Haben Sie Fragen? Wählen Sie das passende Thema, erhalten Sie hilfreiche Informationen oder stellen Sie uns Ihre Frage. Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf.

Zu welcher Gruppe gehören Sie?

Unternehmen
Versicherte
Vertriebspartner

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Eintritt
Austritt / Pensionierung
Arbeitsunfähigkeit
Mutationen & Löhne
ProfondConnect
Ideen, Kritik & Reklamationen
Offerte
Anpassung Vorsorgepläne
Allgemeine Fragen

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Neu bei Profond
Austritt
ProfondConnect
Überweisung PK-Guthaben
Arbeitsunfähigkeit
Pensionierung & Rente
Todesfall
Partnerschaft & Heirat
Scheidung
Vorsorgeausweis
Einkauf
Wohneigentum
Selbstständigkeit
Ideen, Kritik & Reklamationen
Allgemeine Fragen
Adressänderung

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Offerte
ProfondConnect
Termin vereinbaren
Kurse
Kennzahlen
Allgemeine Fragen
Ideen, Kritik & Reklamationen

Adressänderung

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect: im Menü unter «Mutation – Adressänderung». 

Sie haben sich noch nicht in ProfondConnect registriert? Hier finden Sie die Anleitung für die Registrierung. 

Sollten Sie keinen Zugang zu ProfondConnect haben, melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Arbeitgeber. 

Login ProfondConnect

Austritt

Ich wechsle zu einem neuen Arbeitgeber. Was muss ich tun?

Sie wechseln zu einem neuen Arbeitgeber und sind dadurch nicht mehr länger bei Profond versichert? Das ist zu tun:

  • Informieren Sie Profond über Ihren neuen Arbeitgeber und die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
  • Falls vorhanden, fügen Sie den Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung bei
Ich wandere aus in einen EU/EFTA-Staat. Wie kann ich meine Vorsorgegelder beziehen?

Wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat auswandern, besteht die Möglichkeit, Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen.

Überobligatorischer Teil
Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung kann bar ausbezahlt werden. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:

  • Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
  • Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular

Gesetzlicher Teil der Austrittsleistung 
Der gesetzliche Teil der Austrittsleistung (Altersguthaben gemäss BVG) verbleibt in der Schweiz. Bitte geben Sie uns auf dem Formular eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl an.

Sonderregelung
Falls Sie im neuen Wohnsitzstaat nicht der obligatorischen Sozialversicherungspflicht unterstehen, können Sie die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung verlangen. Das erforderliche Formular finden Sie auf der Internetseite der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG. 

Website Sicherheitsfond BVG
Ich wandere in einen Drittstaat aus. Wie kann ich meine Vorsorgegelder beziehen?

Wenn Sie sich ausserhalb der EU/EFTA niederlassen und nicht innerhalb der EU/EFTA obligatorisch versichert sind, können Sie die gesamte Austrittsleistung bar beziehen. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:

  • Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
  • Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Ich war vor einiger Zeit bei Profond versichert. Wie komme ich an meine Vorsorgegelder?

Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen:

Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge:

Website Sicherheitsfond BVG

Allgemeine Fragen

Wie kann ich meine Lebenspartnerin, meinen Lebenspartner bei Profond eintragen lassen?

Melden Sie uns Ihre Lebenspartnerschaft, indem Sie das Formular «Mitteilung Lebensgemeinschaft» ausfüllen und uns mittels Kontaktformular in ProfondConnect zustellen.

Alle Informationen rund um die Anerkennung Ihrer Lebenspartnerschaft finden Sie unter: 

Heirat und Partnerschaft
Ich habe Fragen zur Pensionskasse. Können Sie mich beraten?

Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte. 

Zur Website des Vereins BVG Auskünfte
Ich möchte einen aktuellen Vorsorgeausweis bestellen.

Sie können den Vorsorgeausweis (auch per Stichtag) auf ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:

Vorsorgeausweis beziehen
Ich habe freiwillige Beiträge/Einkäufe getätigt. Wo und wie bekomme ich die Bestätigung für die Steuererklärung?

Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, erhalten Sie in Ihren Mitteilungen in ProfondConnect eine Bestätigung mit dem Namen «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge». 

Kann ich das Formular, dass ich noch am Leben bin, zukünftig auch digital erhalten/zurückschicken?

Nein, der Versand des Formulars «Lebens- und Zivilstandnachweis» erfolgt ausschliesslich per Post, da das Original wegen der amtlichen Bestätigung notwendig ist. 

Welche Auswirkungen hat eine berufliche Auszeit auf meine berufliche Vorsorge?

Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.

Weitere Informationen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Vorsorge während einer Auszeit fortzuführen, finden Sie hier.

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect über den Menüpunkt «Mutation – Adressänderung».

Was muss ich tun, wenn ich nach einem Austritt keine neue Stelle antrete?

Wenn Sie nach dem Austritt aus der Pensionskasse keine neue Stelle antreten, dann eröffnen Sie idealerweise ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank Ihrer Wahl oder schliessen eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung Ihrer Wahl ab. 
Schicken Sie uns danach das ausgefüllte Formular «Zahlungsangaben für meine Austrittsleistung». Sobald wir dieses erhalten haben, werden wir Ihre Austrittsleistung überweisen.

 

Weitere Informationen
Kann ich meine Versicherung bei Profond während einer Arbeitspause weiterführen?

Sie können sich mit einer externen Mitgliedschaft freiwillig weiterversichern:

Sie können sich mit einer externen Mitgliedschaft unabhängig von ihrem Alter weiter versichern, wenn sie das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aufgelöst haben und zu diesem Zeitpunkt vollständig arbeitsfähig waren. 

Weitere Informationen
Wo finde ich noch weitere nützliche Informationen rund um das Vorsorgesystem in der Schweiz?

Neu bei Profond

Was muss ich tun, damit meine Vorsorgegelder an Profond überwiesen werden?

Erstellen Sie direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect den entsprechenden QR-Einzahlungsschein und senden Sie diesen Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung. Sie finden die Funktion unter «Übersicht – Einzahlungsschein Freizügigkeitsleistung». Den Zugangscode für ProfondConnect erhalten Sie per Post. 

Login ProfondConnect
Mein Zugangscode für ProfondConnect ist abgelaufen. Wo kann ich einen neuen bestellen?

Sie können hier einen neuen Aktivierungscode bestellen: 

Login anfordern

Vorsorgeausweis

Ich möchte einen aktuellen Vorsorgeausweis bestellen.

Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

Informationen zum Vorsorgeausweis
Wie erhalte ich einen Vorsorgeausweis per einem bestimmten Datum?

Zu Beginn des Jahres erhalten alle berufstätigen, bei Profond versicherten Personen ihren Vorsorgeausweis in ProfondConnect. Benötigen Sie einen früheren Vorsorgeausweis oder gab es Änderungen bei Ihren Einzahlungen/Daten, können Sie jederzeit einen Vorsorgeausweis per Stichtag anfordern. Diesen können Sie in ProfondConnect generieren oder kostenpflichtig per Post bestellen. Weitere Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

So erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis
Ich besitze für eine versicherte Person eine Vollmacht. Wie muss ich vorgehen, um deren Vorsorgeausweis zu erhalten?

Grundsätzlich werden Vorsorgeausweise  nur den versicherten Personen zur Verfügung gestellt. Sie können den Vorsorgeausweis jedoch kostenpflichtig per Post bestellen, die versicherte Person erhält dann ebenfalls einen. 

Weitere Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier
Was ist der Vorsorgeausweis und welche Informationen enthält er?

Unter dem nachstehenden Link können Sie mittels Lernvideos alles Wichtige zu Ihrem Vorsorgeausweis erfahren.

Ihren Vorsorgeausweis verstehen und Details kennen | Profond
Wo finde ich meinen Vorsorgeausweis?

Sie können Ihren aktuellen Vorsorgeauswies jederzeit kostenlos im Online-Portal ProfondConnect im Menü unter «Vorsorgeausweis erstellen» per Stichtag bestellen. Den Vorsorgeausweis erhalten Sie dann in Ihren Mitteilungen. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald der Vorsorgeausweis zur Verfügung steht.

Wie überprüfe ich meine persönlichen Daten und Lohndaten auf dem Vorsorgeausweis?

