Haben Sie Fragen? Wählen Sie das passende Thema, erhalten Sie hilfreiche Informationen oder stellen Sie uns Ihre Frage. Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf.
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Adressänderung
Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect: im Menü unter «Mutation – Adressänderung».
Sie haben sich noch nicht in ProfondConnect registriert? Hier finden Sie die Anleitung für die Registrierung.
Sollten Sie keinen Zugang zu ProfondConnect haben, melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Arbeitgeber.
Austritt
Sie wechseln zu einem neuen Arbeitgeber und sind dadurch nicht mehr länger bei Profond versichert? Das ist zu tun:
- Informieren Sie Profond über Ihren neuen Arbeitgeber und die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Falls vorhanden, fügen Sie den Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung bei
Wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat auswandern, besteht die Möglichkeit, Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen.
Überobligatorischer Teil
Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung kann bar ausbezahlt werden. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:
- Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Gesetzlicher Teil der Austrittsleistung
Der gesetzliche Teil der Austrittsleistung (Altersguthaben gemäss BVG) verbleibt in der Schweiz. Bitte geben Sie uns auf dem Formular eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl an.
Sonderregelung
Falls Sie im neuen Wohnsitzstaat nicht der obligatorischen Sozialversicherungspflicht unterstehen, können Sie die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung verlangen. Das erforderliche Formular finden Sie auf der Internetseite der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG.
Wenn Sie sich ausserhalb der EU/EFTA niederlassen und nicht innerhalb der EU/EFTA obligatorisch versichert sind, können Sie die gesamte Austrittsleistung bar beziehen. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:
- Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen:
Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge:
Allgemeine Fragen
Melden Sie uns Ihre Lebenspartnerschaft, indem Sie das Formular «Mitteilung Lebensgemeinschaft» ausfüllen und uns mittels Kontaktformular in ProfondConnect zustellen.
Alle Informationen rund um die Anerkennung Ihrer Lebenspartnerschaft finden Sie unter:
Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.
Sie können den Vorsorgeausweis (auch per Stichtag) auf ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, erhalten Sie in Ihren Mitteilungen in ProfondConnect eine Bestätigung mit dem Namen «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge».
Nein, der Versand des Formulars «Lebens- und Zivilstandnachweis» erfolgt ausschliesslich per Post, da das Original wegen der amtlichen Bestätigung notwendig ist.
Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.
Neu bei Profond
Erstellen Sie direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect den entsprechenden QR-Einzahlungsschein und senden Sie diesen Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung. Sie finden die Funktion unter «Übersicht – Einzahlungsschein Freizügigkeitsleistung». Den Zugangscode für ProfondConnect erhalten Sie per Post.
Sie können hier einen neuen Aktivierungscode bestellen:
Vorsorgeausweis
Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Zu Beginn des Jahres erhalten alle berufstätigen, bei Profond versicherten Personen ihren Vorsorgeausweis in ProfondConnect. Benötigen Sie einen früheren Vorsorgeausweis oder gab es Änderungen bei Ihren Einzahlungen/Daten, können Sie jederzeit einen Vorsorgeausweis per Stichtag anfordern. Diesen können Sie in ProfondConnect generieren oder kostenpflichtig per Post bestellen. Weitere Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Vorsorgeausweise werden nur den versicherten Personen zur Verfügung gestellt. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
ProfondConnect
Sie können hier einen neuen Zugangscode bestellen:
Gehen Sie wie folgt vor:
- Login mit E-Mail und Passwort wie gewohnt
- Dann Klick auf «Verlust/Wechsel meines Gerätes melden»
- Auswahl «Sämtliche Multi-Faktor-Authentisierungen vollständig entfernen» anwählen und bestätigen
Danach erhalten Sie per Post ein neues Aktivierungsscheiben und können eine neue Telefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentisierung hinterlegen.
Sie können sich wie gewohnt mit der alten E-Mail-Adresse einloggen und diese anschliessend in Ihrem Benutzerprofil in ProfondConnect ändern.
Rente
Diese finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
In ProfondConnect können Sie ebenfalls verschiedene Szenarien für Ihre Pensionierung simulieren. Sie finden die Funktion im Versichertenportal von ProfondConnect unter «Simulationen – Pensionierung».
