden Sie hier.

Der Wechselprozess umfasst folgende Schritte:

  • Organisation: Je nach Grösse Ihres Unternehmens ist es empfehlenswert, eine Arbeitsgruppe für den Wechselprozess zu bilden, die aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden besteht.
  • Information: Die Arbeitsgruppe informiert die Arbeitnehmenden über die Wechselabsicht und das Mitwirkungsverfahren.
  • Kriterien und Offerten: Die Arbeitsgruppe legt die Kriterien für die Auswahl der neuen Pensionskasse fest und holt Angebote ein.
  • Informationsveranstaltung: Die Arbeitsgruppe präsentiert den Arbeitnehmenden die verschiedenen Optionen inkl. deren Vor- und Nachteile.
  • Zustimmung einholen: Die Arbeitsgruppe holt die Zustimmung der Arbeitnehmenden ein.

Fristverkürzung

Damit ein Wechsel möglich ist, muss Ihr Vertrag zum Jahresende kündbar sein. Normalerweise endet die Kündigungsfrist am 30. Juni. Stellen Sie daher ein Gesuch bei Ihrer aktuellen Pensionskasse, um die Frist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.

In vier Schritten zur Offertanfrage

Wir prüfen jeweils gründlich, ob ein Arbeitgeber, der zu Profond wechseln möchte, zu uns passt. Damit schützen wir unsere bestehenden Kunden und Versicherten. Für die Prüfung benötigen wir von den interessierten Unternehmen vertrauliche Unterlagen.

Damit wir Ihre Anfrage prüfen und Ihnen gegebenenfalls ein Angebot erstellen können, folgen Sie bitte der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung.

1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu Profond passt

  • Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens 50 Mitarbeitende.
  • Der Firmensitz ist in der Schweiz.
  • Ihre Firma ist im Handelsregister Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch) registriert.

Ausgeschlossen sind Unternehmen aus diesen Branchen:  

  • Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Cafés u. Ä.)
  • Hauswirtschaft (Hausangestellte)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Taxigewerbe
  • Massagesalons
  • Rüstungsindustrie

2. Kündigungsfrist

Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Pensionskasse (in der Regel 6 Monate vor Vertragsablauf) und stellen Sie sicher, dass ein Wechsel überhaupt stattfinden kann. Stellen Sie bei Bedarf ein Gesuch an Ihre aktuelle Pensionskasse, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.

3. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen

  • Bestehende Anschlussvereinbarung Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung
  • Aktuelle Vorsorgepläne
  • Personalliste mit folgenden Informationen:
    • SV-Nummer (ehemals AHV-Nr.)
    • Geburtsdatum
    • Zivilstand
    • Arbeitspensum
    • AHV-Lohn
  • Schadenrendement mit Angaben der letzten 5 Jahre
  • Leistungsverzeichnis
  • Altersguthaben der Versicherten, aufgeteilt in obligatorisch und überobligatorisch
  • Falls Sie über einen Krankentaggeldversicherer verfügen, benötigen wir noch deren Policennummer.

Die erwähnten Unterlagen finden Sie in der Regel hier:

  • Leistungsverzeichnis, Altersguthaben der Versicherten und Schadenrendement können Sie bei Ihrer aktuellen Pensionskasse anfordern. Erteilen Sie Ihrer aktuellen Pensionskasse bitte einen Auftrag, die Ausschreibungsunterlagen in einer verschlüsselten E-Mail direkt an vertrieb@profond.ch zu senden.
  • Vorsorgepläne und Anschlussvereinbarung sollten Sie bereits besitzen, ansonsten können Sie diese ebenfalls bei Ihrer Pensionskasse anfordern.

Bei neu gegründeten Unternehmen ohne bestehende Pensionskasse benötigen wir nur die Personalliste.

4. Senden Sie die geforderten Unterlagen kennwortgeschützt an folgende Adresse: vertrieb@profond.ch
Vergessen Sie hierbei nicht, uns eine zweite Mail mit gleichem Betreff und dem von Ihnen verwendeten Passwort in den Dokumenten zuzustellen.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Offerte von Profond besteht, auch wenn Ihr Unternehmen alle erwähnten Kriterien erfüllt und Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben. Wir behalten uns vor, die Ausstellung einer Offerte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Kündigung

Wenn Sie mit unserer Offerte zufrieden sind und diese unterzeichnet haben, stellen wir Ihnen eine Deckungszusage aus. Danach können Sie Ihre aktuelle Pensionskasse kündigen.