Folgen Sie dafür den Punkten 1 & 2 auf der Seite Vorsorgeausweis.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fehler oder Unstimmigkeiten auf meinem Vorsorgeausweis feststelle?

Melden Sie allfällige Fehler Ihrem Arbeitgeber.

ProfondConnect

Was ist ProfondConnect und welche Funktionen bietet es?

ProfondConnect ist das Portal zu Ihrer Pensionskasse Profond. Sie finden darin Ihre tagesaktuellen Daten und betreuen Ihre berufliche Vorsorge – einfach, sicher und zu jeder Zeit.

Warum sollte ich mich bei ProfondConnect registrieren?

Mit ProfondConnect haben Sie einen direkten Online-Zugang zu Ihrer Pensionskasse. Sie können jederzeit Ihre aktuellen Vorsorgedaten einsehen, Mitteilungen empfangen, Anfragen stellen und verschiedene Simulationen wie Einkauf oder Lohnänderungen bequem online durchführen.

Weitere Informationen finden Sie hier. Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Registrierung. 

Wie kann ich mich bei ProfondConnect registrieren oder einloggen?

Über ProfondConnect erhalten Sie Zugriff auf Ihren persönlichen Vorsorgeausweis, aktuelle Informationen rund um Ihre berufliche Vorsorge sowie zahlreiche praktische Selfservice-Funktionen.

  • Registrierung
     Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung finden Sie unter folgendem Link.
  • Login
     Zum Login gelangen Sie direkt über diesen Link.
Mein Zugangscode ist abgelaufen. Wo kann ich einen Neuen bestellen?

Sie können hier einen neuen Zugangscode bestellen:

Login anfordern
Ich habe meine Telefonnummer gewechselt und kann mich nicht mehr einloggen. Was muss ich tun?

Bei einem Wechsel der Telefonnummer müssen Sie sich an die Hauptnummer 058 589 89 81 wenden, da die Handynummer nur durch uns angepasst werden kann. 

Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Was muss ich tun?

Sie können sich wie gewohnt mit der alten E-Mail-Adresse einloggen und diese anschliessend in Ihrem Benutzerprofil in ProfondConnect ändern. 

Zur Anleitung
Wo finde ich Hilfestellungen zu ProfondConnect?

Rente

Ich werde demnächst pensioniert. Wo finde ich die Höhe meiner Rente?

Diese finden Sie auf der zweiten Seite auf Ihrem Vorsorgeausweis. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier: 

So erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis

In ProfondConnect können Sie ebenfalls verschiedene Szenarien für Ihre Pensionierung simulieren. Sie finden die Funktion im Versichertenportal von ProfondConnect unter «Simulationen – Pensionierung».

Ich beziehe eine Altersrente: Wie erhalte ich den Vorsorgeausweis?

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, erhalten Sie keinen Vorsorgeausweis mehr, sondern einen Rentenausweis (für Ihre Steuern). Diesen erhalten Sie jeweils Anfang Jahr per Post zugestellt. Nachbestellen können Sie den Rentenausweis per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch.

Meine Pensionierung steht bevor – können Sie mich beraten?

Informationen zur Pensionierung finden Sie hier:

Pensionierung

Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.

Zur Website von BVG Auskünfte
Wie ändere ich das Konto, auf das meine Rente ausbezahlt wird?

Bei einer Kontoänderung benötigen wir eine schriftliche Mitteilung der neuen Bankverbindung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch senden. 

Eine angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Muss ich eine Todesbestätigung schicken?

Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen. 

Eine angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Wie erhalte ich die Rentenbescheinigung für die Steuererklärung?

Der Rentenausweis wird beim Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie können Sie per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellen.

Ab welchem Alter ist eine vorzeitige Pensionierung möglich und welche Auswirkungen hat sie auf meine berufliche Vorsorge?

Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird die Altersrente gekürzt. Massgebend für die Berechnung der Altersrente sind das vorhandene Altersguthaben sowie der Umwandlungssatz, der dem vorgezogenen Rücktrittsalter entspricht. 

Mehr dazu finden Sie hier
Bis wann ist ein Aufschub der Pensionierung möglich und welche Auswirkungen hat dieser auf meine berufliche Vorsorge?

In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Pensionierung bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Die Auszahlung der Altersrente erfolgt in diesem Fall zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe, jedoch spätestens mit 70 Jahren. Die Höhe der Altersrente entspricht dem erworbenen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Rücktrittsalter. Ein Aufschub der Pensionierung wird uns vom Arbeitgeber gemeldet. Bei der Weiterversicherung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter werden keine Risikobeiträge mehr erhoben, es werden nur noch die Sparbeiträge und Verwaltungskosten weitergeführt.

Was ist eine Teilpensionierung und ab welchem Alter kann ich diese Option wählen?

Die Pensionierung kann schrittweise erfolgen. Bei einer Teilpensionierung entspricht die Höhe des vorbezogenen Altersguthabens der jeweiligen prozentualen Reduktion des Beschäftigungsgrades.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Altersleistung zu beziehen?
  • Rente: Wählen Sie die Rente, wird Ihnen diese ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung jeweils Ende Monat auf Ihr Konto überwiesen. Sie erhalten die Rente 12-mal pro Jahr.
  • Altersleistung in Kapitalform: Möchten Sie Ihre Altersleistung ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen, benötigen wir eine schriftliche Erklärung. Diese muss bis spätestens am letzten Arbeitstag des Pensionierungsmonats eingereicht werden. Bei verheirateten Personen ist die Erklärung nur mit amtlich beglaubigter Zustimmung der Ehegattin resp. des Ehegatten gültig. Alle übrigen Versicherten legen dem Gesuch einen aktuellen Zivilstandsnachweis (erhältlich bei der Wohngemeinde) bei.
  • Rente mit Kapitalschutz: Es besteht die Möglichkeit, eine Rente mit Kapitalschutz zu wählen. Dieser gilt entweder für 10 Jahre oder maximal bis zum 75. Lebensjahr. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt «Pensionierung».
Ich werde demnächst pensioniert. Wie muss ich vorgehen?

1. Wählen der Bezugsoption: 4 bis 6 Monate vor der Pensionierung  
Melden Sie sich bei ProfondConnect an, um Ihren Vorsorgeausweis für die Rentenplanung herunterzuladen. Simulieren Sie im Portal verschiedene Pensionierungsoptionen und finden Sie die für Sie passende Lösung. Wenn Sie eine Beratung hierzu brauchen, melden Sie sich bei einem Finanzberater, einer Finanzberaterin oder beim Verein BVG Auskünfte (www.bvgauskuenfte.ch). Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren und nicht beraten.

2. Vorbereitung: 4 bis 6 Monate vor der Pensionierung 

  • Bei ordentlicher Pensionierung: Das reglementarische Referenzalter ist gleich wie das AHV-Referenzalter. Profond wird 4 bis 6 Monate vor dem Ruhestand mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die notwendigen Dokumente für Sie bereitstellen.
  • Bei vorzeitiger Pensionierung: Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Simulieren Sie Ihre Rente in ProfondConnect und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Im Normalfall meldet uns der Arbeitgeber die Pensionierung 4 bis 6 Monate vor dem Pensionierungsdatum.
  • Bei Teilpensionierung: Planen Sie die Reduzierung Ihres Arbeitspensums, simulieren Sie die Auswirkungen auf ProfondConnect und informieren Sie danach Ihren Arbeitgeber.
  • Bei aufgeschobener Pensionierung: In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Pensionierung bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob Sie weiterhin versichert sind. Der Arbeitgeber meldet uns dies entsprechend. Ein Aufschub der Pensionierung wird uns vom Arbeitgeber gemeldet. Bei der Weiterversicherung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter werden keine Risikobeiträge mehr erhoben, es werden nur noch die Sparbeiträge und Verwaltungskosten weitergeführt.

3. Einreichen der Unterlagen: spätestens vor Ihrer Pensionierung  
Reichen Sie das erforderliche Formular «Angaben zu Ihrer Pensionierung» und die im Formular verlangten Unterlagen rechtzeitig (am letzten Arbeitstag vor Ihrer Pensionierung) und vollständig ein.

4. Auszahlung der Leistungen 
Sie erhalten die Rente immer am Ende des Monats. Werden Sie zum Beispiel per Ende Mai pensioniert, erhalten Sie die erste Rente Ende Juni.