Wenn Sie eine Altersrente beziehen, erhalten Sie keinen Vorsorgeausweis mehr, sondern einen Rentenausweis (für Ihre Steuern). Diesen erhalten Sie jeweils Anfang Jahr per Post zugestellt. Nachbestellen können Sie den Rentenausweis per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch.
Informationen zur Pensionierung finden Sie hier:
Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.
Bei einer Kontoänderung benötigen wir eine schriftliche Mitteilung der neuen Bankverbindung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch senden.
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.
Der Rentenausweis wird beim Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie können Sie per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellen.
Scheidung
Füllen Sie dafür das Formular «Fragebogen Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» aus und stellen Sie dieses der für Sie zuständigen Person der Vorsorgebetreuung zu.
Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis auf der zweiten Seite unter «Zusatzinformationen / Austrittsleistung bei Eheschliessung».
Ihren aktuellen Vorsorgeausweis können Sie in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Todesfall
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.
Der Rentenausweis wird in einem Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie kann per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellt werden.
Im Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Rentenantritt wird ein abnehmendes Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Alle Details hierzu finden Sie im Vorsorgereglement Art. 17 Abs. 2
Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug einer Rente und vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, wird das vorhandene Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt. Sieht der Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital vor, wird dieses zusätzlich und unabhängig von anderen Todesfallleistungen ausgerichtet.
Anspruchsberechtigt für das Todesfallkapital und ein allfälliges zusätzliches Todesfallkapital sind die Hinterlassenen der versicherten Person nach einer bestimmten Rangordnung. Weitere Informationen finden Sie hier: So sichern Sie mit der Pensionskasse Familie und Partner ab
Mithilfe des Formulars «Begünstigtenordnung Todesfallkapital» können Sie die Begünstigten für das Todesfallkapital anpassen. Wie das genau geht, erklärt Ihnen die Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dem Merkblatt Todesfallkapital.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wohneigentum
Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis unter Zusatzinformationen – Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum.
Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Ja, sofern Sie das Wohnobjekt selbst nutzen und dieses Ihr Hauptwohnort ist.
Sie können den Betrag mit dem Vermerk «Rückzahlung WEF» einzahlen. Die Angaben zur Bankverbindung finden Sie in ProfondConnect.
Allgemeine Fragen
Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.
Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect über den Menüpunkt «Mutation – Adressänderung».
Wenn Sie nach dem Austritt aus der Pensionskasse keine neue Stelle antreten, dann eröffnen Sie idealerweise ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank Ihrer Wahl oder schliessen eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung Ihrer Wahl ab.
Schicken Sie uns danach das ausgefüllte Formular «Zahlungsangaben für meine Austrittsleistung». Sobald wir dieses erhalten haben, werden wir Ihre Austrittsleistung überweisen.
Wenn Sie eine berufliche Auszeit nehmen, endet Ihr Vorsorgeverhältnis bei Profond rückwirkend auf den letzten Monat, in dem letztmalig ein Lohn erzielt wurde. Ab dem ersten Tag des Folgemonats beginnt eine einmonatige Nachdeckungsfrist, während der Sie weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Versicherungsschutz mehr – weder bei unbezahltem Urlaub noch bei einer sonstigen beruflichen Auszeit.
Sie können sich mit einer externen Mitgliedschaft unabhängig von Ihrem Alter weiter versichern, wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber aufgelöst haben und zum Zeitpunkt der Auflösung vollständig arbeitsfähig waren.
- Offizielle Plattform der Schweizer Behörden mit verständlichen Infos zu AHV, Pensionskasse, 3. Säule und Freizügigkeit: www.ch.ch
- Das Dreisäulensystem der Schweiz, vertiefte Informationen, Statistiken und Gesetzesgrundlagen zu AHV, IV, BVG und mehr: Das Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
- Sicherheitsfonds BVG, wo unter anderem auch nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge gesucht werden kann: https://sfbvg.ch/
Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird überweisen wir diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen.
