Teilzeit ohne Vorsorgelücke: Worauf es bei der 2. Säule ankommt
Lebenswege verlaufen heute nicht mehr so geradlinig wie noch vor einigen Jahrzehnten. Familienphasen, Weiterbildungen oder der Wunsch nach mehr Raum für das Privatleben sind Gründe, das Arbeitspensum vorübergehend oder dauerhaft zu reduzieren.
Diese Entscheidung hat nicht nur direkte Auswirkungen auf den Lohn, sondern kann auch langfristige Folgen für die Vorsorge haben. Teilzeitarbeit senkt in der Regel den versicherten Lohn und damit die Sparbeiträge. Dies kann über längere Zeit zu einem spürbar niedrigeren Altersguthaben führen. Tiefere Risikobeiträge können zudem die Leistungen bei Invalidität oder Tod reduzieren.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch der Koordinationsabzug. Dieser wirkt sich bei Teilzeitarbeit besonders stark aus, wenn er unabhängig vom Beschäftigungsgrad vollständig angewendet wird. Arbeitgeber können den Koordinationsabzug in ihrem Vorsorgeplan jedoch dem Beschäftigungsgrad anpassen oder ganz darauf verzichten.
Bei einer vorübergehenden Reduzierung des Pensums kann die bisherige Vorsorge je nach Pensionskasse und unter gewissen Voraussetzungen weitergeführt werden. Profond hat im Jahr 2026 ein neues Angebot geschaffen, mit dem Versicherte bei einem vorübergehend reduzierten Arbeitspensum ihre Vorsorge unter gewissen Voraussetzungen für bis zu zwei Jahre auf dem bisherigen Lohnniveau weiterführen können.
Wie stark sich Teilzeitarbeit tatsächlich auf die eigene Vorsorge auswirkt, hängt somit von den Regelungen der Pensionskasse und dem Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Im Fachartikel von Christian Fuchs, Leiter Vorsorge und stellvertretender Geschäftsführer von Profond, erfahren Sie mehr dazu.