5. Erfüllung der Auskunfts- und Meldepflicht 
Informieren Sie Profond über alle relevanten Änderungen, wie den Abschluss einer Ausbildung von Kindern, Änderungen des Zivilstands oder der Zahlungsadresse, Wohnsitzwechsel etc. Auf Verlangen müssen Sie Belege wie Lebens- oder Zivilstandsnachweise erbringen.

Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung bleibt der Zugang zu ProfondConnect noch ein halbes Jahr bestehen. Schicken Sie uns verlangte Nachweise jeweils per Post oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch.

Welche steuerlichen Aspekte sollte ich bei der Pensionierung und der Auszahlung meiner Altersleistung berücksichtigen?

Hier kann eine Finanzberatung oder der Verein BVG Auskünfte helfen. Die unabhängigen, ausgewiesenen Fachpersonen des Vereins geben unentgeltlich Auskunft zu Fragen betreffend die berufliche Vorsorge. Die Beratungen finden persönlich, telefonisch oder online statt.

BVG Auskünfte – kostenlose Auskunft über Ihre Pensionskasse
Kann ich die Lebensbescheinigung auch digital erhalten und zurückschicken?

Ja, Sie können das Formular «Lebens- und Zivilstandnachweis» per E-Mail an @email senden.

Scheidung

Wie erhalte ich die Durchführbarkeitserklärung?

Füllen Sie dafür das Formular «Fragebogen Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» aus und stellen Sie dieses der für Sie zuständigen Person der Vorsorgebetreuung zu.

Wo finde ich die Höhe meines Altersguthaben am Datum der Heirat?

Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis auf der zweiten Seite unter «Zusatzinformationen / Austrittsleistung bei Eheschliessung».

Ihren aktuellen Vorsorgeausweis können Sie in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:

Ihren Vorsorgeausweis beziehen
Wie wirkt sich eine Scheidung auf mein Altersguthaben aus?

Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft befindet das Gericht über die Aufteilung der während der Ehe resp. Partnerschaft in die Pensionskasse einbezahlten Beträge. Dabei wird meist ein Teil der Austrittsleistung oder ein Anteil einer lebenslänglichen Rente der versicherten Person der/dem berechtigten Ehegattin/Ehegatten resp. Partnerin oder Partner zugesprochen.

Sobald wir das rechtskräftige Urteil des Gerichts erhalten haben, nehmen wir die Auszahlung gemäss Gerichtsurteil vor und überweisen den festgelegten Anteil an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung der berechtigten Person. Bei Zusprache einer lebenslänglichen Rente richten wir diese der berechtigten Person aus oder übertragen sie in ihre Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung.

Aufgrund dieser Auszahlung reduziert sich das Altersguthaben der/des verpflichteten Ehegattin/Ehegatten resp. Partnerin oder Partner um den überwiesenen Betrag. Sind Sie davon betroffen, können Sie sich im Rahmen dieser Teilauszahlung wieder einkaufen und so die Minderung Ihres Altersguthabens ausgleichen.

Was muss ich tun, um den durch die Scheidung verminderten Anteil meines Altersguthabens auszugleichen?

Sind Sie davon betroffen, können Sie sich im Rahmen dieser Teilauszahlung wieder einkaufen und so die Minderung Ihres Altersguthabens ausgleichen.

Welche Unterlagen benötigt Profond, um die Auszahlung gemäss Gerichtsurteil vorzunehmen?

Melden Sie uns, wenn Sie für das Gericht eine Durchführbarkeitserklärung benötigen und senden Sie uns dafür den Fragebogen «Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» ein.

Wie gehe ich vor, wenn keine Angabe über die Höhe der Austrittsleistung bei der Eheschliessung vorhanden ist?

Am besten wenden Sie sich an die Pensionskasse, bei der Sie angeschlossen waren, als Sie geheiratet haben. Diese kann Ihnen die Austrittsleistung bei Eheschliessung bekanntgeben und wir können diesen Betrag bei uns erfassen, so dass dieser auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen wird. 

Todesfall

Eine angehörige, bei Profond versicherte Person, ist verstorben. Muss ich eine Todesbestätigung schicken?

Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen. 

Ein angehörige, bei Profond versicherte Person im Ruhestand, ist verstorben. Wie erhalte ich die Rentenbescheinigung (Rentenausweis) für die Steuererklärung?

Der Rentenausweis wird in einem Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie kann per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellt werden.

Ich beziehe eine Altersrente. Besteht ein Anspruch auf ein Todesfallkapital, wenn ich sterbe?

Im Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Rentenantritt wird ein abnehmendes Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Alle Details hierzu finden Sie im Vorsorgereglement Art. 17 Abs. 2

Was ist das Todesfallkapital?

Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug einer Rente und vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, wird das vorhandene Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt. Sieht der Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital vor, wird dieses zusätzlich und unabhängig von anderen Todesfallleistungen ausgerichtet.

Wer erhält Leistungen im Todesfall?

Anspruchsberechtigt für das Todesfallkapital und ein allfälliges zusätzliches Todesfallkapital sind die Hinterlassenen der versicherten Person nach einer bestimmten Rangordnung. Weitere Informationen finden Sie hier: So sichern Sie mit der Pensionskasse Familie und Partner ab

Wie kann ich die Begünstigten für das Todesfallkapital festlegen oder ändern?

Mithilfe des Formulars «Begünstigtenordnung Todesfallkapital» können Sie die Begünstigten für das Todesfallkapital anpassen. Wie das genau geht, erklärt Ihnen die Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dem Merkblatt Todesfallkapital.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wohneigentum

Wo sehe ich, wie viel Kapital ich in der 2. Säule habe, das ich für selbstbewohntes Wohneigentum nutzen könnte?

Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis unter Zusatzinformationen – Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum.

Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:

So erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis
Kann ich das Kapital für Wohneigentum im Ausland nutzen?

Ja, sofern Sie das Wohnobjekt selbst nutzen und dieses Ihr Hauptwohnort ist. 

Wie muss ich vorgehen, um den Vorbezug für Wohneigentum zurückzuzahlen?

Sie können den Betrag mit dem Vermerk «Rückzahlung WEF» einzahlen. Die Angaben zur Bankverbindung finden Sie in ProfondConnect.

Wann kann ich mein Pensionskassenguthaben für Wohneigentum verwenden?

Das Gesetz ermöglicht den Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Als versicherte Person können Sie somit einen Betrag aus Ihrer Pensionskasse für die Finanzierung von Wohneigentum einsetzen. Als solches gelten:

  • der Erwerb und die Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum im In- und Ausland (Wohnung oder Einfamilienhaus)
  • Beteiligungen an Wohneigentum (bspw. Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften oder ähnliche Beteiligungen, wenn das mitfinanzierte Objekt selbst genutzt wird)
  • die Rückzahlung von Hypothekardarlehen
  • Renovationen von selbstgenutztem Wohneigentum

Ein Vorbezug oder eine Verpfändung zur Finanzierung von Wohneigentum kann bis zum Referenzalter geltend gemacht werden. Das Recht zur Rückzahlung besteht ebenfalls bis zum Referenzalter. Ein Vorbezug muss mindestens CHF 20’000 betragen (Ausnahme: Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnlichen Beteiligungen) und kann alle fünf Jahre getätigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorbezug und einer Verpfändung und welche Auswirkungen hat das auf meine Altersleistungen?

Beim Vorbezug beziehen Sie einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens direkt und effektiv. Das Geld wird ausbezahlt, um z. B. Wohneigentum zu kaufen oder eine Hypothek zurückzuzahlen.

Auswirkungen:

  • Der Vorbezug ist als Kapitalleistung zu versteuern (Meldung durch die Vorsorgeeinrichtung an die Eidgenössische Steuerverwaltung bzw. Quellensteuerabzug für im Ausland wohnhafte Versicherte)
  • Die versicherten Leistungen können entsprechend der Höhe des Vorbezugs gekürzt werden.
  • Die versicherte Person ist für die Schliessung einer allfälligen Leistungslücke verantwortlich und trägt die Kosten einer allfälligen Risikoversicherung (Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit).
  • Die Vorsorgeeinrichtung veranlasst eine Anmerkung/Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (Kosten zu Lasten der versicherten Person). Diese wird nur für Liegenschaften in der Schweiz vorgenommen.
  • Bei einem Stellenwechsel der versicherten Person hat die bisherige Vorsorgeeinrichtung der neuen Vorsorgeeinrichtung unaufgefordert mitzuteilen, ob Altersguthaben vorbezogen wurden.

