Teilzeitarbeit ist heute weit verbreitet, sei es für die Familienbetreuung, zur Weiterbildung oder für die eigene Work-Life-Balance. Abklärungen hinsichtlich Altersvorsorge und Risikoabsicherung sind jedoch wichtig.

Teilzeitarbeit führt dazu, dass ein geringerer Lohn versichert ist. Die Folge ist, dass einerseits die Sparbeiträge für die Altersvorsorge tiefer ausfallen, andererseits ist auch der Versicherungsschutz der 1. und 2. Säule bei Invalidität und Tod reduziert.

 

Sie arbeiten Teilzeit? Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge

Sie können aktiv Einfluss auf alle drei Säulen der Altersvorsorge nehmen:

1. Säule (AHV)

Eltern erhalten automatisch Erziehungsgutschriften für Kinder, die sich positiv auf die AHV auswirken. Lesen Sie hier mehr dazu.

Pflegen Sie Angehörige, haben Sie das Recht, Betreuungsgutschriften zu erhalten. Diese müssen Sie jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse in Ihrem Wohnsitzkanton beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

2. Säule (Pensionskasse)

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil Ihres Lohns in der 2. Säule versichert wird. Er beträgt normalerweise 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder mit der Pensionskasse, ob ein Koordinationsabzug besteht und ob dieser Ihrem Teilzeitpensum angepasst ist.

Zusätzlich kann ein Einkauf in die Pensionskasse – sofern Einkaufspotenzial besteht – eine sinnvolle Massnahme zur Optimierung der beruflichen Vorsorge sein, insbesondere nach einer Pensumserhöhung.

3. Säule

Privates Sparen in der 3. Säule kann Ihre Altersvorsorge zusätzlich verbessern. Eine Finanzplanerin oder ein Finanzplaner kann Sie bei der Planung individuell unterstützen.

 

Ihr Partner oder Sie arbeiten Teilzeit? Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

In Familienmodellen, in denen eine Person primär die Kinderbetreuung übernimmt und das Pensum reduziert, sollten die Risiken im Falle von Invalidität oder Tod besonders sorgfältig geprüft werden. Einerseits kann der Ausfall der erwerbstätigen Person erhebliche finanzielle Folgen haben, andererseits kann auch der Ausfall der betreuenden Person hohe Zusatzkosten verursachen. Eine Beratung durch eine Finanzplanerin oder einen Finanzplaner kann hier sinnvoll sein.

Auf Ihrem Vorsorgeausweis können Sie sehen, welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen im Falle von Invalidität oder Tod voraussichtlich zustehen.

Vertiefen Sie Ihr Wissen im Quiz «Ehe & Familie».

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Auskunft zur beruflichen Vorsorge

Sie suchen weitergehende Auskunft zur beruflichen Vorsorge? Der Verein BVG Auskünfte gibt Ihnen kostenlos Auskunft zu Fragen über Ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorge. Mehr Informationen zu dem von Profond unterstützten Verein.