Bei einem Stellenwechsel überweist Profond die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung. Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet und treten nicht direkt eine neue Stelle an? Je nach Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten für Ihre berufliche Vorsorge.
Stellenwechsel
Bei einem Stellenwechsel tritt die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer in der Regel der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers bei. In diesem Fall überweist Profond die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung.
Informieren Sie Profond über Ihren neuen Arbeitgeber und die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem Formular «Zahlungsadresse für die Überweisung meiner Austrittsleistung». Falls vorhanden, fügen Sie den Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung bei.
Stellensuche oder Arbeitsunterbruch
Sie nehmen sich eine Auszeit für eine Ausbildung oder einen Urlaub? Oder Sie sind nach Ihrem Austritt noch auf Stellensuche? Sobald Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnet oder eine Freizügigkeitspolice abgeschlossen haben, überweisen wir Ihre Austrittsleistung.
- Freizügigkeitskonto: Sie können bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl ein «Freizügigkeitskonto 2. Säule» einrichten. Bitte lassen Sie Profond eine Kopie des Eröffnungsantrages bei der Bank oder das ausgefüllte Formular «Zahlungsadresse für die Überweisung meiner Austrittsleistung» zukommen.
- Freizügigkeitspolice: Die meisten Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Freizügigkeitspolicen an. Damit können Sie sich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern. Falls Sie sich für eine Freizügigkeitspolice entscheiden, lassen Sie Profond eine Kopie des Eröffnungsantrages bei der Versicherung oder das Formular «Zahlungsadresse Überweisung Austrittsleistung» zukommen.
Sollten wir sechs Monate nach Ihrem Austritt noch keine Überweisungsangaben von Ihnen erhalten haben, überweisen wir Ihre Austrittsleistung (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an folgende Stiftung:
Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
Postfach
8050 Zürich
Wichtig: Nach Vollendung des 58. Altersjahres ist eine Auszahlung der Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto nur möglich, wenn Sie die Erwerbstätigkeit weiterführen oder als arbeitslos gemeldet sind. Ansonsten tritt der Vorsorgefall Alter (Pensionierung) ein und wir zahlen Ihre Altersleistungen (Rente oder Kapital) aus.
Freiwillige Weiterversicherung nach einem Austritt
Für austretende versicherte Personen gibt es zudem folgende Möglichkeiten einer freiwilligen Weiterversicherung.
- Externe Mitgliedschaft: Versicherte Personen können unabhängig von ihrem Alter die Vorsorge freiwillig weiterführen, wenn sie das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aufgelöst haben und zu diesem Zeitpunkt vollständig arbeitsfähig waren. Möchten Sie eine solche externe Mitgliedschaft nutzen, bitten wir Sie, uns dies vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen.
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Weiterführung der Versicherung nach Vollendung des 58. Altersjahres: Wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber aufgelöst, können versicherte Personen ab 58 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz die Weiterführung der Versicherung bis zur ordentlichen Pensionierung verlangen. Möchten Sie Ihre Versicherung im bisherigen Umfang weiterführen, melden Sie uns dies vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unbezahlter Urlaub
Bei einem unbezahlten Urlaub wird der Versicherungsschutz nicht automatisch weitergeführt. Überlegen Sie sich deshalb vor dem unbezahlten Urlaub, in welchem Umfang Sie den Versicherungsschutz aufrechterhalten möchten.
Profond bietet folgende Optionen:
- Weiterführung der Spar- und der Risikoversicherung: Das Altersguthaben wächst auch während des unbezahlten Urlaubs. Und auch der Schutz im Falle von Invalidität oder Tod besteht unverändert.
- Weiterführung der Risikoversicherung: Mit einer Weiterführung der Risikoversicherung bleibt der Schutz im Falle von Invalidität oder Tod bestehen. Durch die Unterbrechung der Sparversicherung kann es zu Lücken in Ihrer Altersvorsorge kommen. Diese können Sie durch einen späteren Einkauf in Ihre Pensionskasse schliessen.
- Unterbrechung der gesamten Versicherung: Während des unbezahlten Urlaubs besteht keinerlei Schutz im Falle von Invalidität oder Tod. Auch Ihr Altersguthaben wächst in dieser Zeit nicht weiter, allfällige Lücken können Sie mit einem späteren Einkauf in Ihre Pensionskasse wieder schliessen.
Beiträge
Normalerweise bezahlen Sie als versicherte Person sowohl Ihre eigenen Beiträge als auch jene des Arbeitgebers sowie die Verwaltungskostenbeiträge. Der Arbeitgeber kann sich jedoch freiwillig an der Finanzierung beteiligen.
Verein BVG Auskünfte
Suchen sie weitere Unterstützung? Die Fragen rund um die berufliche Vorsorge können vielfältig und komplex sein. Der von Profond unterstützte Verein BVG Auskünfte hilft Ihnen mit einer kostenlosen und unabhängigen Beratung weiter. Erfahren Sie mehr zu seinem Angebot.