Sobald der Arbeitgeber Sie bei Profond anmeldet, werden Sie einen Zugangscode für die Registrierung des Online-Portals erhalten. Sobald Sie Zugriff haben, finden Sie unter «Mitteilungen» den personalisierten Einzahlungsschein, welchen Sie der vorhergehenden Pensionskasse übergeben können, um den Transfer Ihres Vorsorgeguthabens an Profond in die Wege zu leiten.
«Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für ein Feedback nehmen – ob Idee, Kritik oder Reklamation, wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.»
Offerte
Allgemeine Informationen
Der PK-Wechsel muss gut vorbereitet und organisiert werden. Dazu gehören eine rechtzeitige und transparente Information der Arbeitnehmenden sowie deren aktive Beteiligung am Entscheidungsprozess.
Bevor ein Wechsel angestrebt wird, sollten Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken machen:
- Gute Vorsorgelösung: Eine gute Lösung deckt idealerweise die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers ab. Allerdings gibt es keine für alle perfekte Lösung, sondern verschiedene Optionen, die immer Kompromisse beinhalten.
- Einsatz eines Brokers: Ein Broker kann bei der Auswahl helfen. Eine Übersicht über die Vertriebspartner, mit denen Profond zusammenarbeitet, finden Sie hier.
Der Wechselprozess umfasst folgende Schritte:
- Organisation: Je nach Grösse Ihres Unternehmens ist es empfehlenswert, eine Arbeitsgruppe für den Wechselprozess zu bilden, die aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden besteht.
- Information: Die Arbeitsgruppe informiert die Arbeitnehmenden über die Wechselabsicht und das Mitwirkungsverfahren.
- Kriterien und Offerten: Die Arbeitsgruppe legt die Kriterien für die Auswahl der neuen Pensionskasse fest und holt Angebote ein.
- Informationsveranstaltung: Die Arbeitsgruppe präsentiert den Arbeitnehmenden die verschiedenen Optionen inkl. deren Vor- und Nachteile.
- Zustimmung einholen: Die Arbeitsgruppe holt die Zustimmung der Arbeitnehmenden ein.
Fristverkürzung
Damit ein Wechsel möglich ist, muss Ihr Vertrag zum Jahresende kündbar sein. Normalerweise endet die Kündigungsfrist am 30. Juni. Stellen Sie daher ein Gesuch bei Ihrer aktuellen Pensionskasse, um die Frist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.
In vier Schritten zur Offertanfrage
Wir prüfen jeweils gründlich, ob ein Arbeitgeber, der zu Profond wechseln möchte, zu uns passt. Damit schützen wir unsere bestehenden Kunden und Versicherten. Für die Prüfung benötigen wir von den interessierten Unternehmen vertrauliche Unterlagen.
Damit wir Ihre Anfrage prüfen und Ihnen gegebenenfalls ein Angebot erstellen können, folgen Sie bitte der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung.
1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu Profond passt
- Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens 50 Mitarbeitende.
- Der Firmensitz ist in der Schweiz.
- Ihre Firma ist im Handelsregister Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch) registriert.
Ausgeschlossen sind Unternehmen aus diesen Branchen:
- Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Cafés u. Ä.)
- Hauswirtschaft (Hausangestellte)
- Land- und Forstwirtschaft
- Taxigewerbe
- Massagesalons
- Rüstungsindustrie
2. Kündigungsfrist
Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Pensionskasse (in der Regel 6 Monate vor Vertragsablauf) und stellen Sie sicher, dass ein Wechsel überhaupt stattfinden kann. Stellen Sie bei Bedarf ein Gesuch an Ihre aktuelle Pensionskasse, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.
3. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen
- Bestehende Anschlussvereinbarung Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung
- Aktuelle Vorsorgepläne
- Personalliste mit folgenden Informationen:
- SV-Nummer (ehemals AHV-Nr.)
- Geburtsdatum
- Zivilstand
- Arbeitspensum
- AHV-Lohn
- Schadenrendement mit Angaben der letzten 5 Jahre
- Leistungsverzeichnis
- Altersguthaben der Versicherten, aufgeteilt in obligatorisch und überobligatorisch
- Falls Sie über einen Krankentaggeldversicherer verfügen, benötigen wir noch deren Policennummer.