Selbst-Check: Haben Sie an alles gedacht?

  • Ist Ihr Unternehmen eine GmbH oder AG?
  • Liegt der Firmensitz in der Schweiz?
  • Hat Ihr Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende?
  • Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengestellt?
  • Kann der bestehende Vertrag gekündigt werden?

Wenn Sie diese Fragen mit «Ja» beantworten können, senden Sie die gesammelten Unterlagen an vertrieb@profond.ch. 
Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.  

Eintritt

Wann müssen neue Mitarbeitende der beruflichen Vorsorge gemeldet werden?

Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Neueintritte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeginn der beruflichen Vorsorge über unser Online-Portal ProfondConnect zu melden.

Wie melde ich neue Mitarbeitende bei Profond an?

Den Neueintritt einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters können Sie in ProfondConnect unter dem Menüpunkt «Versicherte» / «Eintritt einer versicherten Person» melden.

Ab wann sind neue Mitarbeitende bei Profond versichert?

Personen, die bis und mit dem 15. eines Monats in Ihre Firma eintreten, werden zu Monatsbeginn desselben Monats in die Personalvorsorge aufgenommen. Bei Eintritt ab dem 16. eines Monats wird die zu versichernde Person auf den ersten Tag des darauf folgenden Monats in die Personalvorsorge aufgenommen.

Ich habe den Eintritt einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters nicht rechtzeitig gemeldet. Kann ich das nachholen?

Es ist möglich, den Eintritt über das Online-Portal ProfondConnect bis auf 1 Jahr rückwirkend zu erfassen. Liegt der Eintritt mehr als 1 Jahr zurück, müssen wir die Eintrittsmeldung für Sie vornehmen. Bitte liefern Sie uns alle nötigen Angaben dafür. 

Allgemeine Fragen

Welche Auswirkungen hat eine berufliche Auszeit auf meine berufliche Vorsorge?

Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect über den Menüpunkt «Mutation – Adressänderung».

Was muss ich tun, wenn ich nach einem Austritt keine neue Stelle antrete?

Wenn Sie nach dem Austritt aus der Pensionskasse keine neue Stelle antreten, dann eröffnen Sie idealerweise ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank Ihrer Wahl oder schliessen eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung Ihrer Wahl ab. 
Schicken Sie uns danach das ausgefüllte Formular «Zahlungsangaben für meine Austrittsleistung». Sobald wir dieses erhalten haben, werden wir Ihre Austrittsleistung überweisen.

Weitere Informationen
Welche Auswirkungen hat eine berufliche Auszeit auf meine berufliche Vorsorge?

Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.

Weitere Informationen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Vorsorge während einer Auszeit fortzuführen.
Kann ich meine Versicherung bei Profond während einer Arbeitspause weiterführen?

Sie können sich mit einer externen Mitgliedschaft unabhängig von Ihrem Alter weiter versichern, wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber aufgelöst haben und zum Zeitpunkt der Auflösung vollständig arbeitsfähig waren. 

Weitere Informationen
Wo finde ich noch weitere nützliche Informationen rund um das Vorsorgesystem in der Schweiz?
Ich war vor einiger Zeit bei Profond versichert. Wie komme ich an mein Vorsorgeguthaben?

Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird überweisen wir diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen.

Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge
Was muss ich tun, damit meine Vorsorgegelder an Profond überwiesen werden?

Sobald der Arbeitgeber Sie bei Profond anmeldet, werden Sie einen Zugangscode für die Registrierung des Online-Portals erhalten. Sobald Sie Zugriff haben, finden Sie unter «Mitteilungen» den personalisierten Einzahlungsschein, welchen Sie der vorhergehenden Pensionskasse übergeben können, um den Transfer Ihres Vorsorgeguthabens an Profond in die Wege zu leiten. 

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für ein Feedback nehmen – ob Idee, Kritik oder Reklamation, wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ab 50 Versicherten erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte.

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Ab 50 Versicherten erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte.

Was macht einen guten Kundendienst aus?

Sehen Sie im Video mit Marco Reinhard, dem Leiter Kundendienst, warum gute Beratung mehr als nur eine Auskunft ist.