Profond_Vorsorgereglement_2023

Profond Vorsorgereglement 2023 – Schweizweit einmalige Neuerung: Vollständige Trennung von Sparen und Risiko

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Mit unserem Vorsorgereglement 2023 führen wir per 1. Januar 2023 ein eine schweizweit einmalige Neuerung: Die vollständige Trennung von Sparen und Risiko bei den Hinterlassenenleistungen für aktiv Versicherte.

Welchen Vorteil bringt die Neuerung unseren Versicherten?

Im Todesfall des Versicherten vor der ordentlichen Pensionierung erhält die begünstigte Person neben den üblichen Hinterlassenenleistungen (in Kapital- (Barwert) und/oder Rentenform möglich) zusätzlich auch das gesamte, aktuelle individuelle Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt. Dies beinhaltet entsprechend auch alle geleisteten Einkäufe, die bei Profond oder bei früheren Kassen getätigt wurden. Weiterhin kann der Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital vorsehen.

Die Neuerung tritt automatisch mit dem neuen Vorsorgereglement in Kraft. Versicherte und Anschlüsse müssen nichts weiter unternehmen, um davon zu profitieren.

Wir sind überzeugt, mit dieser einzigartigen Neuerung im Markt einen Mehrwert für unsere Versicherte zu schaffen.

Unser neues Vorsorgereglement 2023 sowie die Erläuterungen mit den Änderungen zum Vorjahr und den erklärenden Kommentaren sind zu finden hier.