Die erwähnten Unterlagen finden Sie in der Regel hier:
- Leistungsverzeichnis, Altersguthaben der Versicherten und Schadenrendement können Sie bei Ihrer aktuellen Pensionskasse anfordern. Erteilen Sie Ihrer aktuellen Pensionskasse bitte einen Auftrag, die Ausschreibungsunterlagen in einer verschlüsselten E-Mail direkt an vertrieb@profond.ch zu senden.
- Vorsorgepläne und Anschlussvereinbarung sollten Sie bereits besitzen, ansonsten können Sie diese ebenfalls bei Ihrer Pensionskasse anfordern.
Bei neu gegründeten Unternehmen ohne bestehende Pensionskasse benötigen wir nur die Personalliste.
4. Senden Sie die geforderten Unterlagen kennwortgeschützt an folgende Adresse: vertrieb@profond.ch
Vergessen Sie hierbei nicht, uns eine zweite Mail mit gleichem Betreff und dem von Ihnen verwendeten Passwort in den Dokumenten zuzustellen.
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Offerte von Profond besteht, auch wenn Ihr Unternehmen alle erwähnten Kriterien erfüllt und Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben. Wir behalten uns vor, die Ausstellung einer Offerte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kündigung
Wenn Sie mit unserer Offerte zufrieden sind und diese unterzeichnet haben, stellen wir Ihnen eine Deckungszusage aus. Danach können Sie Ihre aktuelle Pensionskasse kündigen.
Selbst-Check: Haben Sie an alles gedacht?
- Ist Ihr Unternehmen eine GmbH oder AG?
- Liegt der Firmensitz in der Schweiz?
- Hat Ihr Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende?
- Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengestellt?
- Kann der bestehende Vertrag gekündigt werden?
Wenn Sie diese Fragen mit «Ja» beantworten können, senden Sie die gesammelten Unterlagen an vertrieb@profond.ch.
Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.
Die Profond Vorsorgeeinrichtung bietet Unternehmen individuelle Vorsorgelösungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sind. Statt standardisierter Pläne ermöglicht Profond die flexible Gestaltung von Vorsorgeplänen, wobei Unternehmen beispielsweise:
- Die Sparbeiträge für ihre Mitarbeitenden erhöhen können.
- Verschiedene Vorsorgepläne definieren und kombinieren können.
- Individuelle Lohndefinitionen für Sparen und Risikoversicherung festlegen können.
- Schreiben Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten, oder holen Sie eine Offerte ein (scrollen Sie runter zum Punkt: Fragen Sie eine Offerte an).
Nein, Profond ist keine klassische Versicherungsgesellschaft, sondern eine unabhängige Sammelstiftung. Der Fokus liegt ausschliesslich auf der beruflichen Vorsorge.
Anpassungen oder Änderungen an den Plänen erfolgen über den zuständigen Key Account Manager. Falls ein Broker zwischengeschaltet ist, muss die Anfrage über diesen erfolgen, damit er die entsprechende Offerte bei Profond einholen kann.
Eintritt
Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, Neueintritte innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeginn der beruflichen Vorsorge über unser Online-Portal ProfondConnect zu melden.
Den Neueintritt einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters können Sie in ProfondConnect unter dem Menüpunkt «Versicherte» / «Eintritt einer versicherten Person» melden.
Personen, die bis und mit dem 15. eines Monats in Ihre Firma eintreten, werden zu Monatsbeginn desselben Monats in die Personalvorsorge aufgenommen. Bei Eintritt ab dem 16. eines Monats wird die zu versichernde Person auf den ersten Tag des darauf folgenden Monats in die Personalvorsorge aufgenommen.
Es ist möglich, den Eintritt über das Online-Portal ProfondConnect bis auf 1 Jahr rückwirkend zu erfassen. Liegt der Eintritt mehr als 1 Jahr zurück, müssen wir die Eintrittsmeldung für Sie vornehmen. Bitte liefern Sie uns alle nötigen Angaben dafür.
Austritt / Pensionierung
Mitarbeitende müssen durch Sie als Arbeitgeber von der beruflichen Vorsorge abgemeldet werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan nicht mehr erreicht wird. Ebenso ist eine Abmeldung bei einer vorzeitigen Pensionierung nötig.
