Vorsorge

Artikel «NZZ am Sonntag» von Fredy Gilgen - Bei der Absicherung des Partners gehen die grossen Pensionskassen weit über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus, auch bei den neuen Lebensformen.

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Auch Profond hat den gesetzlichen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen erweitert. Lebenspartnerin und Lebenspartner sind wie die Ehegatten gleichgestellt, sofern die generellen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Ob jemand pensioniert ist und der andere Partner noch im Berufsleben, ist bei Profond für die Festlegung des Anspruches auf Hinterlassenenleistung nicht relevant.

Lesen Sie den ganzen Artikel der «NZZ am Sonntag» vom 18.11.2018 von Fredy Gilgen: Vorsorgeschutz für Partnerin und Partner

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