Laurent Schlaefli im Gespräch mit CH Media: «Die Versicherten sollen von einer guten Performance profitieren können.»
Profond erzielte im Jahr 2025 eine Gesamtrendite von 5.3 Prozent. Profond, bekannt für ihre hohe Verzinsung, wollte den Versicherten einen entsprechenden Anteil daran gewähren. Im Oktober 2024 hatte die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) jedoch in einer neuen Weisung bekannt gegeben, dass die Wertschwankungsreserven der konkurrierenden Pensionskassen nach der Verzinsung immer noch mindestens 75 Prozent betragen müssen.
Aus diesem Grund war Profond gezwungen, das Altersguthaben der Versicherten mit 2.25 Prozent zu verzinsen. Wie Laurent Schlaefli, CEO von Profond, gegenüber CH Media betont, ist dies immer noch sehr gut. Zufrieden ist Profond damit jedoch nicht, denn die Versicherten sollten von einer guten Performance profitieren können. Profond hält sich zwar bei der Verzinsung an die neue Weisung, geht aber gleichzeitig juristisch dagegen vor und hat Ende Januar beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
Für Profond geht es dabei auch um eine prinzipielle Frage, wie Laurent Schlaefli gegenüber CH Media betont: «Die Oberaufsicht hat nicht das Recht, den Pensionskassen vorzuschreiben, wie sie ihre Gelder verteilen. Für die Festlegung des Zinssatzes ist der Stiftungsrat zuständig.» Denn dieser ist rechtlich und finanziell für die Pensionskasse verantwortlich. Deshalb brauche es nun eine juristische Klärung.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel (hinter Paywall)