 

Bei der Verpfändung geben Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Sicherheit (Pfand) an die Bank, ohne dass Sie es beziehen. Das Guthaben bleibt in der Pensionskasse, kann aber im Notfall (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit) von der Bank eingefordert werden.

Auswirkungen:

  • Die Verpfändung hat keine Leistungskürzungen zur Folge, solange keine Pfandverwertung erfolgt.
  • Die Pfandverwertung (bei Zahlungsunfähigkeit des Pfandschuldners) hat gleiche Auswirkungen wie der Vorbezug (Steuerpflicht, eventuelle Leistungskürzung).
  • Bei einem Stellenwechsel der versicherten Person hat die bisherige Vorsorgeeinrichtung der neuen Vorsorgeeinrichtung unaufgefordert mitzuteilen, ob und in welchem Umfang die Austritts- oder die Vorsorgeleistungen verpfändet wurden.

     
Wie muss ich vorgehen, um einen Vorbezug für Wohneigentum zu beantragen?

Berechnen und beantragen Sie Ihren Vorbezug:

Der Vorbezug führt zu einer Kürzung der Altersleistungen, da das Altersguthaben vermindert wird. Im Online-Portal ProfondConnect können Sie die Auswirkung eines Vorbezugs berechnen und diesen direkt beantragen. Sie finden die entsprechende Funktion unter «Simulationen mit Antrag». Sollten Sie noch keinen Zugriff auf ProfondConnect haben, können Sie Ihren Zugriffscode hier anfordern.

«Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für ein Feedback nehmen – ob Idee, Kritik oder Reklamation, wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.»

Partnerschaft & Heirat

Welche Auswirkungen hat eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft auf meine berufliche Vorsorge bei Profond?

Durch eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft erhält Ihre Ehegattin, Ihr Ehegatte resp. Ihre Lebenspartnerin, Ihr Lebenspartner automatisch eine Rente, sofern die reglementarischen Bestimmungen eingehalten sind. Bei Zivilstandsänderungen und der Geburt von Kindern empfehlen wir Ihnen, die Bestimmungen für die Begünstigtenordnung für das Todesfallkapital zu prüfen und diesbezügliche Änderungen mit dem entsprechenden Formular zu melden. Bei einer späteren Scheidung wird das während der Ehe resp. Partnerschaft angesparte Vorsorgevermögen aufgeteilt. 

Wie melde ich eine Änderung meines Zivilstands?

Die Änderung des Zivilstands wird Profond durch Ihren Arbeitgeber mitgeteilt.

Haben Partner in einer nicht eingetragenen Partnerschaft Anspruch auf Hinterlassenenleistungen?

Auch Personen in einer (nicht eingetragenen) Partnerschaft haben bei Profond unter Umständen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Alle Voraussetzungen dafür finden Sie im Merkblatt Lebenspartnerschaft.

Wie kann ich meine Partnerin oder meinen Partner bei Profond an- oder abmelden?
  • Füllen Sie das Formular «Mitteilung Lebenspartnerschaft» aus
  • Schicken Sie das Formular per E-Mail an @email oder per Post an: Profond Vorsorgeeinrichtung, Zollstrasse 62, 8005 Zürich
  • Reichen Sie das Formular neu ein, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.
Wird die Begünstigung meiner Partnerin oder meines Partners automatisch bei einem Stellenwechsel übernommen?

Bei einem Stellen- und damit Pensionskassenwechsel müssen Sie das Formular «Mitteilung Lebenspartnerschaft» neu einreichen. 

Wie kann ich die Begünstigtenordnung festlegen oder ändern?

Mit dem Formular «Begünstigtenordung Todesfallkapital» können Sie die Reihefolge der Begünstigung anpassen. Wie das genau geht, erklärt Ihnen die Schritt-für-Schritt-Anleitung im Merkblatt Todesfallkapital.

Arbeitsunfähigkeit

Was ist unter Arbeitsunfähigkeit zu verstehen?

Eine Person gilt als arbeitsunfähig, wenn sie wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung, Beeinträchtigung oder Verletzung die berufliche Tätigkeit nicht ausführen kann.

Wer ist für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit verantwortlich?

Für die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser muss spätestens nach 30 Tagen Absenz die Meldung im Online-Portal ProfondConnect veranlassen.

Was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit in eine Invalidität übergeht?

Die Arbeitsunfähigkeit ist meist temporär (z. B. nach Unfall oder Krankheit). Wird die Person langfristig nicht wieder arbeitsfähig, prüft die IV (Invalidenversicherung), ob eine Invalidität vorliegt.

Wird durch die IV ein Invaliditätsgrad anerkannt (mind. 40 %), hat das auch Folgen für die berufliche Vorsorge. Weitere Informationen finden Sie im «Merkblatt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall».

Kann eine Teil-Arbeitsunfähigkeit ebenfalls gemeldet werden?

Melden Sie uns jede Arbeitsunfähigkeit über ProfondConnect (auch Teil-Arbeitsunfähigkeit).

Der Grad der Arbeitsunfähigkeit bestimmt die Rente der IV sowie den Grad der Beitragsbefreiung. Details dazu befinden sich im «Merkblatt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall».

Wie lange besteht Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit?

Der Anspruch auf Beitragsbefreiung endet, sobald die versicherte Person wieder mehr als 60% arbeitsfähig ist, bei einem Austritt, bei Erreichen des im Vorsorgeplan vorgesehenen ordentlichen Pensionierungsalters, bei Invalidität und im Todesfall

Was ist Profond Care?

Profond Care ist ein Unterstützungsangebot von Profond für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Es begleitet Betroffene und ihre Arbeitgeber bei der beruflichen Wiedereingliederung, plant gemeinsam individuelle Schritte und koordiniert alle beteiligten Stellen – und das ohne zusätzliche Kosten.

Wie kann ich mich bei Profond Care melden?

Offerte

Was muss ich beim Wechsel der Pensionskasse beachten?

Allgemeine Informationen

Der PK-Wechsel muss gut vorbereitet und organisiert werden. Dazu gehören eine rechtzeitige und transparente Information der Arbeitnehmenden sowie deren aktive Beteiligung am Entscheidungsprozess.

Bevor ein Wechsel angestrebt wird, sollten Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken machen:

  • Gute Vorsorgelösung: Eine gute Lösung deckt idealerweise die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers ab. Allerdings gibt es keine für alle perfekte Lösung, sondern verschiedene Optionen, die immer Kompromisse beinhalten.
  • Einsatz eines Brokers: Ein Broker kann bei der Auswahl helfen. Eine Übersicht über die Vertriebspartner, mit denen Profond zusammenarbeitet, finden Sie hier.

Der Wechselprozess umfasst folgende Schritte:

  • Organisation: Je nach Grösse Ihres Unternehmens ist es empfehlenswert, eine Arbeitsgruppe für den Wechselprozess zu bilden, die aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden besteht.
  • Information: Die Arbeitsgruppe informiert die Arbeitnehmenden über die Wechselabsicht und das Mitwirkungsverfahren.
  • Kriterien und Offerten: Die Arbeitsgruppe legt die Kriterien für die Auswahl der neuen Pensionskasse fest und holt Angebote ein.
  • Informationsveranstaltung: Die Arbeitsgruppe präsentiert den Arbeitnehmenden die verschiedenen Optionen inkl. deren Vor- und Nachteile.
  • Zustimmung einholen: Die Arbeitsgruppe holt die Zustimmung der Arbeitnehmenden ein.

Fristverkürzung

Damit ein Wechsel möglich ist, muss Ihr Vertrag zum Jahresende kündbar sein. Normalerweise endet die Kündigungsfrist am 30. Juni. Stellen Sie daher ein Gesuch bei Ihrer aktuellen Pensionskasse, um die Frist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.

In vier Schritten zur Offertanfrage

Wir prüfen jeweils gründlich, ob ein Arbeitgeber, der zu Profond wechseln möchte, zu uns passt. Damit schützen wir unsere bestehenden Kunden und Versicherten. Für die Prüfung benötigen wir von den interessierten Unternehmen vertrauliche Unterlagen.