Bitte melden Sie uns den Austritt über das Online-Portal ProfondConnect. Kontrollieren Sie vor dem Austritt die Adresse der versicherten Person unter dem Menüpunkt «Versichertenmanagement» (Versichertendetails) und führen Sie, wenn nötig, vor dem Austritt die Adressänderung durch.
Wenn Ihnen die neue Vorsorgeeinrichtung Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin, Ihres ehemaligen Mitarbeiters nicht bekannt ist, können Sie uns den Austritt ohne diese Angaben melden. Wir setzen uns direkt mit der versicherten Person in Verbindung
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Austritt so schnell wie möglich zu melden, damit die Unterlagen zum Austritt der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden können.
Mitarbeitende, die Ihr Unternehmen bis und mit dem 15. Tag eines Monats verlassen, treten per Ende des Vormonats aus der Vorsorge aus. Bei Austritten ab dem 16. Tag eines Monats wird die Vorsorge per Ende des laufenden Monats beendet.
Bei einem Stellenwechsel überweist Profond die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung. Als Arbeitgeber melden Sie den Austritt ganz einfach über ProfondConnect. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei den nächsten Schritten rund um den Austritt mit unseren Merkblättern.
Sie können den Austritt wie gewohnt über ProfondConnect melden. Wenn Sie dabei angeben, dass die Mitarbeiterin resp. der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, wird diese Information im System gespeichert, und wir werden eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei Ihnen anfordern. Solange die Beitragsbefreiung besteht, kann der Austritt nicht abschliessend verarbeitet werden.
Bei Mitarbeitenden, die ordentlich pensioniert werden (Übergangsfristen siehe Merkblatt Pensionierung) müssen Sie nichts unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, melden wir uns 4 bis 6 Monate vorher bei der betreffenden Person, um alles Nötige zu regeln.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung bitten wir Sie, uns den geplanten Austritt umgehend nach Kenntnisnahme via ProfondConnect (über Versichertenmanagement – Pensionierung) zu melden. So hat die versicherte Person genügend Zeit, uns alle nötigen Formulare einzureichen:
- «Angaben zu Ihrer Pensionierung»
- «Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform»
- Notwendige Beilagen bei einem Kapitalbezug (amtliche Beglaubigung der Ehepartnerin, des Ehepartners oder Zivilistandsnachweis (bei Zivilstand ledig, geschieden, verwitwet)
Sobald die Teilpensionierung über ProfondConnect gemeldet und abschliessend verarbeitet wurde, muss der Arbeitgeber überprüfen, ob der Lohn korrekt erfasst ist. Zudem ist darauf zu achten, den Abzug für den PK-Beitrag aufgrund der Lohnreduktion entsprechend anzupassen.
Einen Aufschub der Pensionierung melden Sie uns bitte via ProfondConnect (über Versichertenmanagement – Flexible Pensionierung erfassen). Bei der Weiterversicherung werden keine Risikobeiträge mehr erhoben.
Arbeitsunfähigkeit
We ask you to report any incapacity to work – due to an accident or illness – at the latest after 30 days.
Enter the incapacity to work in the ProfondConnect online portal (via Management of insured persons / Incapacity to work). There you can enter all information such as medical certificates and/or daily allowance statements directly and upload associated documents.
After the notification of incapacity to work, the case will be processed by Profond. You as a company and the insured person will then receive a confirmation in your messages in ProfondConnect. The confirmation contains detailed information such as information on incapacity to work, exemption from contributions or amounts invoiced. A detailed description of the report can be found here.
If an employee is unable to work due to illness or accident, entitlements may arise from various insurance policies: for example daily allowance or pension benefits as well as exemption from contributions to the pension fund. It is important that the entitlements are registered by you as an employer in good time. Late reporting may lead to a reduction or even loss of benefits (see information sheet on benefits in the event of incapacity for work).
Exemption from contributions in the event of incapacity to work
After the waiting period stipulated in the pension plan, employers and employees are entitled to an exemption from contributions within the scope of the proportionate incapacity to work expressed in per cent in the event of incapacity to work. If no waiting period is stipulated in the Pension Plan, a waiting period of six months applies.
