Ob verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebenspartnerschaft lebend: Bei Profond haben alle Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.

Heirat und eingetragene Partnerschaft

In einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sind bei Profond verheirateten Personen gleichgestellt und haben somit die gleichen Rechte und Pflichten. Die Änderung des Zivilstands wird Profond durch Ihren Arbeitgeber mitgeteilt.

Lebenspartnerschaft (Konkubinat)

Auch in einer (nicht eingetragenen) Lebenspartnerschaft lebende Personen haben bei Profond Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Dafür gelten sinngemäss die gleichen Voraussetzungen und Bestimmungen wie für die Ehegattenrente.

Wer ist begünstigt?

Ihre Partnerin, Ihr Partner ist anspruchsberechtigt, wenn Sie uns die Begünstigung gemeldet haben und bis zum Zeitpunkt des Todes während mindestens fünf Jahren ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt und in einer festen und ausschliesslichen Zweierbeziehung zusammenlebten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Lebenspartner, die für den Unterhalt von gemeinsamen Kindern aufkommen. In diesem Fall müssen Sie nicht fünf Jahre in eheähnlicher Gemeinschaft zusammengelebt haben, die Meldung der Partnerschaft ist jedoch Voraussetzung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Sie und Ihre Lebenspartnerin, Ihr Lebenspartner sind unverheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Sie haben uns die Partnerschaft gemeldet. Am einfachsten geht dies mit dem Formular «Mitteilung Lebensgemeinschaft». Nachdem wir Ihre Meldung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung.  Sie können auch eine letztwillige Verfügung erstellen, worin Sie die anspruchsberechtigte Person bezeichnen. Die letztwillige Verfügung muss unmissverständlich Bezug auf die berufliche Vorsorge nehmen.
Wichtig:
  • Melden Sie eine neue Familiensituation umgehend, wenn Sie Ihre Partnerin, Ihren Partner begünstigen wollen.
  • Teilen Sie uns auch das Ende einer Partnerschaft mit, damit wir Ihre Informationen aktualisieren können.
  • Denken Sie auch bei einem Stellenwechsel daran, Ihre Partnerschaft zu melden. Die Begünstigung wird nicht automatisch an die neue Versicherung weitergegeben.
Auskunft zur beruflichen Vorsorge

Sie suchen weitergehende Auskunft zur beruflichen Vorsorge? Der Verein BVG Auskünfte gibt Ihnen kostenlos Auskunft zu Fragen über Ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorge. Mehr Informationen zu dem von Profond unterstützten Verein.