Damit wir Ihre Anfrage prüfen und Ihnen gegebenenfalls ein Angebot erstellen können, folgen Sie bitte der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung.

1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu Profond passt

  • Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens 10 Mitarbeitende.
  • Der Firmensitz ist in der Schweiz.
  • Ihre Firma ist im Handelsregister Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch) registriert.

Ausgeschlossen sind Unternehmen aus diesen Branchen:  

  • Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Cafés u. Ä.)
  • Hauswirtschaft (Hausangestellte)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Taxigewerbe
  • Massagesalons
  • Rüstungsindustrie

2. Kündigungsfrist

Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Pensionskasse (in der Regel 6 Monate vor Vertragsablauf) und stellen Sie sicher, dass ein Wechsel überhaupt stattfinden kann. Stellen Sie bei Bedarf ein Gesuch an Ihre aktuelle Pensionskasse, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.

3. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen

  • Bestehende Anschlussvereinbarung Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung
  • Aktuelle Vorsorgepläne
  • Personalliste mit folgenden Informationen:
    • SV-Nummer (ehemals AHV-Nr.)
    • Geburtsdatum
    • Zivilstand
    • Arbeitspensum
    • AHV-Lohn
  • Schadenrendement mit Angaben der letzten 5 Jahre
  • Leistungsverzeichnis
  • Altersguthaben der Versicherten, aufgeteilt in obligatorisch und überobligatorisch
  • Falls Sie über einen Krankentaggeldversicherer verfügen, benötigen wir noch deren Policennummer.

Die erwähnten Unterlagen finden Sie in der Regel hier:

  • Leistungsverzeichnis, Altersguthaben der Versicherten und Schadenrendement können Sie bei Ihrer aktuellen Pensionskasse anfordern. Erteilen Sie Ihrer aktuellen Pensionskasse bitte einen Auftrag, die Ausschreibungsunterlagen in einer verschlüsselten E-Mail direkt an vertrieb@profond.ch zu senden.
  • Vorsorgepläne und Anschlussvereinbarung sollten Sie bereits besitzen, ansonsten können Sie diese ebenfalls bei Ihrer Pensionskasse anfordern.

Bei neu gegründeten Unternehmen ohne bestehende Pensionskasse benötigen wir nur die Personalliste.

4. Senden Sie die geforderten Unterlagen kennwortgeschützt an folgende Adresse: vertrieb@profond.ch
Vergessen Sie hierbei nicht, uns eine zweite Mail mit gleichem Betreff und dem von Ihnen verwendeten Passwort in den Dokumenten zuzustellen.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Offerte von Profond besteht, auch wenn Ihr Unternehmen alle erwähnten Kriterien erfüllt und Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben. Wir behalten uns vor, die Ausstellung einer Offerte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Kündigung

Wenn Sie mit unserer Offerte zufrieden sind und diese unterzeichnet haben, stellen wir Ihnen eine Deckungszusage aus. Danach können Sie Ihre aktuelle Pensionskasse kündigen.

Selbst-Check: Haben Sie an alles gedacht?

  • Ist Ihr Unternehmen eine GmbH oder AG?
  • Liegt der Firmensitz in der Schweiz?
  • Hat Ihr Unternehmen mindestens 10 Mitarbeitende?
  • Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengestellt?
  • Kann der bestehende Vertrag gekündigt werden?

Wenn Sie diese Fragen mit «Ja» beantworten können, senden Sie die gesammelten Unterlagen an vertrieb@profond.ch. 
Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.  

Welche Vorsorgepläne bietet Profond an?

Die Profond Vorsorgeeinrichtung bietet Unternehmen individuelle Vorsorgelösungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sind. Statt standardisierter Pläne ermöglicht Profond die flexible Gestaltung von Vorsorgeplänen, wobei Unternehmen beispielsweise:

  • Die Sparbeiträge für ihre Mitarbeitenden erhöhen können.
  • Verschiedene Vorsorgepläne definieren und kombinieren können.
  • Individuelle Lohndefinitionen für Sparen und Risikoversicherung festlegen können.
  • Schreiben Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten, oder holen Sie eine Offerte ein (scrollen Sie runter zum Punkt: Fragen Sie eine Offerte an).
Bietet Profond noch andere Versicherungen und/oder Finanzprodukte an?

Nein, Profond ist keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern eine unabhängige Sammelstiftung. Der Fokus liegt ausschliesslich auf der beruflichen Vorsorge.

Unser Unternehmen ist bereits bei Profond versichert und wir möchten gerne unseren Vorsorgeplan anpassen. Wie gehe ich am besten vor?

Anpassungen oder Änderungen an den Plänen erfolgen über den zuständigen Key Account Manager. Falls ein Broker zwischengeschaltet ist, muss die Anfrage über diesen erfolgen, damit er die entsprechende Offerte bei Profond einholen kann.

Eintritt

Wann müssen neue Mitarbeitende der beruflichen Vorsorge gemeldet werden?

Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Neueintritte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeginn der beruflichen Vorsorge über unser Online-Portal ProfondConnect zu melden.

Wie melde ich neue Mitarbeitende bei Profond an?

Den Neueintritt einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters können Sie in ProfondConnect unter dem Menüpunkt «Versicherte» / «Eintritt einer versicherten Person» melden.

Ab wann sind neue Mitarbeitende bei Profond versichert?

Personen, die bis und mit dem 15. eines Monats in Ihre Firma eintreten, werden zu Monatsbeginn desselben Monats in die Personalvorsorge aufgenommen. Bei Eintritt ab dem 16. eines Monats wird die zu versichernde Person auf den ersten Tag des darauf folgenden Monats in die Personalvorsorge aufgenommen.

Ich habe den Eintritt einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters nicht rechtzeitig gemeldet. Kann ich das nachholen?

Es ist möglich, den Eintritt über das Online-Portal ProfondConnect bis auf 1 Jahr rückwirkend zu erfassen. Liegt der Eintritt mehr als 1 Jahr zurück, müssen wir die Eintrittsmeldung für Sie vornehmen. Bitte liefern Sie uns alle nötigen Angaben dafür. 

Austritt / Pensionierung

Wann muss eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von der beruflichen Vorsorge abgemeldet werden?

Mitarbeitende müssen durch Sie als Arbeitgeber von der beruflichen Vorsorge abgemeldet werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan nicht mehr erreicht wird. Ebenso ist eine Abmeldung bei einer vorzeitigen Pensionierung nötig.

Wie melde ich den Austritt einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters?

Bitte melden Sie uns den Austritt über das Online-Portal ProfondConnect. Kontrollieren Sie vor dem Austritt die Adresse der versicherten Person unter dem Menüpunkt «Versichertenmanagement» (Versichertendetails) und führen Sie, wenn nötig, vor dem Austritt die Adressänderung durch.

Wenn Ihnen die neue Vorsorgeeinrichtung Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin, Ihres ehemaligen Mitarbeiters nicht bekannt ist, können Sie uns den Austritt ohne diese Angaben melden. Wir setzen uns direkt mit der versicherten Person in Verbindung

Bis wann muss ich den Austritt von Mitarbeitenden melden?

Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Austritt so schnell wie möglich zu melden, damit die Unterlagen zum Austritt der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden können.

Wann endet die Versicherung bei Profond nach dem Austritt?

Mitarbeitende, die Ihr Unternehmen bis und mit dem 15. Tag eines Monats verlassen, treten per Ende des Vormonats aus der Vorsorge aus. Bei Austritten ab dem 16. Tag eines Monats wird die Vorsorge per Ende des laufenden Monats beendet.

Was passiert mit der Freizügigkeitsleistung nach dem Austritt?

Bei einem Stellenwechsel überweist Profond die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung. Als Arbeitgeber melden Sie den Austritt ganz einfach über ProfondConnect. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei den nächsten Schritten rund um den Austritt mit unseren Merkblättern.

Wie muss ich bei einem Austritt von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden vorgehen?

Sie können den Austritt wie gewohnt über ProfondConnect melden. Wenn Sie dabei angeben, dass die Mitarbeiterin resp. der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, wird diese Information im System gespeichert, und wir werden eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei Ihnen anfordern. Solange die Beitragsbefreiung besteht, kann der Austritt nicht abschliessend verarbeitet werden.