Notification in ProfondConnect
Please report any incapacity to work due to accident or illness at the latest after 30 days of absence in the online portal ProfondConnect. There you can enter all the information and upload documents.
Profond Care
In the event of prolonged incapacity to work, our case management will assist you. Profond Care helps with questions concerning health, work, insurance and reintegration.
For more information, please refer to the information sheet on benefits in the event of incapacity for work and this link to Profond Care.
Exemption from contributions begins after the waiting period specified in the pension plan. During this period, employers and employees must continue to pay contributions. If there is no indication of the waiting period in the pension plan, a period of six months applies automatically.
When calculating the waiting period, we add together all of days on which the person concerned is partially or completely unable to work. Days on which they are fully capable of working again (known as fluctuation days) interrupt the period and postpone the start of the exemption from contributions.
For exemption from contributions during incapacity to work, please send us current medical certificates or daily allowance statements to @email.
Profond Care supports companies quickly and without red tape if employees are unable to work due to illness or accident or could soon become incapacitated. The aim is to assist the persons concerned at an early stage and coordinate appropriate measures so that they can return to work as quickly as possible – to the benefit of all parties involved.
Profond Care is free of charge for affiliated companies.
ProfondConnect
If the occupational retirement benefits are supervised by an insurance broker, you can grant this broker access to your company portal. All you need to do is provide the first and last name and e-mail address of your broker.
You can add the information in the user settings under “Delete/register user”. This person will then be informed via e-mail that they have been given access and can log in with their own login details.
Mutationen & Löhne
Auf ProfondConnect können Sie die unten aufgelisteten Mutationen und Meldungen im Versichertenmanagement an uns übermitteln:
- Adressänderung (kann auch von den Versicherten selbst über das Versichertenportal von ProfondConnect gemeldet werden)
- Arbeitsunfähigkeit
- Austrittsmeldung
- Beitragsberechnung
- Lohnänderung
- Pensionierung
- Personalienänderung
- Planwechsel
- Todesfallmeldung
- Unbezahlter Urlaub
- Versichertendetails
- Saisonunterbruch
- Zivilstandsänderung
- Flexible Pensionierung
Bitte erfassen Sie Mutationen im Online-Portal ProfondConnect. Wählen Sie dafür im «Versichertenmanagement» die betroffene Person aus der Liste. Klicken Sie dann ganz rechts in der Zeile auf das Drei-Punkte-Menü oder machen Sie in der Zeile einen Rechtsklick, um die gewünschte Aktion auszuwählen.
- Melden Sie eine Einzellohnänderung über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement» und Rechtsklick auf die entsprechende Person
- Unterjährige Lohnänderungen für mehrere Personen auf den gleichen Zeitpunkt, melden Sie über die Menüpunkte «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig» und Eingabe der neuen Löhne in der angezeigten Liste
- Die Lohnmeldungen für ein neues Jahr erfassen Sie unter «Löhne» / «Lohnmeldung zum Jahresbeginn»
- Bitte melden Sie den Teilzeitlohn gemäss dem vereinbarten Beschäftigungsgrad. Rechnen Sie den Lohn nicht auf ein 100-Prozent-Pensum hoch.
- Beispiel: Wenn der Jahreslohn bei einem Beschäftigungsgrad von 100% CHF 100’000 beträgt, aber der effektive Beschäftigungsgrad 80% ist, dann muss ein Jahreslohn von CHF 80’000 gemeldet werden.
Bitte rechnen Sie den Lohn auf ein Jahr hoch, indem Sie diesen mit zwölf oder dreizehn multiplizieren. Melden Sie nie einen Pro-Rata-Lohn, auch wenn die versicherte Person beispielsweise Mitte Jahr ein- oder austritt.
Unterjährige Lohnänderungen müssen im Online-Portal ProfondConnect im Bereich «Versichertenmanagement» erfasst werden. Anpassungen, die den gesamten Versichertenbestand betreffen, können ebenfalls über ProfondConnect vorgenommen werden, in diesem Fall jedoch über das Menü «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig». Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall alle Mitarbeitenden einen neuen Vorsorgeausweis erhalten.
