Koordinationsabzug: Gerade bei Teilzeit massgebend

Es gibt viele Gründe für Teilzeitarbeit. Doch ein reduziertes Pensum wirkt sich auch auf die Vorsorge aus. Christian Fuchs, Leiter Vorsorge und stellvertretender Geschäftsführer von Profond, erklärt, worauf zu achten ist.

Artikel teilen

Eine Pensumsreduktion kann den versicherten Lohn in der Pensionskasse überproportional senken. Dadurch können die Altersvorsorge und die Absicherung bei Invalidität oder Tod sinken. Deshalb lohnt es sich, den Vorsorgeplan zu prüfen und folgende Punkte zu beachten: 

  • Bei Teilzeit zählt, was nach dem Koordinationsabzug versichert bleibt:
    Der Koordinationsabzug berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die AHV abgedeckt ist. Der verbleibende koordinierte Lohn bildet die Grundlage für die obligatorische berufliche Vorsorge. Pensionskassen und Arbeitgeber können den Abzug jedoch dem Beschäftigungsgrad anpassen oder ganz darauf verzichten.
  • Absicherung für die Risiken Tod und Invalidität:
    Bei einer Pensumsreduktion kann auch die Absicherung bei Invalidität oder Tod sinken. Deshalb sollten Beschäftigte ihre neue Invalidenrente und die Hinterlassenenleistungen berechnen lassen und prüfen, ob diese zusammen mit den übrigen Versicherungen die laufenden Ausgaben decken würden.
  • Arbeitnehmende mit mehreren Teilzeitstellen:
    Die gesetzliche Eintrittsschwelle im Jahr 2026 beträgt pro Arbeitgeber 22'680 Franken Jahreslohn. Liegen einzelne Löhne darunter, kann trotz eines höheren Gesamteinkommens die obligatorische Pensionskassenversicherung fehlen. Deshalb lohnt es sich, mögliche Lösungen zu prüfen.
  • Vorübergehende Arbeitspausen überbrücken:
    Bei unbezahltem Urlaub wird die berufliche Vorsorge nicht automatisch weitergeführt – auch nicht bei einer späteren Rückkehr zum gleichen Arbeitgeber. Deshalb sollten Beschäftigte mit der Pensionskasse und dem Arbeitgeber klären, wie sich die Vorsorge und insbesondere der Risikoschutz sicherstellen lassen.
  • Vorsorgelücken schliessen:
    Vorsorgelücken lassen sich durch einen Einkauf in die Pensionskasse schliessen, sofern Einkaufspotenzial besteht. Bei einer Pensumsreduktion ist dies nicht immer möglich. Ein Einkauf kann jedoch auch später erfolgen, etwa wenn das Arbeitspensum wieder steigt.

Im Artikel erfahren Sie mehr darüber, was Sie tun können, damit Teilzeitarbeit nicht automatisch zu einer Vorsorgelücke führt. 

Zum Artikel