Was ist aus Arbeitgebersicht bei einer ordentlichen Pensionierung zu beachten?

Bei Mitarbeitenden, die ordentlich pensioniert werden (Übergangsfristen siehe Merkblatt Pensionierung) müssen Sie nichts unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, melden wir uns 4 bis 6 Monate vorher bei der betreffenden Person, um alles Nötige zu regeln.

Was ist aus Arbeitgebersicht bei einer vorzeitigen Pensionierung zu beachten?

Bei einer vorzeitigen Pensionierung bitten wir Sie, uns den geplanten Austritt umgehend nach Kenntnisnahme via ProfondConnect (über Versichertenmanagement – Pensionierung) zu melden. So hat die versicherte Person genügend Zeit, uns alle nötigen Formulare einzureichen:

  • «Angaben zu Ihrer Pensionierung»
  • «Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform»
  • Notwendige Beilagen bei einem Kapitalbezug (amtliche Beglaubigung der Ehepartnerin, des Ehepartners oder Zivilistandsnachweis (bei Zivilstand ledig, geschieden, verwitwet)
Was ist aus Arbeitgebersicht bei einer Teilpensionierung zu beachten?

Sobald die Teilpensionierung über ProfondConnect gemeldet und abschliessend verarbeitet wurde, muss der Arbeitgeber überprüfen, ob der Lohn korrekt erfasst ist. Zudem ist darauf zu achten, den Abzug für den PK-Beitrag aufgrund der Lohnreduktion entsprechend anzupassen. 

Was ist aus Arbeitgebersicht bei einer späteren (aufgeschobenen) Pensionierung zu beachten?

Einen Aufschub der Pensionierung melden Sie uns bitte via ProfondConnect (über Versichertenmanagement – Flexible Pensionierung erfassen). Bei der Weiterversicherung werden keine Risikobeiträge mehr erhoben. 

Arbeitsunfähigkeit

When must incapacity to work be reported?

We ask you to report any incapacity to work – due to an accident or illness – at the latest after 30 days. 

How do I report incapacity to work?

Enter the incapacity to work in the ProfondConnect online portal (via Management of insured persons / Incapacity to work). There you can enter all information such as medical certificates and/or daily allowance statements directly and upload associated documents.

After the notification of incapacity to work, the case will be processed by Profond. You as a company and the insured person will then receive a confirmation in your messages in ProfondConnect. The confirmation contains detailed information such as information on incapacity to work, exemption from contributions or amounts invoiced. A detailed description of the report can be found here.

What benefits does Profond offer in the event of incapacity to work?

If an employee is unable to work due to illness or accident, entitlements may arise from various insurance policies: for example daily allowance or pension benefits as well as exemption from contributions to the pension fund. It is important that the entitlements are registered by you as an employer in good time. Late reporting may lead to a reduction or even loss of benefits (see information sheet on benefits in the event of incapacity for work).

Exemption from contributions in the event of incapacity to work
After the waiting period stipulated in the pension plan, employers and employees are entitled to an exemption from contributions within the scope of the proportionate incapacity to work expressed in per cent in the event of incapacity to work. If no waiting period is stipulated in the Pension Plan, a waiting period of six months applies.

Notification in ProfondConnect
Please report any incapacity to work due to accident or illness at the latest after 30 days of absence in the online portal ProfondConnect. There you can enter all the information and upload documents.

Profond Care
In the event of prolonged incapacity to work, our case management will assist you. Profond Care helps with questions concerning health, work, insurance and reintegration.

For more information, please refer to the information sheet on benefits in the event of incapacity for work and this link to Profond Care.

When does the exemption from contributions start in the event of incapacity to work?

Exemption from contributions begins after the waiting period specified in the pension plan. During this period, employers and employees must continue to pay contributions. If there is no indication of the waiting period in the pension plan, a period of six months applies automatically.

When calculating the waiting period, we add together all of days on which the person concerned is partially or completely unable to work. Days on which they are fully capable of working again (known as fluctuation days) interrupt the period and postpone the start of the exemption from contributions.

For exemption from contributions during incapacity to work, please send us current medical certificates or daily allowance statements to @email.

What is Profond Care and how does it support companies?

Profond Care supports companies quickly and without red tape if employees are unable to work due to illness or accident or could soon become incapacitated. The aim is to assist the persons concerned at an early stage and coordinate appropriate measures so that they can return to work as quickly as possible – to the benefit of all parties involved.

 

Click here for more information.
Are there any additional costs for using Profond Care?

Profond Care is free of charge for affiliated companies.

ProfondConnect

How can I give my sales partner access to ProfondConnect?

If the occupational retirement benefits are supervised by an insurance broker, you can grant this broker access to your company portal. All you need to do is provide the first and last name and e-mail address of your broker.

You can add the information in the user settings under “Delete/register user”. This person will then be informed via e-mail that they have been given access and can log in with their own login details.

Where can I find help with ProfondConnect?

Mutationen & Löhne

Welche Mutationen müssen der Pensionskasse gemeldet werden?

Auf ProfondConnect können Sie die unten aufgelisteten Mutationen und Meldungen im Versichertenmanagement an uns übermitteln:

  • Adressänderung (kann auch von den Versicherten selbst über das Versichertenportal von ProfondConnect gemeldet werden)
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Austrittsmeldung
  • Beitragsberechnung
  • Lohnänderung
  • Pensionierung
  • Personalienänderung
  • Planwechsel
  • Todesfallmeldung
  • Unbezahlter Urlaub
  • Versichertendetails
  • Saisonunterbruch
  • Zivilstandsänderung
  • Flexible Pensionierung 
Wie kann ich Anpassungen bei meinen Mitarbeitenden vornehmen (z.B. Lohn, Beschäftigungsgrad, Adresse, Zivilstand, Arbeitsunfähigkeit etc.)?

Bitte erfassen Sie Mutationen im Online-Portal ProfondConnect. Wählen Sie dafür im «Versichertenmanagement» die betroffene Person aus der Liste. Klicken Sie dann ganz rechts in der Zeile auf das Drei-Punkte-Menü oder machen Sie in der Zeile einen Rechtsklick, um die gewünschte Aktion auszuwählen.

Wie melde ich die Löhne über ProfondConnect?
  • Melden Sie eine Einzellohnänderung über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement» und Rechtsklick auf die entsprechende Person
  • Unterjährige Lohnänderungen für mehrere Personen auf den gleichen Zeitpunkt, melden Sie über die Menüpunkte «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig» und Eingabe der neuen Löhne in der angezeigten Liste
  • Die Lohnmeldungen für ein neues Jahr erfassen Sie unter «Löhne» / «Lohnmeldung zum Jahresbeginn» 
Wie melde ich die Löhne von Mitarbeitenden mit Teilzeitpensum?
  • Bitte melden Sie den Teilzeitlohn gemäss dem vereinbarten Beschäftigungsgrad. Rechnen Sie den Lohn nicht auf ein 100-Prozent-Pensum hoch.
  • Beispiel: Wenn der Jahreslohn bei einem Beschäftigungsgrad von 100% CHF 100’000 beträgt, aber der effektive Beschäftigungsgrad 80% ist, dann muss ein Jahreslohn von CHF 80’000 gemeldet werden. 
Wie melde ich den Lohn bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt?

Bitte rechnen Sie den Lohn auf ein Jahr hoch, indem Sie diesen mit zwölf oder dreizehn multiplizieren. Melden Sie nie einen Pro-Rata-Lohn, auch wenn die versicherte Person beispielsweise Mitte Jahr ein- oder austritt.

Wie erfolgt die korrekte Meldung bei unterjährigen Lohnänderungen?

Unterjährige Lohnänderungen müssen im Online-Portal ProfondConnect im Bereich «Versichertenmanagement» erfasst werden. Anpassungen, die den gesamten Versichertenbestand betreffen, können ebenfalls über ProfondConnect vorgenommen werden, in diesem Fall jedoch über das Menü «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig». Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall alle Mitarbeitenden einen neuen Vorsorgeausweis erhalten.

Wie melde ich Lohnanpassungen von Mitarbeitenden im Stundenlohn?