Bitte melden Sie Lohnanpassungen möglichst bald per entsprechendem Datum. Merken Sie erst im Nachhinein, dass Mitarbeitende weniger oder mehr Stunden gearbeitet und somit weniger oder mehr Jahreslohn erzielt haben, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls zeitnah zu melden. Geben Sie uns auch hier immer den Jahreslohn und nie den Monatslohn an.
- Gelegentlich anfallende Lohnbestandteile werden nur angerechnet, wenn diese im Vorsorgeplan geregelt sind. Dabei wird unter «gelegentlich anfallendem Lohnbestandteil» nur der Bonus (Gratifikationen, Treue- und Leistungsprämien) verstanden. Anderweitige, gelegentlich anfallende Lohnbestandteile werden nicht angerechnet. Diese gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile werden zum Jahreslohn dazugerechnet.
- Beispiel: Jahreslohn von CHF 100’000 und gelegentlich anfallende Bonuszahlung von CHF 20’000 ergibt einen Jahreslohn von CHF 120’000.
Bitte melden Sie den unbezahlten Urlaub mit Dauer und gewählter Versicherungsvariante über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement» und Rechtsklick auf die entsprechende Person. Es muss keine Anpassung des gemeldeten Lohnes erfolgen, da sich der unbezahlte Urlaub auf den effektiven Jahreslohn bezieht.
Allgemeine Fragen
Die Personalvorsorgekommission (PVK) vertritt die Interessen aller versicherten Personen Ihres Unternehmens. So sorgt sie beispielsweise dafür, dass die Vorsorgepläne von Profond optimal auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers abgestimmt sind und diese sorgfältig informiert und beraten werden.
Die PVK umfasst mindestens je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers. Besteht die PVK aus mehr als zwei Mitgliedern, müssen die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden immer gleichmässig (paritätisch) vertreten sein.
Die Arbeitnehmenden wählen ihre Vertretung aus dem Kreis der versicherten Personen. Als Arbeitnehmervertretung nicht gewählt werden können Mitglieder der Geschäftsleitung. Ansonsten gibt es keine Vorgaben, wer als Vertreterin oder Vertreter der Arbeitnehmenden gewählt werden kann und wer nicht. Die Kriterien können selbst bestimmt werden. Wir schlagen Ihnen die folgenden vor:
- Festanstellung
- Ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Grundsätzlich gibt es keine Amtszeitbeschränkung. Wir empfehlen jedoch eine Beschränkung auf vier Jahre; danach können sich die Mitglieder zur Wiederwahl stellen.
Profond bietet für Mitglieder der Personalvorsorgekommissionen regelmässig Informationsveranstaltungen rund um das Thema berufliche Vorsorge an. In diesem Basiskurs erhalten Teilnehmende einen fundierten Einblick in die wichtigsten Aspekte der 2. Säule. Kompetente Referenten vermitteln das erforderliche Fachwissen und beantworten individuelle Fragen aus der Praxis.
Für umfassende Informationen zum Schweizer Vorsorgesystem stehen Ihnen folgende Ressourcen zur Verfügung:
- Unter www.profond.ch/start erhalten Sie einen Überblick über die 1., 2. und 3. Säule – wie sie funktionieren und worin sie sich unterscheiden.
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Hier finden Sie detaillierte Erläuterungen zum Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Link
- ch.ch: Das offizielle Portal der Schweizer Behörden bietet spezifische Informationen zur Berechnung der Rente und zu den AHV-Beiträgen. Link
Wir bitten Sie, uns den Tod einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters umgehend über ProfondConnect zu melden und zusätzlich das Formular «Todesfallmeldung» auszufüllen. Senden Sie uns dieses zusammen mit den nachstehenden Dokumenten, sofern vorhanden, damit wir uns direkt mit den Hinterlassenen in Verbindung setzen können:
- Kopie des amtlichen Todesscheins
- Kopie des Familienbüchleins (inkl. Angaben der Kinder)
- Adressen der Hinterlassenen (oder deren Vertreter)
- Lohnnachgenuss gemäss Art. 338 Abs. 2 OR (für eine vorübergehende, weitere Lohnfortzahlung an Hinterbliebene)
Anpassungen oder Änderungen an den Plänen erfolgen über den zuständigen Key Account Manager. Falls ein Broker zwischengeschaltet ist, muss die Anfrage über diesen erfolgen, damit er die entsprechende Offerte bei Profond einholen kann.