Bitte melden Sie Lohnanpassungen möglichst bald per entsprechendem Datum. Merken Sie erst im Nachhinein, dass Mitarbeitende weniger oder mehr Stunden gearbeitet und somit weniger oder mehr Jahreslohn erzielt haben, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls zeitnah zu melden. Geben Sie uns auch hier immer den Jahreslohn und nie den Monatslohn an. 

Wie melde ich gelegentlich anfallende Lohnbestandteile (Bonuszahlungen)?
  • Gelegentlich anfallende Lohnbestandteile werden nur angerechnet, wenn diese im Vorsorgeplan geregelt sind. Dabei wird unter «gelegentlich anfallendem Lohnbestandteil» nur der Bonus (Gratifikationen, Treue- und Leistungsprämien) verstanden. Anderweitige, gelegentlich anfallende Lohnbestandteile werden nicht angerechnet. Diese gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile werden zum Jahreslohn dazugerechnet.
  • Beispiel: Jahreslohn von CHF 100’000 und gelegentlich anfallende Bonuszahlung von CHF 20’000 ergibt einen Jahreslohn von CHF 120’000. 
Wie erfasse ich einen unbezahlten Urlaub korrekt?

Bitte melden Sie den unbezahlten Urlaub mit Dauer und gewählter Versicherungsvariante über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement» und Rechtsklick auf die entsprechende Person. Es muss keine Anpassung des gemeldeten Lohnes erfolgen, da sich der unbezahlte Urlaub auf den effektiven Jahreslohn bezieht.

Allgemeine Fragen

Was ist eine Personalvorsorgekommission (PVK)?

Die Personalvorsorgekommission (PVK) vertritt die Interessen aller versicherten Personen Ihres Unternehmens. So sorgt sie beispielsweise dafür, dass die Vorsorgepläne von Profond optimal auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers abgestimmt sind und diese sorgfältig informiert und beraten werden.

Die PVK umfasst mindestens je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers. Besteht die PVK aus mehr als zwei Mitgliedern, müssen die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden immer gleichmässig (paritätisch) vertreten sein. 

Wer kann Mitglied der Personalvorsorgekommission werden?

Die Arbeitnehmenden wählen ihre Vertretung aus dem Kreis der versicherten Personen. Als Arbeitnehmervertretung nicht gewählt werden können Mitglieder der Geschäftsleitung. Ansonsten gibt es keine Vorgaben, wer als Vertreterin oder Vertreter der Arbeitnehmenden gewählt werden kann und wer nicht. Die Kriterien können selbst bestimmt werden. Wir schlagen Ihnen die folgenden vor:

  • Festanstellung
  • Ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Grundsätzlich gibt es keine Amtszeitbeschränkung. Wir empfehlen jedoch eine Beschränkung auf vier Jahre; danach können sich die Mitglieder zur Wiederwahl stellen. 
Welche Informationsveranstaltungen und/oder Weiterbildungen bietet Profond für PVK-Mitglieder an?

Profond bietet für Mitglieder der Personalvorsorgekommissionen regelmässig Informationsveranstaltungen rund um das Thema berufliche Vorsorge an. In diesem Basiskurs erhalten Teilnehmende einen fundierten Einblick in die wichtigsten Aspekte der 2. Säule. Kompetente Referenten vermitteln das erforderliche Fachwissen und beantworten individuelle Fragen aus der Praxis. 

Die aktuellen Daten für die nächsten PVK-Schulungen finden Sie hier.
Wo finde ich weitere nützliche Informationen rund um das Vorsorgesystem in der Schweiz?

Für umfassende Informationen zum Schweizer Vorsorgesystem stehen Ihnen folgende Ressourcen zur Verfügung:

  • Unter www.profond.ch/start erhalten Sie einen Überblick über die 1., 2. und 3. Säule – wie sie funktionieren und worin sie sich unterscheiden.
  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Hier finden Sie detaillierte Erläuterungen zum Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Link
  • ch.ch: Das offizielle Portal der Schweizer Behörden bietet spezifische Informationen zur Berechnung der Rente und zu den AHV-Beiträgen. Link
Wie melde ich den Todesfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters?

Wir bitten Sie, uns den Tod einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters umgehend über ProfondConnect zu melden und zusätzlich das Formular «Todesfallmeldung» auszufüllen. Senden Sie uns dieses zusammen mit den nachstehenden Dokumenten, sofern vorhanden, damit wir uns direkt mit den Hinterlassenen in Verbindung setzen können:

  • Kopie des amtlichen Todesscheins
  • Kopie des Familienbüchleins (inkl. Angaben der Kinder)
  • Adressen der Hinterlassenen (oder deren Vertreter)
  • Lohnnachgenuss gemäss Art. 338 Abs. 2 OR (für eine vorübergehende, weitere Lohnfortzahlung an Hinterbliebene)
Wo finde ich Hilfestellungen zu ProfondConnect?
Unser Unternehmen ist bereits bei Profond versichert und wir möchten gerne unseren Vorsorgeplan anpassen. Wie gehe ich am besten vor?

Anpassungen oder Änderungen an den Plänen erfolgen über den zuständigen Key Account Manager. Falls ein Broker zwischengeschaltet ist, muss die Anfrage über diesen erfolgen, damit er die entsprechende Offerte bei Profond einholen kann.

 

 

 

Was passiert mit der Freizügigkeitsleistung nach dem Austritt?

Bei einem Stellenwechsel überweist Profond die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung. Als Arbeitgeber melden Sie den Austritt ganz einfach über ProfondConnect. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei den nächsten Schritten rund um den Austritt mit unseren Merkblättern.

Wie melde ich die Löhne über ProfondConnect?
  • Melden Sie eine Einzellohnänderung über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement» und Rechtsklick auf die entsprechende Person
  • Unterjährige Lohnänderungen für mehrere Personen auf den gleichen Zeitpunkt, melden Sie über die Menüpunkte «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig» und Eingabe der neuen Löhne in der angezeigten Liste
  • Die Lohnmeldungen für ein neues Jahr erfassen Sie unter «Löhne» / «Lohnmeldung zum Jahresbeginn» 

«Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für ein Feedback nehmen – ob Idee, Kritik oder Reklamation, wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.»

Allgemeine Fragen

Gibt es Schulungen oder Weiterbildungen für Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner?

Für Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner gibt es verschiedene Weiterbildungsangebote. Die aktuellen Schulungen rund um die 2. Säule finden Sie unter Profond Academy.

Unser BVG-Weiterbildungsangebot zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:

  • Vom KMU für KMU: Weiterbildung auf Augenhöhe.
  • Kostendeckend: Als Stiftung arbeiten wir ohne Gewinnabsicht.
  • Innovation: Ob Anlagestrategie, Leistungen oder Service – wir setzen auf Fortschritt.
Wie kann ich als Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner mit Profond zusammenarbeiten?
Wie kann ich Zugriff auf das ProfondConnect meiner Kundinnen und Kunden beantragen?

Als Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner haben Sie Zugang zum Partnerportal von ProfondConnect. Von Ihrem Konto im Partnerportal aus können Sie auch auf das Nutzerkonto Ihrer Mandanten zugreifen, sobald Ihr Mandant Ihnen den Zugriff darauf freischaltet. Mit der Freischaltung erhalten Sie automatisch Zugang zu allen relevanten Daten und haben die gleichen Mutations- und Berechnungsmöglichkeiten wie Ihr Mandant. Über die Schnellauswahl (Dropdown-Liste) in der Titelleiste können Sie von einem Nutzerkonto ins andere wechseln.

Der Zugang zum Nutzerkonto Ihres Mandanten muss bei «ProfondConnect» aus Datenschutzgründen vom Mandanten selbst gewährt werden. Er braucht dazu lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse. In den Benutzereinstellungen unter «Benutzer löschen/erfassen» kann er Ihr Login ergänzen.

Wo finde ich Hilfestellungen zu ProfondConnect?

Die vollständige Anleitung für ProfondConnect finden Sie im Manual

«Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für ein Feedback nehmen – ob Idee, Kritik oder Reklamation, wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.»

Überweisung PK-Guthaben

Was muss ich tun, damit meine Vorsorgegelder an Profond überwiesen werden?

Sobald der Arbeitgeber Sie bei Profond anmeldet, werden Sie einen Zugangscode für die Registrierung des Online-Portals erhalten. Sobald Sie Zugriff haben, finden Sie unter «Mitteilungen» den personalisierten Einzahlungsschein, welchen Sie der vorhergehenden Pensionskasse übergeben können, um den Transfer Ihres Vorsorgeguthabens an Profond in die Wege zu leiten. 

Ich wechsle zu einem neuen Arbeitgeber. Was muss ich tun?

Sobald Ihr Arbeitgeber uns den Austritt im Online-Portal ProfondConnect gemeldet hat, erhalten Sie die provisorische Austrittsabrechnung sowie die Formulare, die für den Übertrag an die neue Pensionskasse bei uns eingereicht werden müssen.

Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto oder schliesse eine Freizügigkeitspolice ab?

  • Freizügigkeitskonto eröffnen
  • Freizügigkeitspolice abschliessen:
    • Wählen Sie eine Versicherungsgesellschaft: Die meisten Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Freizügigkeitspolicen an. Damit können Sie sich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern.
    • Veranlassen Sie die Einzahlung: Wenn Sie sich für eine Freizügigkeitspolice entscheiden, schicken Sie uns eine Kopie des Eröffnungsantrages bei der Versicherung oder das Formular «Zahlungsadresse Überweisung Austrittsleistung».

Einkauf

Welche Vorteile bietet ein Einkauf in die Pensionskasse?

Steuern sparen:

Indem Sie sich freiwillig in Ihre Pensionskasse einkaufen, sparen Sie Steuern. Denn diese Einzahlungen können Sie grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Je mehr Sie verdienen, desto interessanter ist ein Einkauf in die Pensionskasse für Sie. Denn: Hohe Einkommen werden mit einem höheren Steuersatz belastet (Steuerprogression). Durch die Abzüge, die Sie durch den Einkauf in Ihre Pensionskasse machen können, reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen – und damit Ihre Steuerbelastung. Wenn Sie Ihren Einkauf über mehrere Jahre verteilen, profitieren Sie gleich mehrmals von einem tieferen Steuersatz.

Zudem ist das Vorsorgeguthaben von der Vermögenssteuer befreit und die Zinsen müssen nicht als Ertrag versteuert werden. Deshalb kann sich ein Einkauf in die Pensionskasse steuerlich mehrfach lohnen.

Altersrente erhöhen:

Ziel von AHV und Pensionskasse ist es, den Lebensstandard im dritten Lebensabschnitt zu sichern. Meist genügen die dafür geleisteten Beiträge jedoch nicht, weil das monatliche Einkommen nach der Pensionierung generell um bis zu 40 Prozent sinkt. Um die Einkommenseinbusse zu verringern, können Sie sich freiwillig in Ihre Pensionskasse einkaufen. So erhöhen Sie Ihre jährliche Altersrente – und zwar lebenslang.

Vorsorgelücken schliessen:

Haben Sie Vorsorgelücken in der Pensionskasse? Beispielsweise, weil Sie sich den Traum einer Weltreise erfüllt oder sich weitergebildet haben und vorübergehend keine Beiträge einzahlten? Auch wer aus dem Ausland zuzieht oder die Stelle wechselt, hat möglicherweise Vorsorgelücken. Schliessen Sie diese, indem Sie sich in Ihre Pensionskasse einkaufen.

Vorteilhafte Verzinsung:

Wer spart wünscht sich hohe Zinsen. Doch Banken haben in den letzten Jahren die Zinssätze auf den Sparkonten massiv gesenkt. Umso mehr lohnt es sich, wenn Sie freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. Denn Pensionskassen verzinsen das verwaltete Kapital in der Regel höher als Banken. Profond verzinste die Vorsorgeguthaben in den letzten 10 Jahren durchschnittlich mit 3.6 Prozent.

Professionelle Verwaltung Ihres Pensionskassenvermögens:

Bei Profond haben Sie die Gewähr, dass sich ausgewiesene Anlageexperten mit langjähriger Erfahrung professionell um Ihr Alterskapital kümmern.

Was ist ein Einkaufspotenzial und wie kann ich es ermitteln?

In Ihrem Vorsorgeausweis unter dem Titel «Zusatzinformationen» finden Sie Ihr «Theoretisches Einkaufspotenzial», in folgendem Video wird es erklärt: E-learning

Welche Schritte sind erforderlich, um einen Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen?

Schritt 1: Vorsorgereglement prüfen

Auf Seite 14, Art. 43 finden Sie Details zum Einkauf.

Schritt 2: Vorsorgeausweis prüfen

Unter dem Titel «Zusatzinformationen» finden Sie Ihr «Theoretisches Einkaufspotenzial».

Schritt 3: Steuerauskunft einholen

Erkunden Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Steuerberaterin, Ihrem Steuerberater über den optimalen Steuerabzug.

Schritt 4: Einkauf beantragen

Berechnen und beantragen Sie Ihren Einkauf in ProfondConnect unter «Simulationen mit Antrag». Sollten Sie noch keinen Zugriff auf ProfondConnect haben, können Sie Ihren Zugriffscode hier anfordern.

Schritt 5: Rückmeldung Profond

Sie erhalten von Profond eine verbindliche Einkaufsberechnung und einen Einzahlungsschein.

Schritt 6: Einkaufssumme einzahlen

Zahlen Sie die Einkaufssumme ein. Danach erhalten Sie von Profond eine Steuerbescheinigung.

Was muss ich bei einem Einkauf in die Pensionskasse beachten?

Um einen Einkauf vornehmen zu können, muss ein Einkaufspotenzial vorhanden sein. Dieses ist auf dem Vorsorgeausweis auf der zweiten Seite unter «Zusatzinformationen» ersichtlich. Das ausgewiesene Einkaufspotenzial ist nur richtig, wenn sämtliche Freizügigkeitsleistungen von Vorsorgeeinrichtungen und Freizügigkeitskonten eingebracht wurden.

Keine Einkaufsmöglichkeit besteht, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum erfolgt ist. Um allenfalls wieder ein Einkaufspotenzial zu haben, muss der getätigte Vorbezug zurückbezahlt werden. 

Sobald ein Einkauf getätigt wird, dürfen die aus diesem Einkauf resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden; dazu gehören auch Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung. 

Möchten Sie Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung als Kapital beziehen, sollten Sie in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe mehr vornehmen, denn diese würden in eine Rente umgewandelt.

Ich habe freiwillige Einkäufe getätigt. Wo und wie bekomme ich die Bestätigung für die Steuererklärung?

Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, erhalten Sie in Ihren Mitteilungen in ProfondConnect eine Bestätigung mit dem Namen «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge».

Selbständigkeit

Kann ich meine Austrittsleistung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Kapital auszahlen lassen?

Eine Kapitalauszahlung infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist während eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit möglich. Profond benötigt dafür eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse zusammen mit dem entsprechenden «Antrag Barauszahlung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit» sowie die darauf aufgeführten Unterlagen. 
Sie beginnen eine selbständige Erwerbstätigkeit und sind nicht mehr der obligatorischen Versicherungspflicht gemäss BVG unterstellt? Dann können Sie die Auszahlung Ihrer Austrittsleistung verlangen. 

 

Wie beantrage ich die Kapitalauszahlung meiner Austrittsleistung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit?
Was passiert mit meiner Austrittsleistung, wenn ich keine Kapitalauszahlung beantrage?

Ohne Einreichung von Unterlagen zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos wird die Austrittsleistung automatisch sechs Monate nach Ihrem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. 

Kann ich mich als Selbständige oder Selbständiger weiterhin freiwillig bei einer Pensionskasse versichern?

Sie können sich freiwillig in der 2. Säule versichern und so weiterhin Kapital zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Tod ansparen. Bei Profond ist dies für Selbständigerwerbende jedoch nicht möglich. Sie können sich aber bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern lassen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ab zehn Versicherten erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte.

Wie sollen wir Sie kontaktieren?

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wie sollen wir Sie kontaktieren?
Grund Ihrer Anfrage

Ab zehn Versicherten erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte.

Was macht einen guten Kundendienst aus?

Sehen Sie im Video mit Marco Reinhard, dem Leiter Kundendienst, warum gute Beratung mehr als nur eine Auskunft ist.