Bei einem Stellenwechsel überweist Profond die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung. Als Arbeitgeber melden Sie den Austritt ganz einfach über ProfondConnect. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei den nächsten Schritten rund um den Austritt mit unseren Merkblättern.
- Melden Sie eine Einzellohnänderung über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement» und Rechtsklick auf die entsprechende Person
- Unterjährige Lohnänderungen für mehrere Personen auf den gleichen Zeitpunkt, melden Sie über die Menüpunkte «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig» und Eingabe der neuen Löhne in der angezeigten Liste
- Die Lohnmeldungen für ein neues Jahr erfassen Sie unter «Löhne» / «Lohnmeldung zum Jahresbeginn»
«Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für ein Feedback nehmen – ob Idee, Kritik oder Reklamation, wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.»
Allgemeine Fragen
Für Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner gibt es verschiedene Weiterbildungsangebote. Die aktuellen Schulungen rund um die 2. Säule finden Sie unter Profond Academy.
Unser BVG-Weiterbildungsangebot zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:
- Vom KMU für KMU: Weiterbildung auf Augenhöhe.
- Kostendeckend: Als Stiftung arbeiten wir ohne Gewinnabsicht.
- Innovation: Ob Anlagestrategie, Leistungen oder Service – wir setzen auf Fortschritt.
Als Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner haben Sie Zugang zum Partnerportal von ProfondConnect. Von Ihrem Konto im Partnerportal aus können Sie auch auf das Nutzerkonto Ihrer Mandanten zugreifen, sobald Ihr Mandant Ihnen den Zugriff darauf freischaltet. Mit der Freischaltung erhalten Sie automatisch Zugang zu allen relevanten Daten und haben die gleichen Mutations- und Berechnungsmöglichkeiten wie Ihr Mandant. Über die Schnellauswahl (Dropdown-Liste) in der Titelleiste können Sie von einem Nutzerkonto ins andere wechseln.
Der Zugang zum Nutzerkonto Ihres Mandanten muss bei «ProfondConnect» aus Datenschutzgründen vom Mandanten selbst gewährt werden. Er braucht dazu lediglich Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse. In den Benutzereinstellungen unter «Benutzer löschen/erfassen» kann er Ihr Login ergänzen.
Die vollständige Anleitung für ProfondConnect finden Sie im Manual.
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Arbeitsunfähigkeit
Eine Person gilt als arbeitsunfähig, wenn sie wegen einer physischen oder psychischen Erkrankung, Beeinträchtigung oder Verletzung die berufliche Tätigkeit nicht ausführen kann.
Für die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser muss spätestens nach 30 Tagen Absenz die Meldung im Online-Portal ProfondConnect veranlassen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist meist temporär (z. B. nach Unfall oder Krankheit). Wird die Person langfristig nicht wieder arbeitsfähig, prüft die IV (Invalidenversicherung), ob eine Invalidität vorliegt.
Wird durch die IV ein Invaliditätsgrad anerkannt (mind. 40 %), hat das auch Folgen für die berufliche Vorsorge. Weitere Informationen finden Sie im «Merkblatt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall».
Melden Sie uns jede Arbeitsunfähigkeit über ProfondConnect (auch Teil-Arbeitsunfähigkeit).
Der Grad der Arbeitsunfähigkeit bestimmt die Rente der IV sowie den Grad der Beitragsbefreiung. Details dazu befinden sich im «Merkblatt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall».
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung endet, sobald die versicherte Person wieder mehr als 60% arbeitsfähig ist, bei einem Austritt, bei Erreichen des im Vorsorgeplan vorgesehenen ordentlichen Pensionierungsalters, bei Invalidität und im Todesfall
Profond Care ist ein Unterstützungsangebot von Profond für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Es begleitet Betroffene und ihre Arbeitgeber bei der beruflichen Wiedereingliederung, plant gemeinsam individuelle Schritte und koordiniert alle beteiligten Stellen – und das ohne zusätzliche Kosten.
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